Muss ich mich beim Arbeitsamt arbeitslos melden als Azubi?
Hallo, ich habe vor kurzem meine Ausbildung zur Bürokauffrau mit einem Aufhebungsvertrag beendet und bin auf der Suche nach einem neuen Ausbildungsbetrieb. Muss ich mich jetzt beim Arbeitsamt als arbeitslos melden?
5 Antworten
Natürlich musst du dich beim Arbeitsamt melden, sofort nach der "Kündigung" sonst droht eine Sperrzeit von einer Woche!
Tust du das nicht bist du nicht krankenversichert und musst diese Beiträge später nachzahlen!
du hast gekündigt! deshalb bekommst du auch nichts außer dien kindergeld
Ein Aufhebungsvertrag ist keine Kündigung ihrerseits!
Man muss sich nur beim Arbeitsamt arbeitslos melden, um Geld zu bekommen.
Wenn du auch ohne sowas überleben kannst und bei deinen Eltern familienversichert bist. Dann brauchst du das nicht.
Wow - haben die Dir den Aufhebungsvertrag angeboten? Hätte ich mich ja nicht drauf eingelassen.......
Ohne Dein Einverständnis wäre es dem AG nicht möglich gewesen, Dich vor Ende der Ausbildung los zu werden.
Ja, aber offenbar hat sie ja nichts in Aussicht, sonst würde sich die Frage wohl kaum stellen, ob das Arbeitsamt nun ihr Ansprechpartner ist, oder?
Wenn sie gerne wechseln möchte, und bereits einen neuen Ausbildungsbetrieb gefunden hätte, würde die Bitte um einen Aufhebungsvertrag Sinn machen...... Aber so?
Ja. Als Ausbildungssuchende bekommst Du ja Kindergeld, sonst nicht.
Ein aufhebungsvertrag hat den Vorteil, dass man sofort in einem anderen unternehmen die Ausbildung fortsetzen kann.
Sofern man was in Aussicht hat...