Muss ich so eine hohe Regressforderung zahlen?
Guten Tag liebe Community,
Meine Name ist Vladislav, ich bin seit kurzen 21 Jahre alt geworden und habe vor kurzen mein Fachhochschulreife erlangt. Nach dem Fachabi habe ich im Okt 2016 einen Unfall während meines Liefer Mini Jobs gehabt, mit einem Transit , dabei habe ich den Schaden an meinem Wagen zu spät gesehen und wurde wegen Fahrerflucht angeklagt.
Ich war bereits vor Gericht und habe auch meine Geldstrafe von knapp 1000€ gezahlt. Nun nach 3 Monaten nach der Verurteilung habe ich Post von der Versicherung, der Firma erhalten für die ich gearbeitet habe. Diese verlangen nun eine Regressforderung, in Höhe von 2500,00 EUR.
Der Schaden beim Auto Betrag anscheinend 4400€, was ich nicht verstanden habe, aber so hinnahm. Jetzt beträgt der von der Versicherung Knapp 6000€. Ich habe den Schaden den ich verursacht habe nie gesehen und nur den am Transit gesehen, der nicht gerade groß war und so kann ich auch den Sachschaden nicht gerade verstehen.
Ich konnte die Geldstrafe vollkommen verstehen, aber jetzt nochmal 2500€ zu zahlen ist echt hoch. Vor allem für mich, einen Freiwillig Wehrdienstleistenden, der noch keine Ausbildung oder sonstiges hat.
Ich selber habe für so eine so Hohe summe gar kein Geld und weiß nicht wie ich dies handhaben soll.
Meine Frage ist kann ich die Regressforderung noch minimieren oder gar irgendwie Fallen lassen?
7 Antworten
Hallo Vl4dvk,
um die Zahlung der 2500,00 Euro wirst Du nicht herumkommen.
Durch das unerlaubte Entfernen vom Unfallort hast Du nicht nur strafrechtlich eine Straftat begangen, sondern auch zivilrechtlich eine sogenannte Obliegenheitsverletzung gegenüber Deiner Versicherung.
Du kannst sogar noch froh sein, dass die gesetzlich Höchstgrenze der Regressforderung auf 2500,00 Euro begrenzt ist.
Hättest Du eine zweite Obliegenheitsverletzung begangen, wie beispielsweise Trunkenheit im Straßenverkehr, währe eine Verdopplung des Regressanspruches von 2500,00 auf 5000,00 Euro möglich.
Schöne Grüße
TheGrow
Fahrerflucht ist eine Vorsatzhandlung.
Bei vorsätzlich ausgelösten Leistungsfällen hat der Versicherer grundsätzlich einen Regressanspruch gegen den Geschädigten, wenn er vorher zur Leistung verpflichtet war.
Du kannst anwaltlich die Summe also die Höhe der Forderung anzweifeln, ggf. ein Gegengutachten erstellen lassen, aber ich halte das für wenig erfolgversprechend. Dem Grunde nach ist die Sache klar.
So viel wie möglich anzahlen und über den Rest Ratenzahlung anbieten, direkt beim Gläubiger nicht beim Anwalt oder einem Inkassobüro.
*Schädiger muss es heißen >.<
Tja, dann hast du eine Obliegenheitsverletzung nach E.1.1 der AKB begangen, was dann zur teilweisen Leistungsfreiheit der Versicherung nach E.2.1 der AKB führt. Da kannst du noch froh sein, dass die Leistungsfreiheit auf die 2.500€ begrenzt ist und du nicht den ganzen Schaden zurückzahlen musst. Rechtlich alles vollkommen korrekt.
Kannst ja mal bei der Versicherung nett nachfragen, ob die sich auf irgendeine Art der Ratenzahlung einlassen...oder im Verwandtenkreis fragen ob dir einer das Geld vorstreckt und du es zurückzahlst sobald du Geld verdienst.
Durch deine Fahrerflucht hast du aber die richtige Schadensaufnahme vereitelt. Bei Fahrerflucht steht auch IMMER gleich der Verdacht im Raum, dass du zusätzlich betrunken warst.
Hättest du dich an diese Obliegenheit gehalten, hättest du auch keine Regresskosten zu zahlen.
Da hält sich das Mitleid in Grenzen. Dass du im Moment nicht leistungsfähig bist, interessiert die Versicherung nicht. Sie hat 30 Jahre Zeit, ihr Geld bei dir einzufordern.
Nun nach 3 Monaten nach der Verurteilung habe ich Post von der Versicherung, der Firma erhalten für die ich gearbeitet habe. Diese verlangen nun eine Regressforderung, in Höhe von 2500,00 EUR.
Um was für eine Versicherung deiner Firma handelt es sich hier und was hat diese mit deinem Kfz-Schaden zu tun?