Muss ich nachtäglich einen Kabelanschluss akzeptieren obwohl er NICHT im Mietvertrag steht?

4 Antworten

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Hallo,

  1. Nach Deiner Schilderung war der Breitbandanschluss bereits vorhanden, als Du eingezogen bist. Da Du kein Vertrag mit dem Kabelbetreiber abgeschlossen hattest, hast Du das Angebot nicht genutzt.
  2. Die Investitionskosten für den Anschluss waren also bereits bezahlt. Ist im Mietvertrag eine Kostenumlage für die Gemeinschaftsantenne vereinbart, und tritt an deren Stelle jetzt die monatliche Gebühr für den Kabelanschluss, so musst Du die Kosten tragen. Umlagefähig sind jedoch nur die tatsächlich gezahlten Gebühren, d.h. Rabatte sind an die Mieter weiterzugeben! (Bisher wurde die Gemeinschaftsantenne abgerechnet, jetzt ist es der Kabelanschluss an deren Stelle) Ist nichts zur Gemeinschaftsantenne im Mietvertag geregelt, dann hätte der Vermieter dich um Erlaubnis fragen müssen, dass Du damit einverstanden bist, die Kabelgebühr zu übernehmen. Hat er es nicht form-und fristgerecht angekündigt, musst Du nicht zahlen. Tipp: Hausverwaltung soll Umlage offenlegen und mitteilen, ob der Kabelanschluss anstelle einer Gemeinschaftsantenne abgerechnet wird.
marcusxxl 
Beitragsersteller
 22.10.2010, 20:34

Danke für Deine Antwort. :-) Eine Gemeinschaftsantenne gab es nicht. Es war nur die Kabeldose da und der damalige Vermieter sagte mir, wenn ich Kabel möchte dann müsste ich einen Vertrag direkt mit dem Kabelnetzbetreiber anschließen. Was mich besonders ärgert ist eben, dass man es mir nicht einmal gesagt hat, als man Anfang 2009 den Kabelanschluss bei mir freigeschaltet hat und ich jetzt quasi für fast 2 Jahre Kabel zahlen müsste ohne es in dieser Zeit jemals genutzt zu haben. :-(

Die Streitfrage wurde mittlerweile geklärt! Der Vermieter hat mir mitgeteilt, dass er meinen Mietvertrag hat überprüfen lassen und das eine Umlage der Kabelgebühren auf den Mieter (also mich) nicht vorgesehen wäre und ich daher für den Kabelanschluss nicht bezahlen muss! :-)

Wende Dich an den Mieterverein !!

marcusxxl 
Beitragsersteller
 22.10.2010, 20:37

Ich wollte erst einmal eine grundsätzliche Info haben ob der Vermieter das so machen kann oder nicht. Was bringt es mir, wenn ich jetzt ~80 Euro + Aufnahmegebühr an den Mieterbund zahle und der sagt mir: "Das müssen Sie zahlen."! Da kann ich das Geld auch dem Vermieter geben. Kommt dann in jedem Fall günstiger für mich!

noch ne Ergänzung: Das einmalige technische Update ist vom Mieter zu dulden und auch zu bezahlen (einmalige Anschlussgebühr an ISDN o.ä.) Allerdings wird das von den Gerichten unterschiedlich gesehen, je nachdem, ob es sich um eine preisgebundene oder um eine frei finanzierte Wohnung handelt und ob die Wohnung z.b. in Bayern oder in NRW liegt, urteilen die Gerichte unterschiedlich. Empfehlung daher: wende Dich an den örtlichen Mieterverein!