Greift die Rollerversicherung auch im Falle eines Diebstahls?
Ein Freund hat sein Roller Haftpflichtversichert.
Nun hat irgendjemand versucht ihm den Roller aus der Garage zu klauen, die er vergessen hatte abzuschließen. Der Roller selbst war jedoch abgeschlossen (mit zusätzlichem Schloss).
Die potenziellen Diebe haben das Schloss am Rad abgerissen und das Zündschloss beschädigt, dann habe die den Roller 2 Straßen weiter auf die Straße geschmissen und liegen lassen.
Greift dabei die Versicherung? In der lokalen Filiale sagte man ihm, er solle sich in der Zentrale erkundigen, da war jedoch heute niemand zu erreichen und er ist ganz unruhig ...
5 Antworten
nur wenn er alles getan hat, um einen diebstal zu verhindern
den roller abschließen genügt.
Seine Haftpflicht versicherung ist dafür nicht zuständig. Die zahlt nur Schäden, die er anderen zufügt. Wenn er keine Kasko hat, sieht es schlecht aus.
Ich hab mir sowas schon fast gedacht.
In der Filiale die waren sich jedoch unsicher. Sie meinten, bei "einfachem" Vandalismus wäre die Versicherung nicht haftbar, aber da es sich um ein versuchten Diebstahl handelt, müsste man sich erkundigen.
in welcher Filiale waren sie sich unsicher ?
Das war bei der Allianz und die Filiale ist eigentlich nur so eine kleine bei uns im Ort mit gerade mal 4 Mitarbeitern. Die baten uns sich selbst bei der zentrale telefonisch zu erkundigen
kommt auf die versicherung an, denk ich
Er wird Probleme bekommen, da die Garage nicht abgeschlossen war!
Bei der Versicherung ist eh angegeben, dass der Roller immer auf der Straße steht, da meist in der Garage ein Auto parkt. Nur wenn das Auto nicht da ist, packt er ihn da rein.
So gesehen ist er sogar besser gesichert, als er laut Angaben bei der Versicherung sein müsste ...
Die Haftpflicht zahlt nicht bei Diebstahl.
Die Teilkako zahlt bei diebstahl, aber der Roller wurde nicht gestohlen.
Es wurde viel beschädigt, aber es wurde kein Teil gestohlen? Dann zahlt auch de Teilkasko nichts. Frag mal den Versicherungsberater.
Melde den Schaden bei de Prolizei, Oft wird der Schuldige erwischt, dann kannst du versuchen, Schadenersatz zu bekommen. Bei dem ist aber nichts zu holen, sonst würde er so was unterlassen.
Er hat ja keine Teilkasko, also geht er leer aus!
Was zählt den dazu?
Also die ganze Nacht daneben stehen und ihn bewachen ja wohl nicht, das ist klar ^^ Aber er hat bei der Versicherung angegeben, dass der Roller auf der offenen Straße geparkt wird, weil die Garage ihm nicht immer zur Verfügung steht.
Und er war eben doppelt abgeschlossen. Aber reicht das für die Versicherung?