Meine Freundin hat mir gedroht?
Hallo Ich habe eine Frage, meine ehemals beste Freundin hat alle Bücher die sie mir mal geschenkt hat zurück gefordert. Mit den Worten
Wenn Du mir die Bücher nicht zurück schickst gibt es richtig Ärger, ist das eine Drohung?
8 Antworten
Sag ihr, sie soll kommen und sich die Bücher abholen. Du hättest aus Nachlässigkeit oft eine Scheibe Salami als Lesezeichen hineingelegt und wärest froh, wenn nun jemand Interesse an dem stinkenden Krempel hätte. Du könntest es in der Nähe des Bücherregals kaum noch aushalten. Die Wurst dürfe sie im Übrigen auch haben, das wäre dann ein Abschiedsgeschenk von Dir.
hahahaha looool xD
Drohung - ja. Hat aber für sich genommen keine strafrechtliche Relevanz.
Strafrechtliche Relevanz kommt nur bei Folgenden in Betracht:
- Nötigung - nicht unbedingt, da kein konkretes Übel in Aussicht gestellt wurde und auch die Rechtswidrigkeit fraglich ist. Selbiges gilt für eine Erpressung und steht unabhängig von der Frage, wie die zivilrechtliche Situation bzgl. der Bücher ist.
- Bedrohung - nein, da mit keinem Verbrechen gedroht wurde.
Ja, es ist eine Drohung.
Aber mal ehrlich. Schick ihr die Bücher zurück. Unfrei, dann muss sie das Porto zahlen.
Auf so eine Freundin kann man ja gern verzichten.
Außerdem kann sie die geschenkten Bücher gar nicht zurückfordern.
Das ist natürlich eine Drohnung. Es ist aber keine Bedrohnung gemäß StGB.
du kannst sie nicht dafür anzeigen
kindergartenalarm!