Muss ich meine Hunde anmelden?

9 Antworten

Hi,

Ist das ne Scherzfrage?

Zunächst müsst ein ja klar sein das die Hundesteuer dafür gezahlt wird das man ein Hund hat, sonst würde es Gassigehsteuer heissen. Sprich beide müssen gemeldet werden, als Tipp der zweite Hund wird meist teurer als der erste in den meisten Städten. Allerdings kann man vielleicht eine Steuerbefreiung erhalten wenn das Gelände auch geschäftlich genutzt wird und die Hunde tatsächlich Wachhunde sind.

Da es wahrscheinlich grosse Hunde sein sollen muss je nach Bundesland auch weitere Gesetze beachtet werden, wie zb ablegen eines Sachkundenachweis, Pflichtversicherung, Kennzeichnung usw.

Und es sollte ein klar sein das Hunde Gassi gehen müssen, das ist gesetzlich übrigens auch vorgeschrieben. Oder du hast wirklich ein riesiges Grundstück, allerdings sehen hier die meisten Bundesländern eine Hundegruppe vor, zwei wären rein begriffsmässig ein Paar, wäre mir da nicht sicher ob man dann nicht mehr Hunde braucht, ansonsten müssen auch die Gassi.

Und auch aus Hundehaltersicht bietet Gassi gehen tolle Vorteile für die Bindung und Erziehung der Hunde.

Das kommt ganz darauf an wo du wohnst. Hundesteuern sind Gemeindesteuer - bedeutet: Jede Gemeinde bestimmt selbst, ob und wie viel Hundesteuer zu zahlen sind. Und jede Gemeinde legt auch selbst fest, welche Ausnahmen es gibt, von der Hundesteuer befreit zu werden.

Vielleicht wohnst du ja in Bilsen oder Raa-Besenbek? Dann kannst du Hunde OHNE Hundesteuer halten.

Ansonsten ist es völlig egal, ob du sie ausschließlich in deiner Wohnung hältst, nur auf deinem großen Grundstück, oder sonst wo - es ist Hundesteuer zu zahlen. Die Hundesteuer ist eine Steuer, die kassiert wird, ohne dass dafür von der Gemeinde Leistungen zu erbringen sind - es spielt also keine Rolle, ob deine Hunde die Straßen und Wege oft, kaum oder gar nicht benutzen ....

Ja musst du.

Und die Hunde nur auf deinem Grundstück zu halten, egal wie groß es ist, ist Tierquälerei.

So ein Hund will raus, mal andere Sachen sehen, was mit Dir unternehmen usw

Es gibt je nach Gemeinde / Stadt Ausnahmen bzw. Hundesteuererlaß bei bestimmten Voraussetzungen. Jede Gemeinde/Stadt hat bei der Hundesteuer ihre eigenen "Gesetze". Also informieren.

Eine Möglichkeit könnte sein:

Steht das Wohnhaus außenliegend (außerhalb der Bebauung) und ist im Umkreis von 300m kein weiteres Wohnhaus, könnten die Hunde als Wachhunde steuerbefreit sein.

Im Normalfall muss man auch für den Hund zahlen wenn er nur auf dem Grundstück lebt. Es gibt Ausnahmen die befreit sind zb. Rettungshunde, Assistenshunde, Herdenschutzhunde usw. Aber mir stellt sich die Frage warum man einen Hund oder zwei Hunde halten will, wenn Sie nur auf dem Grundstück leben sollen.. Dann brauche ich keinen Hund..