Muss ich mich beim Arbeitsamt arbeitslos melden als Azubi?

5 Antworten

Natürlich musst du dich beim Arbeitsamt melden, sofort nach der "Kündigung" sonst droht eine Sperrzeit von einer Woche!

Tust du das nicht bist du nicht krankenversichert und musst diese Beiträge später nachzahlen!

du hast gekündigt! deshalb bekommst du auch nichts außer dien kindergeld

em1990  20.03.2014, 17:09

Ein Aufhebungsvertrag ist keine Kündigung ihrerseits!

Man muss sich nur beim Arbeitsamt arbeitslos melden, um Geld zu bekommen.

Wenn du auch ohne sowas überleben kannst und bei deinen Eltern familienversichert bist. Dann brauchst du das nicht.

Wow - haben die Dir den Aufhebungsvertrag angeboten? Hätte ich mich ja nicht drauf eingelassen.......

Ohne Dein Einverständnis wäre es dem AG nicht möglich gewesen, Dich vor Ende der Ausbildung los zu werden.

wodinchen  20.03.2014, 17:09

Ein aufhebungsvertrag hat den Vorteil, dass man sofort in einem anderen unternehmen die Ausbildung fortsetzen kann.

Sofern man was in Aussicht hat...

Gerneso  20.03.2014, 17:12
@wodinchen

Ja, aber offenbar hat sie ja nichts in Aussicht, sonst würde sich die Frage wohl kaum stellen, ob das Arbeitsamt nun ihr Ansprechpartner ist, oder?

Wenn sie gerne wechseln möchte, und bereits einen neuen Ausbildungsbetrieb gefunden hätte, würde die Bitte um einen Aufhebungsvertrag Sinn machen...... Aber so?

Ja. Als Ausbildungssuchende bekommst Du ja Kindergeld, sonst nicht.