Muss ich mein Fenster bei Abwesenheit schließen?

11 Antworten

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Die Forderung des V. ist korrekt. Dem Einbruch wird hier Tür und Tor geöffnet. Auch bei Witterungsumschlag könnte es hereinregnen.

bwhoch2  13.08.2014, 11:26

Ein wirklich guter "Albatros"! DH!

Einen fachlichen, womöglich verbindlichen Rat darfst Du von dem GF-Forum nicht erwarten.

Meinungen, die höchst unterschiedlich sein können, aber schon.

Meine Meinung:

um Glasbruch und Diebstahl zu verhindern

Der Vermieter hat ein Recht darauf, dass sein Haus möglichst vor Schäden geschützt wird, auch wenn man Schäden wieder beseitigen kann.

Glasbruch kann passieren, Diebe werden durch offene Fenster geradezu heraus gefordert, in das Haus einzudringen und die Gefahr, dass nicht nur am Hausrat sondern am ganzen Haus noch mehr kaputt gemacht wird, ist sehr groß.

Deshalb hat der Vermieter Recht.

ich hab immer den Rollo soweit runtergelassen, dass mein Kater rein konnte. Auf dieser Höhe wäre nicht mal ein Kleinkind durchgekommen.

Es gibt spezielle Klammern für die Rollos, damit die nicht hochgeschoben werden können. Vielleicht erlauben die Vermieter diese Vorrichtung, wenn Du es Ihnen zeigst.

Ich wünsche Dir viel Erfolg!!

bwhoch2  13.08.2014, 11:26

Kinderspiel für den Einbrecher!

Margita1881  13.08.2014, 14:11
@bwhoch2

15 Jahre hat es keiner versucht

Ich habe eine Abmahnung von meinen Vermietern bekommen,weil ich wegen meiner Katze das WZ-Fenster einen Spalt offen lasse,wenn ich arbeiten bin,damit sie rein und raus kann wann sie will. Ich soll es schließen,um Glasbruch und Diebstahl zu verhindern. Das Fenster ist so gesichert,dass es weder weiter auf noch zu schlagen kann.Ist das rechtens?

Mit der Abmahnung kann sich der vermieter den Hintern abwischen.

Wenn eingebrochen wird, dann ist das Dein Problem und ebenfalls wenn die Scheibe durch Windstoß kaputt geht.

Du musst dann halt Schadenersatz leisten.

MfG

Johnny

jeanny1986 
Beitragsersteller
 12.08.2014, 22:42

genau das hab ich mir schon gedacht,aber wie mache ich es denen verständlich ohne nen mieterkrieg zu verursachen?wie soll ich vorgehen

AndiRLP  12.08.2014, 22:46
@jeanny1986

Vermieter anrufen und erklären. Fragen, ob EInbau (auf Deine Kosten) einer Fensterkatzenklappe erlaubt wird.

Ich vermute mal, Du wohnst im gleichen Haus wie der Vermieter? Das wäre etwas kniffliger, da dann die Gefahr bestehen könnte, dass durch Dein geöffnetes Fenster auch in die Wohnung des Vermieters eingebrochen werden könnte. Wenn dem nicht so ist, dann ist das einfach kein Abmahngrund und das müsste er auch wissen,

johnnymcmuff  12.08.2014, 22:51
@AndiRLP
Ich vermute mal, Du wohnst im gleichen Haus wie der Vermieter? Das wäre etwas kniffliger, da dann die Gefahr bestehen könnte, dass durch Dein geöffnetes Fenster auch in die Wohnung des Vermieters eingebrochen werden könnte.

Noch eine Gefahr:

§ 573a BGB

Erleichterte Kündigung des Vermieters (1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist.

(3) In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam

jeanny1986 
Beitragsersteller
 12.08.2014, 22:53
@AndiRLP

ich wohne auf nem dorf.meine vermieter im haupthaus und ich in der ausgebauten scheune.ich habe meine eigene haustür.katzenklappe in der tür darf ich nicht außer ich kaufe ne neue beim auszug und fensterklappe weiß ich nicht.aber wenn die mir das eh nicht vorschreiben dürfen,spielt das doch eh keine rolle oder

AndiRLP  12.08.2014, 22:56
@jeanny1986

O.K., eigenes Gebäude, eigener Zugang, dann hilft nur reden oder investieren, oder nach erklären, dass das nicht abmahnfähig ist, aussitzen.

jeanny1986 
Beitragsersteller
 12.08.2014, 23:00
@AndiRLP

hab mir schon den kontakt des mieterbundes meiner Umgebung besorgt.wollte nur schon im vorhinein wissen,ob ich im recht oder unrecht bin.vielen vielen dank.sie haben mir sehr geholfen.

AndiRLP  13.08.2014, 00:41
@jeanny1986

Gerne, gestern oder vorgestern war doch Weltkatzentag ... :-)

KaeteK  13.08.2014, 12:06
@jeanny1986

aber wenn die mir das eh nicht vorschreiben dürfen,spielt das doch eh keine rolle oder

Da muß man sich nicht wundern, wenn immer mehr Vermieter keine Haustiere mehr zulassen. Bei Mietern, die sich so stur verhalten. Dir scheint nicht viel am "Hausfrieden" zu liegen.

jeanny1986 
Beitragsersteller
 13.08.2014, 21:26
@johnnymcmuff

kennen sie zufällig den Paragrafen der aussagt,dass ich mein fenster geöffnet lassen kann,wenn ich abwesend bin,aber weder einbruch noxh glasbruch möglich ist? oder können sie mir einen link mit den entsprechenen gesetzen geben? ich möchte schon etwas in der hand haben,wenn ich widerspruch einlege.vielen dank gruß jeanny

AndiRLP  12.08.2014, 22:40

Völlig korrekt. Die Haftungsfrage bei einem Einbruch oder Sturmschaden (Glasbruch) wäre Dein Problem mit Deiner Versicherung (die dann nicht zahlen würden), damit aber hat der Vermieter nichts zu tun.

Ein geöffnetes Fenster, das die Wohnung nicht mutwillig beschädigt (reinregnen, Schimmel...) ist kein Mitkündigungsgrund.

ja, leider haben sie recht

johnnymcmuff  12.08.2014, 22:37

Warum?