Muss ich meine Anwärterbezüge zurückzahlen?

4 Antworten

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Ja, 5 Jahre will der Dienstherr was von Dir haben. Man kann ja keine teure Ausbildung machen und dann ist nach 2 Jahren schon Schluss. 

Erkundige dich bei deinem Dienstherren, wie hoch die zu leistende Rückzahlung ist, ggf. kannst du einen zukünftigen Arbeitgeber davon überzeugen,  dir das Geld als Vorschuss zu geben. Anderenfalls bleibt dir kaum etwas übrig, als die Karrenzzeit abzuwarten.

nightgirl97 
Beitragsersteller
 19.06.2017, 16:17

Hallo,

danke für die schnelle Antwort. :)

Liegt diese denn wirklich bei 5 Jahren ?

Sachse69  19.06.2017, 17:14
@nightgirl97

Mir wurde das seinerzeit auch so gesagt, das kann sich aber zwischenzeitlich verändert haben oder in deinem Bundesland als Landesbeamtin anders sein. Auskünfte hierüber bekommst du von deinem Personalbetreuungsteam, die können dir auch ggf. bestehende Fortbildungsoptionen erläutern, die später einen Wechsel innerhalb der Behörde möglich machen. Dann könntest du bleiben und durch diese Perspektive nicht für immer an deine jetzige Stelle gebunden sein.

Du kannst die Rückzahlung nur umgehen, wenn du die 5 Jahre abarbeitest oder in eine andere Behörde wechselst.

Gehst du in vor 5 Jahren in die freie Wirtschaft, musst du zahlen. Ansonsten würde sich jeder eine Ausbildung zahlen lassen und dann kündigen...

.... natürlich, warum auch sonst sollten solche Verträge gemacht werden?