Darf Vermieter entscheiden ob die Küchentür zu sein muss beim kochen?
Wir wohnen in der ersten Etage, und der Vermieter in der 2. Etage. Er sprach uns heute an, wegen dem Geruch im Hausflur, weil wir Hühnersuppe gemacht haben, an und sagte mir ich sei dazu verpflichtet, abgesehen von der Haustuer, die Kuechentuer zuzumachen. Stimmt das?
15 Antworten
In deiner Wohnung kannst das selbst entscheiden. Falls du aber deine Wohnungstür zum Treppenhaus öffnest um zu lüften und damit der Geruch in's Treppenhaus kommt, wäre das zu unterlassen und das vom Vermieter nicht hinnehmbar.
Bei der Haustür, also eine Lüftung in den Hausflur ,gebe ich dem Vermieter Recht. Die Küchentür geht den Vermieter nichts an. MfG
Natürlich darf er es nicht! Aber Du wirst wohl einen Weg finden müssen mit deinem Vermieter in Frieden zu leben ...
Nein, du bist nicht dazu verpflichtet. Du bist auch nicht dazu verpflichtet, deine eigene Wohnungstür geschlossen zu halten. Die Haustür ist jedoch eine "Gemeinschaftstür" und in der Hausordnung ist oftmals geregelt, dass alle Mieter die Haustür geschlossen halten sollten, Deine Küchentür und deine Wohnungstür sind deine ganz private Angelegenheit für die nur du selbst haftbar bist. Wenn dem Vermieter der Geruch beim Kochen stört, sollte er Euch auf seine eigenen Kosten eine gute Dunst-Abzugshaube einbauen. Dann zieht der Geruch nicht so in die obere Etage.
Watt fürn Schwachsinn. Oder geht es direkt vom Hausflur in Eure Küche?