Muss ich eine NebenkostenAbrechnung beim jobcenter einreichen?
Ich beziehe seit 1 jahr harz 4. Habe einen wohnort Wechsel geplant. Ich habe bereits mein antrag auf harz 4 in der neuen Stadt gestellt. Habe meinen Mietvertrag eingereicht in den meine kaltmiete von 300€ plus die Nebenkosten von 45€ eingetragen sind.
Nach einer woche habe ich den zuständigen mann vom amt angerufen und gefragt wie es mit dem antrag ist ob alles durchgekommen ist.
Er meinte das ihn das mit den Nebenkosten komisch vorkommt. Er möchte jetzt das ich eine jahresnebenkostenabrechnung der neuen wohnung von meiner neuen vermieterin vorlegen muss. Sonst würde der antrag abgelehnt werden.
Meine vermieterin hat die Nebenkostenabrechnung aber nicht mehr. Mir wäre es auch nicht wichtig das die nebenkosten bezahlt werden. Ich kann keine Nebenkosten Abrechnung vorlegen.
Wie geht es jetzt weiter? Was kann ich jetzt machen das ich trotzdem den antrag ohne nebenkostenabrechnung durchbekomme?
4 Antworten
Dein Anliegen ist sehr unverständlich? Du sollst eine Nebenkostenabrechnung von der neuen Wohnung vorlegen? Du wohnst doch noch gar nicht drin, folglich kann es noch keine Abrechnung geben, weder bei dir noch bei deiner Vermieterin. Es ist ja noch nichts abgerechnet.
Ich kann mir nur vorstellen, das eine Kalkulation für die entstehenden Nebenkosten vorgelegt werden soll. Die muss dein zukünftiger Vermieter natürlich vorlegen können. Irgend wie muss er ja auf die Summe gekommen sein, die er als Nebenkosten fordert.
... aber wenn es schon einen Mietvertrag gibt ohne deren Einbindung, übernehmen die doch sowieso keine Leistung, oder?
Und jeder Vermieter hat vom Vormieter eine BK-Abrechnung, so auch meine Glaskugel.
Das Jobcenter möchte die Nebenkosten aufgeschlüsselt nach sog. "kalte" Betriebskosten und Heizkosten.
45 € NK ist schon ziemlich wenig. Wie groß ist denn die Wohnung?
Sind da auch die Heizkosten dabei?
Er meinte das ihn das mit den Nebenkosten komisch vorkommt. Er möchte jetzt das ich eine jahresnebenkostenabrechnung der neuen wohnung von meiner neuen vermieterin vorlegen muss.
Hier ist sicher die Aufschlüsselung gemeint, nicht die Abrechnung. Wie sollst Du die auch haben wenn Du noch nicht mal da wohnst.
Du bist verpflichtet, jedes Jahr, solang du im Leistungsbezug bist, die Abrechnung über deine Vorauszahlungen beim JC vorzulegen.
Das wäre derzeit beim bisherigen JC die Abrechnung für das KJ 2015.Die spielt doch für die neue Wohnung, die du noch nicht bezogen hast, keine Rolle. Dein Betreuer hat das nicht begriffen. Die neue Wohnung ist sicher von den Kosten her abweichend. Du bekommst deshalb einen auf diese zugeschnittenen Bescheid.
Sag also dem Herrn/der Dame, dass du ja erst einziehst und deshalb für die neue Wohnung erst Ende 18 die Abrechnung bekommst und für 16 erst Ende 17.