Muss ich ihr das Geld gesetzlich wieder geben?

4 Antworten

Generell musst Du es ihr zurückzahlen da die vereinbarte Leistung nicht stattgefunden hat. Dass sie auch falsch gehandelt hast ist ja wieder ein anderer Fall, der mit dem Geld für die Dienstleistung erstmal nichts zutun hat.

Kroxi7864 
Beitragsersteller
 13.02.2020, 18:06

Aber es gibt kein Vertrag dazu alles lief nur mündlich ab

Alexneumann  13.02.2020, 18:08
@Kroxi7864

Dann kann ich mir vorstellen dass sogar aus steuerlichen Gründen auch gegen Dich ermittelt wird, wegen Schwarzarbeit. Da das aber im Fall von der Dame das Gleiche ist, wird sie wohl eher keine Anzeige schalten. Falls doch dann könnte es Dein geringstes Problem sein dass Du das Geld behalten hast.

Behalten Darfst Du es übrigens nicht, da es ja eine Absprache gab. Diese zu beweisen ist schwierig, heißt aber nicht dass sie nichtíg ist.

Kroxi7864 
Beitragsersteller
 13.02.2020, 18:10
@Alexneumann

Ich darf nicht 120€ steuerfrei verdienen, was denkst du Eig was man für einen Beitrag bei sowas bekommt ich bekomme keine 500€, da man bis zu 450€ steuerfrei verdienen kann das sind 120€

Alexneumann  13.02.2020, 18:13
@Kroxi7864

Ja darf man, aber angeben muss man das trotzdem, da geht es auch um andere Leistungen und Abhängigkeiten die daran hängen.

Kroxi7864 
Beitragsersteller
 13.02.2020, 18:14
@Alexneumann

ok verstehe, kann ich dann rechtlich gehen vorgehen, weil sie mich fahrlässig in eine Situation gebracht die für beide Parteien schlimm werden kann und mich angelogen hat, da es nie die Aufgabe war auf den Hund aufzupassen (wie abgemacht) sondern ich auf den Vater aufpassen musste

Alexneumann  13.02.2020, 18:19
@Kroxi7864

Möglicherweise ja, ihr habt schließlich, wenn auch nur mündlich, einen Vertrag für diese Situation geschlossen. Du kannst z.B Schadensersatz beanspruchen, wenn Du in der Zeit auch ein anderes Angebot hättest wahrnehmen können.

Kroxi7864 
Beitragsersteller
 13.02.2020, 18:20
@Alexneumann

Ok danke du hast mir bis jz am besten weitergeholfen

Klar, du hast eine Leistung angeboten und Geld erhalten. Außerdem wäre das Selbstjustiz (als Strafe nicht zurückzahlen). Also Geld zurückzahlen.

Kroxi7864 
Beitragsersteller
 13.02.2020, 18:05

Aber es wurde doch kein schriftlicher Vertrag ausgehandelt, das ist so als würde ich sagen „hey gies meine Blumen gebe dir 50€“ und du machst es einfach nicht und gibst mir mein Geld nicht wieder... kann man dafür jmd anzeigen oder wie

XObelixxxx  13.02.2020, 18:07
@Kroxi7864

Ihr habt mündlichen Vertrag abgeschlossen. Sowas ist ebenso gültig, wie ein schriftlicher. Warum willst du das Geld denn nicht zurückgeben? Hast es wohl schon verjubelt....

Kroxi7864 
Beitragsersteller
 13.02.2020, 18:08
@XObelixxxx

Nö kein Bock dieser ftze einfach das Geld zu geben weil sie mich verarscht hat, dann verarsch ich zurück

Stellwerk  13.02.2020, 18:10
@Kroxi7864

Auch ein mündlicher Vertrag ist bindend, ist halt leider nicht lso leicht nachzuweisen.

Du hättest sofort gehen sollen und die Dame bei den Admins der App melden sollen.

Wenn Du eine Leistung erbracht hast, die sie von Dir verlangt hat, und sie dir Geld dafür gegeben hat, dann ist auch ein Vertrag zustande gekommen.

Kroxi7864 
Beitragsersteller
 13.02.2020, 18:18
@Stellwerk

Hm ok, wasich erwähnen kann ist das sie mir vorher schon das Geld überweisen hat und ich noch nicht richtig gearbeitet habe, sondern nur einen Tag und ich hab der Frau gesagt das ich dir den einen Tag in Rechnung stelle aber hatte mir so überlegt gehabt das ich einfach nichts gebe weil es mich so getriggered hat

Lass uns da mal auseinanderpflücken.

Ein Vertrag ist auch mündlich zustandekommen. Das lässt sich auch über Zahlung des Betrags nachweisen.

Der Gegenstand des Vertrags war der Doggy, den es nicht gibt. Ich hoffe, Du kannst das über die Ausschreibung beweisen - hast Du kopiert, oder?#

Auch ohne den Klick lässt sich die Verbindung herstellen, weil der gezahlte Betrag ja vermutlich mit der Ausschreibung übereinstimmt.

Jetzt wird es spannend! Du war ja bereit, die Aufgabe zu übernehmen (Du warst ja bei denen). Allerdings gab es keinen Doggy. Also: Leistung angeboten, wurde aber nicht abgenommen. Alles sauber, keine Rückerstattung.

Dazu kommt noch, dass Du natürlich so kurzfristig nicht mehr in der Lage warst, Dir einen anderen Auftrag für diesen Zeitraum zu suchen. Du würdest also bei Rückerstattung einen Vermögensschaden erleiden.

Wenn ein Vertragspartner die Abnahme einer vertraglichen Leistung schuldhaft verweigert, steht Dir Schadenersatz in Höhe des entgangenen Gewinns zu. Und das ist nun mal die volle Höhe der Vertragssumme.

Wie ich finde: ganz klare Sache.

ich will nur wissen ob ich strafrechtlich in Gefahr wäre, wenn ich es einfach nicht zurück zahle.

Bist du, wegen Schwarzarbeit!

illegale, bezahlte, aber nicht behördlich angemeldete Arbeit, Tätigkeit, für die keine Steuern und Sozialabgaben entrichtet werden
"Schwarzarbeit machen"
Kroxi7864 
Beitragsersteller
 13.02.2020, 18:07

Das ist voll der Quatsch man darf steuerfrei bis zu 450€ arbeiten

herja  13.02.2020, 18:09
@Kroxi7864

ja klar, aber NUR angemeldet!

Wer nicht angemeldet ist, leistet SCHWARZARBEIT!

Kroxi7864 
Beitragsersteller
 13.02.2020, 18:15
@herja

Ok, also bist du jmd der wenn jmd deine Blumen gießen soll für 4 Tage - 60€ dann meldest du ihn bei der Arbeitsagentur als kurzfristig beschäftigt an o.O