Muss ich eine Dunstabzugshaube einbauen, wenn Nachbarn der Geruch meines Essens stört?
Koche viel mit Knoblauch
6 Antworten
Eine vermieterseitige Pflicht zur Ausstattung der Mietwohnung mit einer
Dunstabzugshaube besteht nicht. Ebenso muss der Vermieter – zumindest
bei Vorhandensein eines Fensters – nicht dafür sorgen, dass
Mauerdurchbrüche oder Steckdosen an bestimmten Stellen geschaffen
werden. Quelle:http://lexikon.immobilien-fachwissen.de/index.php?UID=313690806&ATOZ=D&KEYWORDID=8118
Ich lege das so aus,dass,wenn ein Fenster vorhanden ist,KEINE Pflicht besteht,eine Dunstabzugshaube zu haben. LG gadus
Gerne :) - vielen Dank für deine hilfreiche Antwort!
Grundsätzlich gehört Kochen und demzufolge auch die damit verbundenen Gerüche zum normalen Gebrauch einer Mietwohnung. Nur bei extremen Gerüchen könnte es Probleme geben - allerdings gehört Knoblauch ja heute zum normalen Repertoire des Kochens dazu.
mich interessieren die 2 Mietparteien, die es stört nicht sonderlich.
Vielleicht sollte es dich schon interessieren. Die meisten Gerichte sehen das zwar so, dass der Einbau einer Dunstabzugshaube nur ausnahmsweise verpflichtend sein kann. Allerdings weiß ich natürlich nicht, wie extrem in deinem Fall die Gerüche tatsächlich sind - das ist ja immer ein sehr subjektiver Eindruck. Möglicherweise können die Mieter, die sich gestört fühlen, auf die Idee kommen, deshalb die Miete zu mindern und ggf. kann dir dann eine Abmahnung und/oder Schadenersatzforderungen des Vermieters drohen. Da wäre eine Dunstabzugshaube m. E. das kleinere Übel, um unnötigem Unfrieden im Haus aus dem Weg zu gehen.
Mich würde das auch stören, ich frage mich nur, ob die Abzugshaube hier nutzt? Für dich wäre sie allein schon empfehlenswert, wenn du normal kochst, einfach um den Dampf beim Kochen abziehen zu lassen.
mich stört es eben nicht und einige andere Nachbarn auch nicht.
Mich interessiert jetzt eher die gesetzeslage und nicht, ob es dich persönlich stört.
Wollte nur das Verständnis signalisieren und die Frage, ob es überhaupt was bringt. Ich würde das erstmal irgendwo testen. Haben deine Nachbarn oder Freunde eine? Dann koch da Probe.
Wenn dich was stört, egal was und jemand nimmt Rücksicht auf dich, freust du dich da nicht=?
Was nützt es, wenn du die einbaust und dann riecht es immernoch so? Ich glaube nicht, dass es ein Gesetz gegen Knoblauchgeruch gibt.
ich möchte wissen, ob ich eine einbauen MUSS oder nicht. mich interessieren die 2 Mietparteien, die es stört nicht sonderlich. Habe alle anderen gefragt (5 Parteien) und sie stört es nicht. die, die es stört drohen mit Hausverwaltung und Anwalt.
Also möchte ich einfach die Gesetzeslage wissen, weil ich die nicht finde beim googeln.
Dazu braucht es kein extra Gesetz. Jeder hat dafür zu sorgen, dass seine Aktivitäten niemanden anderen belästigen.
s. o. - du bist vollkommen ungeeignet, um Fragen objektiv zu beantworten. Du musst deine persönlichen animositäten gegen Leute völlig außen vor lassen, wenn du an so etwas wie gf teilnehmen willst!
Wenn du nur gerne die Antworten liest, die du dir selbst schon ausgedacht hast, musst du gar nicht erst fragen
Normale Kochgerüche sind hinzunehmen. Wenn allerdings durchgehend ein Knoblauchgeruch durchs Treppenhaus wabbert, dann ist das schon extrem und muss auch nicht mehr hingenommen werden. Gegenseitige Rücksichtnahme ist angebracht. Eine Dunstabzugshaube kann Abhilfe schaffen und ist eigentlich heute Standard. Sobald vermehrt Beschwerden eingehen, wird der Vermieter dich auffordern Abhilfe zu schaffen. Wie du das machst, bleibt dir überlassen. Den Einbau einer DAH kann er nicht fordern, wohl aber weniger Geruchsbelästigung durch dich.
IN DEINER WOHNUNG kannst du machen was du willst. Du musst aber verhindern, dass lästige Gerüche nach draußen dringen. Wie du das machst, ist deine Sache.
der Hausvermieter kann dich bei einer Störung abmahnen und auch anschließend kündigen, wenn du das nicht abstellst.
Leider auch eine völlig subjektive Meinung - dann sollte man es lassen, wenn man es nicht richtig weiß ...
Ich kann jedem nur raten doch lieber zu googeln, statt die Frage hier zustellen. Meist sind die Antworten unfreundlich, subjektiv und ohne jegliche Fakten.
Übliche Kochgerüche (auch Knoblauch) aus der Nachbarwohnung muss jeder Mieter akzeptieren (AG Hamburg-Harburg WuM 1993, 38). Erst extreme Geruchsbelästigungen können beanstandungsfähig sein (LG Essen ZMR 2000, 302).
Übliche Kochgerüche (auch Knoblauch) aus der Nachbarwohnung muss jeder Mieter akzeptieren (AG Hamburg-Harburg WuM 1993, 38). Erst extreme Geruchsbelästigungen können beanstandungsfähig sein (LG Essen ZMR 2000, 302).
Entschuldige, aber was bitte ist an der Antwort von @DerHans unfreundlich?
Herzlichen Dank fuer den Stern. LG gadus