Muss ich nachtäglich einen Kabelanschluss akzeptieren obwohl er NICHT im Mietvertrag steht?
Folgende Frage: Ich wohne seit 2005 in einer Wohnung in der es eine Dose für Kabelanschluss gibt. Einen Kabelvertrag habe ich 2005 beim Einzug selbst mit dem Kabelbetreiber geschlossen und wurde daraufhin freigeschaltet aber 2007 wieder, wegen dem schlechten Bild, gekündigt (und wurde auch wieder am Verteiler im Keller abgeklemmt) und nutze seitdem DVB-T!
2009 wurde durch einen neuen Eigentümer im Haus die Verkabelung geändert, damit auch Internet/Telefon über Kabel möglich ist. Dazu habe ich auch eine neue Anschlussdose bekommen. Mir wurde durch den Installateur damals gesagt, es ginge nur um ein Technik-Update der Verkabelung!
Nun entdecke ich auf der Nebenkostenabrechnung 2009 plötzlich den Punkt Kabelgebühr 133 Euro und stellte fest, dass ich anscheinend 2009 –ohne mein Wissen- an das Kabelnetz angeschlossen wurde und das der Vermieter 2009 anscheinend einen Vertrag mit dem Kabelbetreiber abgeschlossen hat. Ich habe das nicht bemerkt, da mein TV eben nur(!) an den DVB-T Receiver angeschlossen ist.
Frage: In meinem Mietvertrag steht kein Wort über einen Kabelanschluss und ich wurde weder darüber informiert, dass der Vermieter einen Gemeinschaftsvertrag abgeschlossen hat noch habe ich dem zugestimmt. Muss ich ab jetzt trotzdem diese Gebühren zahlen? Auch rückwirkend?
Ich habe schon Google bemüht, aber noch keine –für meinen Fall- passende Antwort gefunden.
4 Antworten
Hallo,
- Nach Deiner Schilderung war der Breitbandanschluss bereits vorhanden, als Du eingezogen bist. Da Du kein Vertrag mit dem Kabelbetreiber abgeschlossen hattest, hast Du das Angebot nicht genutzt.
- Die Investitionskosten für den Anschluss waren also bereits bezahlt. Ist im Mietvertrag eine Kostenumlage für die Gemeinschaftsantenne vereinbart, und tritt an deren Stelle jetzt die monatliche Gebühr für den Kabelanschluss, so musst Du die Kosten tragen. Umlagefähig sind jedoch nur die tatsächlich gezahlten Gebühren, d.h. Rabatte sind an die Mieter weiterzugeben! (Bisher wurde die Gemeinschaftsantenne abgerechnet, jetzt ist es der Kabelanschluss an deren Stelle) Ist nichts zur Gemeinschaftsantenne im Mietvertag geregelt, dann hätte der Vermieter dich um Erlaubnis fragen müssen, dass Du damit einverstanden bist, die Kabelgebühr zu übernehmen. Hat er es nicht form-und fristgerecht angekündigt, musst Du nicht zahlen. Tipp: Hausverwaltung soll Umlage offenlegen und mitteilen, ob der Kabelanschluss anstelle einer Gemeinschaftsantenne abgerechnet wird.
Danke für Deine Antwort. :-) Eine Gemeinschaftsantenne gab es nicht. Es war nur die Kabeldose da und der damalige Vermieter sagte mir, wenn ich Kabel möchte dann müsste ich einen Vertrag direkt mit dem Kabelnetzbetreiber anschließen. Was mich besonders ärgert ist eben, dass man es mir nicht einmal gesagt hat, als man Anfang 2009 den Kabelanschluss bei mir freigeschaltet hat und ich jetzt quasi für fast 2 Jahre Kabel zahlen müsste ohne es in dieser Zeit jemals genutzt zu haben. :-(
Die Streitfrage wurde mittlerweile geklärt! Der Vermieter hat mir mitgeteilt, dass er meinen Mietvertrag hat überprüfen lassen und das eine Umlage der Kabelgebühren auf den Mieter (also mich) nicht vorgesehen wäre und ich daher für den Kabelanschluss nicht bezahlen muss! :-)
Wende Dich an den Mieterverein !!
Ich wollte erst einmal eine grundsätzliche Info haben ob der Vermieter das so machen kann oder nicht. Was bringt es mir, wenn ich jetzt ~80 Euro + Aufnahmegebühr an den Mieterbund zahle und der sagt mir: "Das müssen Sie zahlen."! Da kann ich das Geld auch dem Vermieter geben. Kommt dann in jedem Fall günstiger für mich!
noch ne Ergänzung: Das einmalige technische Update ist vom Mieter zu dulden und auch zu bezahlen (einmalige Anschlussgebühr an ISDN o.ä.) Allerdings wird das von den Gerichten unterschiedlich gesehen, je nachdem, ob es sich um eine preisgebundene oder um eine frei finanzierte Wohnung handelt und ob die Wohnung z.b. in Bayern oder in NRW liegt, urteilen die Gerichte unterschiedlich. Empfehlung daher: wende Dich an den örtlichen Mieterverein!