Muß ich meinen Firmenwagen anderen Kollegen zur Verfügung stellen?
Ich habe einen Firmenwagen einschl.privater Nutzung (ist Bestandteil des Arbeitsvertrages). Ich versteuere den gewerten Vorteil 1% und 0,3%. Bin ich verpflichtet das Auto in Zeiten wo ich z.B. verreist bin, einem anderen Kollegen zur Verfügung zu stellen?
3 Antworten
Hatte auch schon des öfteren einen Dienstwagen. Wenn du den geldwerten Vorteil versteuerst, musst du ihn höchstens während de Arbeitszeit anderen für Botengänge oder sonstige Dienstfahrten zur Verfügung stellen. Dies nach Absprache. Aber die Regelungen können auch anders lauten und vereinbar sein.
Wie steht es in deinem Arbeitsvertrag oder Dienstwagenvertrag ??
Das solltest Du Deinen Arbeitgeber fragen. Dort muss das geregelt sein. In unserer Firma ist das tatsächlich unterschiedlich vereinbart.....
Wenn Du den geldwerten Vorteil versteuerst, dann kann das eigentlich nicht sein, denn während Dein Kollege ihn fährt, kannst Du ihn ja wohl kaum gleichzeitig privat nutzen.
Du solltest mal in den Vertrag sehen, in dem alles zum Thema Dienstwagen geregelt ist.