Muss ein Mitglieder der Bundesregierung auch die deutsche Staatsbürgerschaft haben?
Muss ein Minister oder gar der Bundeskanzler in Deutschland die deutsche Staatsbürgerschaft haben? Oder kann ein Schweder oder Franzose auch bei uns z.B. Finanzminister werden?
12 Antworten
Mitglieder einer Regierung, auf welcher Ebene auch immer, müssen schon die Staatsangehörigkeit desLandes besitzen, das sie vertreten.
Wenn Ihr alle keine Quellen angeben könnt (GG und welcher Paragraph genau). Warum äußert Ihr Euch dazu eigentlich. Ich habe das GG gerade überflogen und keine Antwort dazu gefunden (wenn dazu nichts drin steht, wäre es natürlich möglich). In den USA gilt das mit der gebürtigen Staatsbürgerschaft meines Wissens nach nur für den Regierungschef. Das GG habe ich übrigens schon mal komplett durchgelesen und kann mich nicht mehr an jedes Detail erinnern. Falls jemand die Kompetenz hat, bitte vortreten. Ansonsten lohnt es sich nicht, das zu wiederholen, was schon 20 andere geschrieben haben.
Im GG steht dazu nichts, weil den Ministern eben nicht die deutsche Staatsangehörigkeit vorgeschrieben ist!
Ich denke mal, das ist wie beim Sport. Wenn sich einer als besonders "begabt" anstellt, wird demjenigen bestimmt schnell die deutsche Staatsbürgerschaft verliehen, sodass sich das Problem gar nicht erst stellt.
Die in Amerika müssen meines Wissens nach gebürtige Amerikaner sein.
Auch in Amerika muss man nicht gebuertiger Amerikaner sein, ausser fuer das Amt des Praesidenten, Schwarzenegger war auch Governeur und ist in Oesterreich geboren. Nur um das Prasidentenamt darf er nicht kandidieren.
Stimmt. Ich wusste das auch nur vom Präsidenten und habe mich so ausgedrückt, als wollte ich es auf die gesamte Regierung ausdehnen.
Danke für die Ergänzung.
Nochmal in Bezug auf Deutschland: auch hier weiß ich nur, dass es beim Amt des Bundeskanzlers so ist. Über Auflagen für die Minister weiß ich nichts.
Wenn sich jemand für das Amt des amerikanischen Präsidenten bewerben möchte, geht das nur, wenn er/sie auch in einem US- Bundesstaat geboren wurde.
Nun wo steht im GG, dass er dt. Staatsbürger sein muss?
Muste selber nachschauen. Für die Bundeskanzlerin weiß ich das noch aus meiner Schulzeit. Da haben wir uns nicht mit Paragraphen herumgeschlagen.
Man darf zum Beispiel auch nicht vorbestraft sein.
Ja muss er, nur Wählbar in den Deutschen Bundestag ist, wer auch die Deutsche Staatsbürgerschaft hat
Ein Minister muss aber nicht im Bundestag sitzen.
Gleiches gilt auch für Landtag, Bezirkstag, Kreistag...etc....
In Deutschland ist nur Wählbar wer die Deutsche Staatsbürgerschaft hat.
Wie in jedem anderen Land es auch analog gilt.
wo steht das im GG
Minister werden nicht gewählt, sondern vom Präsi auf Vorschlag des Kanzlers ernannt.
Warum liest Du nicht einfach das Grundgesetz? Kannst Du online. Da steht es drin.
genau so ist es! DH