Muss ich meine Waschmaschine in die Gemeinschaftswaschküche stellen?
hallo, wir unterzeichnen bald den mietvertrag für unsere neue wohnung, bis jetzt hatte ich die waschmaschine immer in der wohnung weil ich das gelaufe mit dem wäschekorb bis in den keller echt nervig finde. jetzt hat diese wohnung einen gemeinschaftswaschkeller in dem von zwei häusern mit jeweils 6 parteien die maschinen stehen. muss ich meine jetzt auch dazu stellen?platz im badezimmer wäre um dort eine hinzustellen.habe bisl muffe,wenn ich beim vertrag das frage und es mir verboten wird die in die eigene wohnung zu stellen,allerdings hab ich auch schon gelesen , das man es als vermieter nicht dem mieter verbieten darf....was meint ihr?
11 Stimmen
14 Antworten
Ein Vermieter darf seinen Mietern das Aufstellen einer Waschmaschine in der Wohnung nicht verbieten. Eine Klausel, nach der Waschmaschine oder Trockner nur im Waschraum im Keller stehen und betrieben werden dürfen, ist unwirksam. Das geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Tettnang (Baden-Württemberg) hervor (Az.: 4 C 1304/09).
Lese auch dazu auch folgenden Beitrag; http://www.frag-einen-anwalt.de/Waschmaschine-in-Mietwohnung-__f120992.html
Ich habe gerade das Az nicht parat, aber es gibt eine Entscheidung des LG Karlsruhe, dass das was stelari antwortete zutrifft - verbieten = nein, untersagen = ja (was rechtlich zweierlei ist) wenn der Mieter uneingeschränkten Zugang dazu hat. Das von die zitierte Urteil bezog sich darauf, dass der Mieter nur an bestimmten Tagen in die Waschküche durfte.
Aber wie so oft hebeln sich hier die Gerichte gegeneinander aus und stiften nur Verwirrung - weil - ein Richter muss sich nur vor sich selbst und Gott verantworten
Erster :-)
Ganz sicher wird der Neue Vermieter dir den Mietvertrag zereissen wenn du fragst ob du deine eigen Waschmaschine / Kühlschrank und evtl. deinen Toaster mitbringst. Selbstredend ist Herrenbesuch auch nur Samstag von 14-16 Uhr erlaubt... Also Augen auf und mal grade machen. Anrufen / Fragen. Kannst ihm ja sagen, dass du Sie verkaufen möchtest oder oder...
und google hilft da auch
Der Mieter muss sich nicht einfach auf eine Gemeinschaftswaschküche oder Stellplätze im Keller verweisen lassen, so AnwaltOnline unter Berufung auf ein Urteil des AG Tettnang vom 19.3.2010 (Az: 4 C 1304/09). Auch ein Verbot, Waschmaschinen in der Wohnung auszustellen, kann der Mieter ignorieren. Eine solche Klausel ist eine unangemessene Benachteiligung
Ja so kenne ich das auch, wenn die Waschmaschine ordnungsgemäß in der Wohnung angeschlossen ist kann Dir der Vermieter es nicht verbieten sie dort aufzustellen.
Nein der Vermieter darf dir nicht verbieten deine Waschmaschine in die Wohnung zu stellen
AG Tettnang vom 19.3.2010 (Az: 4 C 1304/09
Wenn ein Wasseranschluss im Bad ist, dann kannst Du die Waschmaschine doch auch ins Bad stellen. Die meisten Maschinen haben doch auch schon einen "Aqua Stop", so daß es keine Überschwemmungen geben kann. Kann man auch nachrüsten, wenn nicht vorhanden. Ich würde die Maschine ins Bad stellen ohne es an die große Glocke zu hängen..Wenn jemand meckert, kannst Du immer noch sagen, daß Du es nicht gewusst hast...
Da hast Du auch recht, es war nur ein Gedanke, um unnötiges Gezetere zu vermeiden. Es wird eh keiner was sagen, wenn die Maschine ohne Kommentar ins Bad gebracht wird...
Ich bin doch niemanden Rechenschaft schuldig wenn ich eine Waschmaschine in meiner Wohnung habe.