Muss ich meine Anwärterbezüge zurückzahlen?
Hallo Leute,
ich habe eine Frage bezüglich der rückzahlung von Anwärterbezügen im Öffentlichen Dienst. Ich habe 2014 meine Ausbildug im Finanzamt begonnen und im Sommer 2016 erfolgreich abgeschlossen. Naach nun fast einem Jahr habe ich gemerkt das das nicht das richtige für mich ist. Die arbeit macht zwar spaß aber mein ganzes Leben möchte ich da nicht verbringen. Fazit: ich würde gerne in die freie Wirtschaft gehen. Ein bisschen habe ich auch schon rumgelesen und wenn es stimmt muss man mindestens 5 Jahre nach der Prüfung (?) noch im Beamtenverhältnis bleben bis man dann gehen kann ohne etwas zurückzuzahlen. Kann man dieses zurückzahlen denn nicht irgendwie umgehen oder wäre es besser die 5 Jahre "auszusitzen" ?
4 Antworten
Ja, 5 Jahre will der Dienstherr was von Dir haben. Man kann ja keine teure Ausbildung machen und dann ist nach 2 Jahren schon Schluss.
Erkundige dich bei deinem Dienstherren, wie hoch die zu leistende Rückzahlung ist, ggf. kannst du einen zukünftigen Arbeitgeber davon überzeugen, dir das Geld als Vorschuss zu geben. Anderenfalls bleibt dir kaum etwas übrig, als die Karrenzzeit abzuwarten.
Mir wurde das seinerzeit auch so gesagt, das kann sich aber zwischenzeitlich verändert haben oder in deinem Bundesland als Landesbeamtin anders sein. Auskünfte hierüber bekommst du von deinem Personalbetreuungsteam, die können dir auch ggf. bestehende Fortbildungsoptionen erläutern, die später einen Wechsel innerhalb der Behörde möglich machen. Dann könntest du bleiben und durch diese Perspektive nicht für immer an deine jetzige Stelle gebunden sein.
Du kannst die Rückzahlung nur umgehen, wenn du die 5 Jahre abarbeitest oder in eine andere Behörde wechselst.
Gehst du in vor 5 Jahren in die freie Wirtschaft, musst du zahlen. Ansonsten würde sich jeder eine Ausbildung zahlen lassen und dann kündigen...
.... natürlich, warum auch sonst sollten solche Verträge gemacht werden?
Hallo,
danke für die schnelle Antwort. :)
Liegt diese denn wirklich bei 5 Jahren ?