Muss ich ihr das Geld gesetzlich wieder geben?
Hey Leute,
ich hab folgende Frage: ich habe über eine Petsitter Seite ein Angebot bekommen, dass ich auf den Hund einer Frau aufpasse während sie weg fährt. Wir haben alles besprochen und ich habe zugestimmt. Jedoch kam es nie dazu, dass ich auf der App auf „Zusagen“ gedrückt habe, das lief alles dann über Telefonat.
Sie hat mir dann angeboten, dass Geld privat mir zu überweisen und nicht über die App bzw. Über die Versicherung der App und die Zahlungsmöglichkeit „Stripe“. In der App steht geschrieben, dass man nur versichert ist, wenn man über die Internetseite auf Zusage klickt und über die Seite zahlt, was aber nicht so war.
Ich habe dann bevor ich angefangen habe bei Ihr storniert auf der App. Meine Aufgabe war es , dort zu übernachten um morgens füttern zu geben und gassi zu gehen und dann wäre ich abgelöst worden.
Dann der Schock, ich sollte nie auf den Hund aufpassen, sondern mich um den 84 jährigen Herzkranken Vater der Medikamente bekommt und Risikopatient ist kümmern. Ich mein ich bin 18 Jahre alt... ich hab keine Ahnung Sie begeht doch eine Straftat, da sie Ihren Vater fahrlässig in Gefahr bringt und mir einfach diese Verantwortung überlässt.
Ich natürlich sofort gesagt ich komme nicht mehr und die Frau überall blockiert. Mir wurde nie gesagt, dass ich mit ihm im selben Raum schlafen muss geschweige dass er überhaupt da ist. Der Mann ist ein ganz lieber, aber in was für eine Gefahr bringt sie mich und dazu ihren eigenen Vater.
Naja ich will als Strafe das ausgezahlte Geld nicht zurückzahlen. Könnte sie aber gegen mich klagen, weil ja nie ein schriftlicher Vertrag über die Seite vereinbart wurde und sie mich Schwarz arbeiten lies.
Ich weiß moralisch nicht vertretbar, also bitte haltet mir keine Standpauke, ich will nur wissen ob ich strafrechtlich in Gefahr wäre, wenn ich es einfach nicht zurück zahle.
4 Antworten
Generell musst Du es ihr zurückzahlen da die vereinbarte Leistung nicht stattgefunden hat. Dass sie auch falsch gehandelt hast ist ja wieder ein anderer Fall, der mit dem Geld für die Dienstleistung erstmal nichts zutun hat.
Dann kann ich mir vorstellen dass sogar aus steuerlichen Gründen auch gegen Dich ermittelt wird, wegen Schwarzarbeit. Da das aber im Fall von der Dame das Gleiche ist, wird sie wohl eher keine Anzeige schalten. Falls doch dann könnte es Dein geringstes Problem sein dass Du das Geld behalten hast.
Behalten Darfst Du es übrigens nicht, da es ja eine Absprache gab. Diese zu beweisen ist schwierig, heißt aber nicht dass sie nichtíg ist.
Ich darf nicht 120€ steuerfrei verdienen, was denkst du Eig was man für einen Beitrag bei sowas bekommt ich bekomme keine 500€, da man bis zu 450€ steuerfrei verdienen kann das sind 120€
Ja darf man, aber angeben muss man das trotzdem, da geht es auch um andere Leistungen und Abhängigkeiten die daran hängen.
ok verstehe, kann ich dann rechtlich gehen vorgehen, weil sie mich fahrlässig in eine Situation gebracht die für beide Parteien schlimm werden kann und mich angelogen hat, da es nie die Aufgabe war auf den Hund aufzupassen (wie abgemacht) sondern ich auf den Vater aufpassen musste
Möglicherweise ja, ihr habt schließlich, wenn auch nur mündlich, einen Vertrag für diese Situation geschlossen. Du kannst z.B Schadensersatz beanspruchen, wenn Du in der Zeit auch ein anderes Angebot hättest wahrnehmen können.
Ok danke du hast mir bis jz am besten weitergeholfen
Klar, du hast eine Leistung angeboten und Geld erhalten. Außerdem wäre das Selbstjustiz (als Strafe nicht zurückzahlen). Also Geld zurückzahlen.
Aber es wurde doch kein schriftlicher Vertrag ausgehandelt, das ist so als würde ich sagen „hey gies meine Blumen gebe dir 50€“ und du machst es einfach nicht und gibst mir mein Geld nicht wieder... kann man dafür jmd anzeigen oder wie
Ihr habt mündlichen Vertrag abgeschlossen. Sowas ist ebenso gültig, wie ein schriftlicher. Warum willst du das Geld denn nicht zurückgeben? Hast es wohl schon verjubelt....
Nö kein Bock dieser ftze einfach das Geld zu geben weil sie mich verarscht hat, dann verarsch ich zurück
Auch ein mündlicher Vertrag ist bindend, ist halt leider nicht lso leicht nachzuweisen.
Du hättest sofort gehen sollen und die Dame bei den Admins der App melden sollen.
Wenn Du eine Leistung erbracht hast, die sie von Dir verlangt hat, und sie dir Geld dafür gegeben hat, dann ist auch ein Vertrag zustande gekommen.
Hm ok, wasich erwähnen kann ist das sie mir vorher schon das Geld überweisen hat und ich noch nicht richtig gearbeitet habe, sondern nur einen Tag und ich hab der Frau gesagt das ich dir den einen Tag in Rechnung stelle aber hatte mir so überlegt gehabt das ich einfach nichts gebe weil es mich so getriggered hat
Lass uns da mal auseinanderpflücken.
Ein Vertrag ist auch mündlich zustandekommen. Das lässt sich auch über Zahlung des Betrags nachweisen.
Der Gegenstand des Vertrags war der Doggy, den es nicht gibt. Ich hoffe, Du kannst das über die Ausschreibung beweisen - hast Du kopiert, oder?#
Auch ohne den Klick lässt sich die Verbindung herstellen, weil der gezahlte Betrag ja vermutlich mit der Ausschreibung übereinstimmt.
Jetzt wird es spannend! Du war ja bereit, die Aufgabe zu übernehmen (Du warst ja bei denen). Allerdings gab es keinen Doggy. Also: Leistung angeboten, wurde aber nicht abgenommen. Alles sauber, keine Rückerstattung.
Dazu kommt noch, dass Du natürlich so kurzfristig nicht mehr in der Lage warst, Dir einen anderen Auftrag für diesen Zeitraum zu suchen. Du würdest also bei Rückerstattung einen Vermögensschaden erleiden.
Wenn ein Vertragspartner die Abnahme einer vertraglichen Leistung schuldhaft verweigert, steht Dir Schadenersatz in Höhe des entgangenen Gewinns zu. Und das ist nun mal die volle Höhe der Vertragssumme.
Wie ich finde: ganz klare Sache.
ich will nur wissen ob ich strafrechtlich in Gefahr wäre, wenn ich es einfach nicht zurück zahle.
Bist du, wegen Schwarzarbeit!
illegale, bezahlte, aber nicht behördlich angemeldete Arbeit, Tätigkeit, für die keine Steuern und Sozialabgaben entrichtet werden
"Schwarzarbeit machen"
Das ist voll der Quatsch man darf steuerfrei bis zu 450€ arbeiten
Ok, also bist du jmd der wenn jmd deine Blumen gießen soll für 4 Tage - 60€ dann meldest du ihn bei der Arbeitsagentur als kurzfristig beschäftigt an o.O
Aber es gibt kein Vertrag dazu alles lief nur mündlich ab