Verfällt eVB Nummer ohne Zulassung?
Hey :) ich hab n kleines Problem :/ Ich wollte ein Auto auf mich zulassen, hab deswegen Tarife verglichen und mir einen rausgesucht und die Daten alle angegeben und mir die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) Nummer besorgt. Wollte dann auf der Zulassungsstelle das Auto auf mich zulassen, gab dann aber Probleme beim Zulassungsbezirk (auch nicht weiter wichtig). Hab dann nochmals recherchiert und hab herausgefunden, dass ich in einer anderen Konstellation noch günstiger fahre. Meine Frage ist jetzt: Ich hab bei der Versicherung ja theoretisch schon einen Vertrag abgeschlossen, die haben alle meine Daten und ich die eVB. Wenn ich jetzt auf diese eVB aber garkein Auto zulasse, verfällt die Nummer ja nach einer bestimmten Zeit. Kommt dann von der Versicherung noch etwas auf mich zu oder kommt einfach kein Vertrag zustande und es erledigt sich bald..?
8 Antworten
Wenn Sie das Auto mit Hilfe einer eVB-Nummer zugelassen haben, ist in der Tat ein Vertrag zu Stande gekommen. Wenn Sie bei dieser Versicherung jetzt keine Antrag auf Kfz.-Versicherung stellen, wird Ihnen irgendwann der vorläufige Versicherungsschutz (das ist der genannte Vertrag) gekündigt und Sie müssen den entsprechenden Versicherungsschutz über den "benutzten" Zeitraum bezahlen. Ein rückwirkender Wechsel der Versicherung bedürfte eines Austausches der eVB-Nummer und das wird nicht gerne gesehen und ist, je nach Versicherer, etwas kompliziert oder ggf. sogar unmöglich.
Wenn Sie aber (und so verstehe ich Ihre Schilderung) das Auto noch nicht zugelassen haben, gibt es kein Problem, Sie haben dann nämlich noch gar keinen Vertrag. Einfach bei einem anderen Versicherer auch eine eVB-Nummer besorgen und mit Hilfe dieser das Auto zulassen, die frühere eVB-Nummer wird dann einfach nicht benutzt und verfällt nach einigen Monaten ohne dass Kosten auf Sie zukommen.
Mir ging es eher um den Teil mit der eVB. Und natürlich hat man überall das Recht, den Vertrag zu widerrufen. Aber er hat insofern recht, dass viele Versicherer den Betrag für den Zeitraum, in dem das Auto (vorläufig) versichert ist (also vom Tag der Zulassung bis zum Eingang des Widerrufs) einbehalten können.
Vielen Dank!
Richtig, ich konnte das Auto nicht zulassen, da es ein Problem bei der Zulassungsstelle gab, wodurch ich etwas ändern musste und dadurch nun sogar günstiger fahren kann. Laut dem Versicherer, mit dem ich Kontakt aufgenommen habe, ist es genau so, wie Sie es bereits geschildert haben und somit dürfte mein Problem gelöst sein :)
Nee - der Vertrag kommt erst mit der Zulassung zustande. Da passiert nichts mehr.
(Müsste eigentlich auch draufstehen...)
Nicht einmal mit der Zulassung kommt ein Vertrag zustande. Man könnte Tage später problemlos die evB einer anderen Versicherung vorlegen und dort den Vertrag machen.
Die evb Nummer ist für jeweils eine Aktion gültig, z. B. für eine Zulassung. Man hat bis zu 6 Monate Zeit die evb Nummer zu nutzen, danach ist sie abgelaufen. Weitere Infos zur evb nummer gibt es hier: http://evbnummer-online.com/
als mitarbeiter einer kfz-zulassungsbehörde: dein evb-code, hat eine betismmte gültigkeitsdauer: innerhalb dieser frist muss du den evb-code verwenden, danach ist er ungültig.
Wenn du die EVB-Nummer nicht bei der Zulassungsstelle nutzt, kommt auch kein Vertrag zu stande.
So eine Bewertung? Unglaublich, oder? Jeder VN kann doch und dies ohne Angaben von Gründen seinen Vertrag widerrufen und bei einer anderen Versicherung neu abschließen. Was bitte soll so eine und auch noch falsche Behauptung?