Muss ich meine hellgrauen Wänder bei Auszug weiß streichen?

10 Antworten

Das kann hier keiner seriös beantworten bei der Fülle von Angaben, die Du hier machst.

1. Was steht in Deinem Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen und Endrenovierung?

2. Hast Du die Wohnung in renoviertem Zustand übernommen?

3. Wie lange wohnst Du schon in der Wohnung?

Ansonsten ist hellgrau eine neutrale Farbe und wenn die Wände ansonsten in Ordnung sind, kann der Vermieter nicht verlangen, dass Du sie z. B. mit weiß überstreichst. Aber etwas sicherere Auskunft erst, wenn Du die obigen Fragen beantwortet hast.

kajochp 
Beitragsersteller
 06.11.2017, 15:43

DS schon mal - werde heute abend nochmal meinen Mietvertrag genau durchlesen und dann darauf antworten. Wäre sehr nette wenn du mir dann nochmal antworten könntest. LG

kajochp 
Beitragsersteller
 06.11.2017, 18:22
@kajochp

Nachgelesen: Bei Beendigung ..... mit neutralen, deckenden, hellen Farben und Tapeten zurück zu geben. In einem anderen Schreiben steht noch, dass ich die Wohnung unrenoviert übernommen habe und ich bei Beendigung nicht renovieren muss, es sei denn ich habe in dunklen Farben gestrichen. Zum Auszug bin ich dann genau 3 Jahre drin gewesen. Ds für Info. Die Wände sind hellgrau.

bwhoch2  06.11.2017, 20:55
@kajochp

Dann ist ja jetzt alles klar.

Bei Beendigung ..... mit neutralen, deckenden, hellen Farben und Tapeten zurück zu geben. In einem anderen Schreiben steht noch, dass ich die Wohnung unrenoviert übernommen habe und ich bei Beendigung nicht renovieren muss, es sei denn ich habe in dunklen Farben gestrichen. Zum Auszug bin ich dann genau 3 Jahre drin gewesen. Die Wände sind hellgrau.

Das bedeutet, Du musst die Wohnung lediglich besenrein hinterlassen, da laut aktuellem BGH-Urteil der Mieter bei Auszug nicht renovieren muss, wenn er in einen unrenovierte Wohnung gezogen ist.

Hier steht es:

https://www.test.de/Schoenheitsreparaturen-Millionen-Mieter-muessen-nicht-zahlen-4830271-0/

https://www.anwalt.de/rechtstipps/bgh-schoenheitsreparaturen-bei-auszug-aus-der-wohnung_067805.html

Solange nichts im vertrag abgemacht wurde, musst du die Wände nicht weiß streichen. Wenn da steht Besenrein und in einem wohnbaren Zustand, dann auch nicht. Eher knallige und auffällige Farben müssen in einem neutralen Ton gestrichen werden.

ich denke es kommt darauf an, in welchem zustand du sie bekommen hast. wenn sie vorher weiß waren, und du unsicher bist, ob du streichen musst frage den Vermieter,ob er drauf besteht, ansonsten gibt es noch Rechtsberater und Mieterbund etc.


marieausparis  06.11.2017, 15:36

und wichtig prüfe was im Mietvertrag steht, und was ihr vereinbart hat (ggf. Zusatzvereinbarungen). Denn haben sich in den letzten Jahren einige Änderungen ergeben. Eine zu starre Regelung "zwingend alle 3 Jahre" ist mittlerweile als "unwirksam" anzusehen. Da liegt der Teufel aber häufig im Detail. Alle Angaben ohne Gewähr. Bin keine Juristin.

Musst du wissen, wie viel Aufwand du dir in Nachhinein machst.

http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-7385/schoenheitsreparaturen_aid_132476.html

Nein, solange sie sich mit einfachsten Mitteln wieder überstreichen lassen.

Anders sieht es aus, wenn Du laut Mietvertrag die Tapeten entfernen musst - da kommst Du dann nicht drumherum.