Wie lange kann ein Freund bei mir wohnen?
Hallo zusammen,
ich will vorübergehend einen Freund bei mir aufnehmen. Der sich dann um eine eigene Wohnung sowie Arbeit kümmern möchte.
Wie lange kann ich das machen, bzw. wann muss ich meinem Vermieter bescheid sagen? Kann der Freund die Wohnung als seinen festen Wohnsitz angeben und muss ich dann noch irgend etwas beachten, kann das Kosequenzen für mich haben?
Vielen Dank im Voraus!
15 Antworten
Bis zu 6 Wochen kannst du einen Besucher aufnehmen ohne dem Vermieter etwas zu sagen oder um Erlaubnis zu bitten. Er kann sich auch unter dieser Adresse beim Einwohnermeldeamt anmelden.
Der Mieter darf für mehrere (ca 6 -8) Wochen auch ohne Einwilligung des Vermieters Besucher in seiner Wohnung aufnehmen, wenn darin keine Untermiete oder unerlaubte Daueraufnahme in seinem Haushalt zu sehen und damit keine Überbelegung der Wohnung verbunden ist (LG Mannheim WM 73, 5). Kurzfristige Überbelegung schadet nicht (AG Dortmund WM 82, 86). Ein Zeitraum von drei Monaten überschreitet die normale Besuchsdauer (AG Frankfurt WM 95, 396). Man beachte, es wird hier von mehreren Personen ausgegangen, nicht von einer einzelnen.
Spätestens wenn dein Freund deine Wohnung als festen Wohnsitz anmeldet, musst du das dem Vermieter mitteilen.
Viele Nebenkosten orientieren sich an der Zahl der Bewohner. Die könnten sich also dann erhöhen.
Auf der anderen Seite ist es auch ein Kündigungsgrund, wenn du die Wohnung ohne Wissen des Vermieter untervermietest. (egal ob du dafür Miete nimmst oder nicht).
Zu Besuch darf er ein paar Wochen bleiben, da gibt es keine festen Regeln. Aber sobald er Möbel mitbringt oder sich ummeldet, wohnt er dort und das ist meldepflichtig.
Ich stimme Welfen zu. Es geht ja auch um Versicherungstechnische Sachen. Verletzte sich der Kumpel in der Wohnung kann er auch keinen Schadensersatz geltendmachen gegenüber dem Vermieter da er nur in den Drittschutz des mietverhältnisses gelangt wenn der Vermieter wusste er kommt in den Schutzwürdigen Bereich der Mieterin.
Zerstört der Kumpel etwas in der Mietsache ist die Mieterin betroffen davon und wird Schadensersatz leisten müssen da sie sich zum Nicht so berechtigten aufgeschwungen hat. Auch wenn man der Meinung desd BGH folgt die den nicht so berechtigten Ablehnt kommt man immernoch auf eine Schadenshaftung da sie nicht mehr schutzwürdig ist weil sie sich nicht vertragsgemäß verhalten hat.
Wenn er das als festen Wohnsitz angeben will, Musst Du einen "Untermietvertrag" mit ihm machen, und das muss Dein Vermieter erlauben. Dann könnte der die Miete erhöhen. Evtl. geht "zweiter Wohnsitz" ohne Konsequenzen.
Nur so bei Dir wohnen (zu Besuch) kann er eigentlich, so lange er will, oder keiner das beanstandet. Aber: wenn er eigene Möbel anschleppt, siehe oben.
Der kann solange da wohnen, bis er ne eigene Wohnung hat. Von Vorteil wäre für Dich, dass Du alleine im MV stehst. Der Vermieter muss darüber nicht bescheid wissen.
Beim Einwohnermeldeamt sollte er folgendes angeben: PLZ Ort Straße Nr. bei (Dein Name). Das ist so akzeptabel.
Bis zu 6 Wochen im Jahr kannst du einen Besucher Aufnehmen. Sollte es länger werden muss der Vermieter benachrichtigt werden .Ebenfalls muss der Besucher sich anmelden .Schon alleine der Nebenkosten wegen Die anderen Mieter im Hause auf die die Kosten umgelegt würden , machen das sicherlich nicht mit.
Nein, er muss dort doch nicht zwangläufig wohnen, auch wenn er sich dort anmeldet.