Muss ich wirklich an einer Bürgerbefragung (Zensus) zwanghaft teilnehmen?
Ich wurde von einer Behörde (Statistisches Landesamt) angeschrieben, ich werde aufgefordert an einer Bürgerbefragung (Fremdwort "Zensus") teilnehmen. Darin wird gefragt, was ich derzeit beruflich mache, wie hoch mein Einkommen ist, ob ich Single bin und andere ähnliche persönliche Fragen. Das ganze kann man telefonisch mit einem Sachbearbeiter machen, per Post als Fragebogen oder der Sachbearbeiter kommt persönlich mit einem Laptop in meine Wohnung.
Ich habe eine eigene Meinung dazu, ich finde das sehr kindisch, mich so als erwachsene Person auszufragen nach intimen Details meines Lebens.
Was erwartet mich, wenn ich das alles ignorieren würde?
13 Antworten
Im schlimmsten Fall kommt ein Zwangsgeld auf dich zu, denn du bist zur Auskunft verpflichtet.
Die Befragung ist anonym, von daher brauchst du dir keine Sorgen machen.
djegochile Ja und? Was ist daran so schlimm?
Diese Daten werden getrennt vom eigentlichen Fragebogen aufgenommen.
Ja - allerdings werden die Fragebögen getrennt und der Bereich mit Deinen persönlichen Daten wird nicht zusammen mit Deinen Antworten ausgewertet.
Deine persönlichn Daten sind ja sowieso bekannt, du würdest dem statistischen Bundesamt nix Neues erzählen. Die pers. Daten werden aber nicht zusammen mit dem Fragebogen ausgewertet.
Nach Artikel 2 des Grundgesetzes ist die persönliche ausfaltende so gesagt unantastbar außermit Hilfe von anderen gesetzen
Und dieses Gesetz gibt es: MZG
Hallo, es kann und darf dich niemand zwingen, solche Fragen zu beantworten. Sie gehen keinen was an. Ignoriere diese Aufforderung einfach, denn es kann sich dabei allenfalls um eine freiwillige Aktion handeln, auch wenn das nirgendwo steht.
Da kann dir niemand schräg kommen, denn das ist nicht gestattet. Lg
Das ist vollkommener Unsinn!
Bürger habe nicht nur Rechte, sie haben auch Pflichten.
Du bist völlig falsch informiert. Lies nach.
Ich Zittiere einfach mal Dieter Nuhr:
Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal die Fresse halten!
Danke für die Blumen: wäre doch nicht nötig gewesen, deine unterste Schublade zu öffnen.
Wie kann man eigentlich eine 100% falscher Antwort geben?
Soll das lustig sein, damit er ein Bußgeld zahlen muss?
Manchmal frag ich mich schon...
Wie das kommt, fragst du? Ganz einfach weil ich's nicht besser wusste.
Nach § 13 Abs. 1 MZG (Mikrozensusgesetz) bist du verpflichtet, Auskunft zu erteilen:
Für den Mikrozensus besteht Auskunftspflicht, soweit in Absatz 7 nichts anderes bestimmt ist.
https://www.gesetze-im-internet.de/mzg/__13.html
Diese Pflicht kann mit Zwang durchgesetzt werden. Dafür ist das Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG) maßgeblich. Siehe §§ 6-18 VwVG
http://www.gesetze-im-internet.de/vwvg/
Erstes Zwangsmittel dürfte das Zwangsgeld sein. Kann dieses nicht eingetrieben werden, kommt auch Ersatzzwangshaft in Betracht.
Die Anwendung eines Zwangsmittels befreit nicht von der Auskunftspflicht. Es soll dich nur dazu animieren, deiner Pflicht nachzukommen.
Warum findest du es kindisch?
Jeder hat das Recht auf Fragen keine Antworten zu geben, was denkt der Staat eigentlich? Sollte ich mal bei der Polizei im Revier verhört werden, kann ich auch einfach die Aussage verweigern.
Du bist aber nicht Beschuldigter einer Straftat, dass du das Recht hast eine Aussage zu verweigern.
Sieh mal an, womit du dich auskennst. Mach dich doch bitte zusätzlich über deine Bürgerpflichten schlau.
Das stimmt nicht mal... wenn du Beschuldigter bist, darfst du deine Aussage verweigern.
Als Zeuge z.B. hast du vor der Staatsanwaltschaft durchaus eine Aussagepflicht...
Anonym!? Aber ich muss doch meinen Namen nennen und wo ich geboren bin und wann ich geboren bin...