Muss ich in einem Restaurant ein Getränk kaufen, wenn sie es von mir verlangen?
Also, ich bin bei einem All-You-Can-Eat-Buffet,
da meint die Kellnerin, ich müsse ein Getränk kaufen, weil sie sonst keinen Profit machen würden.
Muss ich dann ein Getränk kaufen?
Falls vorhanden, bitte irgendwelche Paragraphen zeigen / beantworten, falls sich jemand auskennt.
14 Stimmen
10 Antworten
Mh das Problem ist die Begründung. Weil sie sonst keinen Profit machen? Hat sie das echt so gesagt? Dann musst du das nicht.
Aber ich vermute mal (und das ist nur meine persönliche Meinung) wenn ein Unternehmen zur Voraussetzung macht, dass du kein Essen dort kaufen kannst wenn du nicht auch was zu trinken bestellst, dann musst du es kaufen oder wieder gehen.
Glaube aber nicht das ein Restaurant sowas machen würde und das die Kellnerin sicher nicht die Wahrheit sagte
Nein, weil so eine Vorschrift in den ausliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen müßte, aber das ist unzulässig.
Laßt dir die AGB zeigen, wo sie gut sichtbar(!) in den Geschäftsräumen aushängen und lasse dir die Stelle zeigen, wo das steht, dass du ein Getränk bestellen mußt.
Man wird es dir nicht zeigen können.
Und, wenn die AGB nicht schnell auffindbar sind für dich als Kunden oder etwa gar nicht aushängen, dann kannst du gleich das Gewerbeamt informieren. Das gibt Megaärger bei dem Restaurant, denn das kostet gleich erhebliche Strafen.
Das Gerede der Angestellten steht nicht über den AGB des Restaurants. Warum meinst du denn, hat man die AGB in einem Gewerbebetrieb, damit jeder mündliche Zusätze machen kann?
Zeig uns jetzt mal, woher du die deinige Info her hast.
Erklaere mir doch mal, in welchem Moment AGB wirksam in einen Vertrag einbezogen werden und wann dieser Moment im vom FS beschriebenen Fall erfolgt sein koennte. Danach koennen wir dann weiter reden.
in welchem Moment AGB wirksam in einen Vertrag einbezogen werden
Du hast das mit Vertrag und den zugrundeliegenden AGB noch nicht verstanden.
Wenn du meinst ...
Da das Restaurant, genau wie Du, frei ist in der Wahl seiner Geschäftspartner/Gäste und auch frei ist in der Bestimmung seiner Geschäftsbedingungen, außer sie verstoßen gegen geltende Gesetze und die guten Sitten, kann es auch festlegen, unter welchen Bedingungen das Angebot "All you can eat" gilt.
Das Restaurant ist nicht verpflichtet, Nassauer wie dich zu dulden.
Du wirst unsachlich.
Zur Sache: Eine Pflicht zur Getränkebestellung besteht nur, wenn das als Bedingung für das Buffet klar schriftlich genannt wurde.
Was soll hier der "Nassauer"?
wenn das als Bedingung für das Buffet klar schriftlich genannt wurde ...
Muendlich reicht voellig.
lass deine probleme nicht an anderen aus
wieso bin ich ein nassauer nur weil ich gefragt habe ob ich es kaufen MUSS?
Hallo, solange du nicht dein eigenes trinken mitbringst brauchst du auch nichts bestellen. All you can eat bezahlst du ja ein festbetrag egal ob du was isst oder nicht auch die Menge spielt keine Rolle solange du keine behälter voll machst🙊😜. Die das anbieten machen ja durch essen Umsatz und es rechnet sich wenn nicht alle das verzehren wofür sie eigentlich durch festbetrag bezahlt haben. Alle können ja nicht mehr so viel essen aber machen sowas da sie von jedem etwas essen können und Abwechselung an essen haben. Würden nur Jugendliche mit großen Hunger hingehen würde die Gaststätte miese machen und ihr Problem womit sie auch rechnen müssen
Du kannst natürlich auch was anderes kaufen. Aber einfach nur hinsetzen und nichts verzehren, das geht nicht.
Weil nämlich: alle Kosten der Gaststätte (wie bei jedem Unternehmen) müssen mit Erlösen gegengerechnet und erwirtschaftet werden.
Wenn du denen also keinen Umsatz bringst, verbrauchst du deren Kosten (Anschaffung der Möbel, Miete, Versicherungen, Strom, Personalkosten usw.) faktisch ohne Gegenleistung!
Du hast doch auch nur in einem bestimmten und begrenzten Rahmen was zum Verschenken!
ich habe nie gesagt das ich da nix esse oder "zu mir nehme " wozu bin ich den da? um mir das essen anzugucken?
Du wurdest also nur des Ladens verwiesen, weil du zwar essen, aber nichts trinken wolltest? Du schriebst nur, dass du bei diesem Buffet warst, nicht dass du was essen willst - sorry, also mein Missverständnis!
In diesem Falle würde ich es darauf ankommen lassen und zumindest den Chef des Ladens herbeizitieren!
Wenn er keine Lösung in meinem Sinne anbieten würde, würde ich mindestens einen Beitrag an die Ortspresse oder sowas verfassen.
Rechtlich "geht" das.
Klar. Aber der Wirt hat Hausrecht. Kannst ja gegen seinen Rausschmiss klagen :-)
Ich würde in eine andere Kneipe gehen, weil meine Rechtsschutzversicherung gleich mal 300 € Selbstbehalt fordert - und so viel könnte ich, wenn ich mich hinsetzen und bestellen würde, gar nicht verzehren!
Und du bist wiedermal eine olle sensible Tunte!
Was ist an meinem Beitrag "unsachlich"?
Du wirst, wenn dich der Wirt wegen Nicht-Verzehrs seines Ladens verweist, doch nicht Anzeige erstatten - oder?
Die aber erst dann in einen Vertrag mit einbezogen werden, wenn es zu einem Vertragsschluss kommt. Sagt die Bedienung hingegen schon vorher: "Noe, du kriegst hier nix, wenn du kein Getraenk bestellst", kannst du die AGB (sofern sie ueberhaupt vorhanden sind) getrost vergessen.