eVB bei der Zulassungsstelle nachweisen, aber auf welchem Weg?

8 Antworten

Ich habe bereits vor ein paar Tagen eine neue Versicherung abgeschlossen und bereits eine eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) per SMS bekommen...

Dann hast du leider beim neuen Versicherer verschwiegen, daß du gekündigt worden bist!? Denn bei einem Versichererwechsel wird automatisch eine eVB-Ü (nur zur Übermittlung!) direkt an die Zulassungsstelle übermittelt: https://www.evb-nummer.com/was-ist-eine-evb-zur-uebermittlung/

Gruß einer Versich.maklerin

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Thanos737 
Beitragsersteller
 16.03.2021, 01:05

doch, ich habe angegeben, dass ich aus meiner alten Versicherung rausgeschmissen wurde. Aber dar ich nicht wusste, dass ich auf Versicherungswechsel drücken sollte, habe ich auf „neues Auto versichern“ gedrückt. Aber habe trotzdem angegeben dass ich aus meiner alten Versicherung raus geworfen wurde. Wie soll ich nun die eVB meiner Zulassungsstelle weiter leiten?

siola55  16.03.2021, 06:57
@Thanos737

Du mußt deinem neuen Versicherer mitteilen, daß du vom Versicherer gekündigt worden bist und für den Versichererwechsel sie doch bitte die eVB-Ü an die Zulassungsstelle mitteilen sollen!

siola55  16.03.2021, 07:28
@siola55

Also dein vorhandener eVB-Nrn. Code kannst du knicken für die große Ablage ;-)

Das sollte eigentlich deine neue Versicherung machen.

Deine neue Versicherung muss eine eVB-Ü direkt an die Zulassungsstelle übermitteln. Hoffentlich hast du denen das gesagt. Beim Abschluss über den Onliner funktioniert das bei Rausschmiss meist nicht automatisch.

Thanos737 
Beitragsersteller
 16.03.2021, 01:10

Ja habe ich, ich habe beim neuen Versicherer angegeben, dass ich aus meiner alten Versicherung rausgeschmissen wurde (und auch warum). Leider lief die eVB Übertragung ja nicht automatisch, kannst du mir daher bitte sagen was ich jetzt am besten machen soll, um der Zulassungsstelle die Bestätigung zu geben? Danke im Voraus!

Valnar52  16.03.2021, 10:24
@Thanos737

Du musst deine neue Versicherung kontaktieren und denen sagen, dass die die eVB übermitteln müssen.

Sie benötigen keine neue eVB-Nummer, da der Wagen ja bereits angemeldet gewesen ist. Der neue Versicherer übermittelt eine eVB-Ü Nummer direkt an das STVA. Für mich hört sich das allerdings so an, als wüsste die neue Versicherung gar nicht, dass der Wagen bereits zugelassen gewesen ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
schleudermaxe  15.03.2021, 16:53

Kleine Erg.: Zugelassen ist, nicht gewesen ist.

siola55  15.03.2021, 11:28

...und daß die Vorversicherung vom Versicherer gekündigt wurde!?

Du kannst die Nummer auf nen Zettel schreiben. Dazu schreibst du deinen Namen und dein Kennzeichen auf. Anschließend fährst du zur Zulassungsstelle und wirfst das ganze dort in den Briefkasten. Am besten machst du ein Foto davon. Oder noch geiler und einfacher: benutzt einfach das Wunderwerk E Mail..

Außerdem geht innerhalb der normalen Geschäftszeiten dort immer jemand ans Telefon.

schleudermaxe  15.03.2021, 06:23

Seit wann ist das möglich?

Bei zugelassenen Fahrzeugen muss doch übermittelt werden von der Versicherung.

Thanos737 
Beitragsersteller
 16.03.2021, 01:07

okay danke. Tatsächlich ist niemand ran gegangen, obwohl ich in den Öffnungszeiten angerufen habe. Es kam immer wieder eine Tonnachricht, die sagte dass ich in den Öffnungszeiten anrufen soll

siola55  15.03.2021, 11:32

Diese Fahrt bzw. die Mühe ist vergeblich bzw. kann sich der Fragesteller ersparen: https://www.evb-nummer.com/was-ist-eine-evb-zur-uebermittlung/

Der neue Versicherer muß nur wissen, daß der alte Kfz-Versich.vertrag vom Versicherer gekündigt wurde!

Hat er wohl verschwiegen...!?

Valnar52  15.03.2021, 10:20

Nein, das geht so nicht. Eine eVB zum Abruf wird eben nicht akzeptiert, es muss eine zur Übermittlung sein. Und die wird ausschließlich und direkt von der Versicherung an die Zulassungsstelle übermittelt.