Freund verlangt Geldgeschenk zurück! Was tun?
Sachverhalt: Vor gut 1,5 Jahren hat mein damals bester Freund mir ein Geldgeschenk gemacht, dass ich aus Not angenommen habe. Das Geld hat er mir überwiesen. Vor einem halben Jahr dann, hat er mir geschrieben, dass er das Geld zurück möchte. Ich habe in meiner Dusseligkeit geantwortet, dass ich ihm das Geld momentan nicht zurück geben kann, dies aber tun werde sobald es mir möglich ist.
Da es bei mir momentan finanziell nicht so gut aussieht, habe ich viel drüber nachgedacht.. Wie ist das?.. Muss ich ihm das Geld zurückgeben? Das Geld hat er mir geschenkt.. allerdings habe ich ja, indem ich geschrieben habe, ich werde es sobald wie möglich an ihn zurückzahlen zugegeben (sozusagen), dass er es mir geliehen hat und er hätte einen Beweis, oder liege ich falsch?
Er hat mir gedroht zum Anwalt zu gehen.. jetzt weiß ich nicht was ich tun soll? Leisten kann ich es mir eig. nicht und ich denke dass man Geldgeschenke nicht zurückverlangen sollte.. Was meint ihr?
10 Antworten
Gute Frage.
Geschenkt ist Geschenkt, wieder holen ist gestohlen. Ja,wenn da nicht der Briefverkehr wäre. Ich an deiner Stelle, würde mir ebenfalls juristischen Rat holen. Erst einmal telefonisch nachfragen, ob eine am Telefon gestellte Frage etwas kostet (auch manche Anwälte zeigen Verständnis und geben einen Zahlungsaufschub). Du könntest auch bei deiner Gewerkschaft fragen, ob du einen ihrer Rechtsanwälte kurz sprechen könntest.
Im Endeffekt, kann dir nur ein Anwalt die richtige Antwort geben, ob das Eingeständnis in dem Brief, wenn es ein solches war, folgen für dich hat. bzw. wer von euch beiden die Beweislast trägt.
LG
Geschenkt ist geschenkt!
Du hast hoffentlich nichts unterschrieben (Schuldschein etc.)? Wenn nein, dann sag es ihm klipp und klar, dass es geschenkt ist und fertig.
Möglicherweise wird es dann eurer Freundschaft den Rest geben - aber das ist halt oft so, wenn es um Geld geht.
Schlechtes Gewissen brauchst du keines zu haben, wenn er es ausdrücklich verschenkt hat.
Zunächst würde ich nochmal mit ihm reden und darauf hinweisen, dass er dir das Geld ursprünglich geschenkt hat. Wenn er trotzdem partout darauf besteht, dass er das Geld von dir zurückhaben möchte, kannst du ihm ja anbieten, dass du aus Kulanz einen gewissen Teil davon zurückzahlen wirst, vielleicht lässt er sich darauf ein.
Das wäre auf jeden Fall auch für ihn besser, als extra zum Anwalt zu gehen, denn so ein Rechtsstreit kostet Geld, Nerven und Zeit. Ich weiß ja nicht, ob es so eine enorme Summe ist, dass es sich richtig lohnen würde für ihn.
Ob er überhaupt rechtlich etwas gegen dich unternehmen kann, weiß ich nicht, allerdings wäre ich an deiner Stelle so oder so froh, wenn ich (durch Zurückzahlen) nicht mehr in seiner Schuld stehe und sei es auch nur gedanklich. Dann wäre die Sache abgeschlossen und du hättest ein für alle mal Ruhe.
Natürlich gibt es keinen Beweis, ob das jetzt eine Schenkung war oder eine Leihe. Das wäre dann der eigentliche Streitfall.
Die Schenkung wird im § 516 BGB definiert:
"(1) Eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, ist Schenkung, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt.
(2) Ist die Zuwendung ohne den Willen des anderen erfolgt, so kann ihn der Zuwendende unter Bestimmung einer angemessenen Frist zur Erklärung über die Annahme auffordern. Nach dem Ablauf der Frist gilt die Schenkung als angenommen, wenn nicht der andere sie vorher abgelehnt hat. Im Falle der Ablehnung kann die Herausgabe des Zugewendeten nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung gefordert werden."
Mit unentgeltlich im ersten Absatz meint man, dass du keine Gegenleistung erbracht hast (also Geld zu verschenken ist möglich, nicht falsch verstehen).
Man kann diese Schenkung tatsächlich Widerrufen. Das regelt der § 530 BGB:
"(1) Eine Schenkung kann widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht.
(2) Dem Erben des Schenkers steht das Recht des Widerrufs nur zu, wenn der Beschenkte vorsätzlich und widerrechtlich den Schenker getötet oder am Widerruf gehindert hat."
Solange du also dich quasi nicht über deinen ehemaligen Freund lustig machst a la "der Idiot hat mir die Kohle gegeben" oder sowas, kann er also der Schenkung nicht widerrufen. Umbringen solltest du ihn natürlich auch nicht.
Wie gesagt: Kommt es zum Streitfall, wird man sich darüber streiten müssen ob es eine Schenkung oder eine Leihe war, da das ja in aller Regel nicht schriftlich festgehalten wird. Dein ehemaliger bester Freund wird aussagen, dass es eine Leihe war und hier ist eben auch meiner Meinung nach der einzige Angriffspunkt.
Das muß ja viel Geld gewesen sein-wenn er sogar zum Anwalt gehen will. Normalerweise braucht man etwas Geschenktes nicht zurück geben. Hast du das schriftlich? Andererseits hätte ich meinen Stolz. Ich würde es ihm in Raten zurückzahlen. Dann hast du dir nichts vorzuwerfen. Er hat dir ja damals aus der Patsche geholfen. Egal was damals gesagt wurde. Ich glaube du kannst da besser mit leben , wenn du es in Raten zurück gibst. Diese Sache würde sonst immer zwischen euch stehen. Rede doch noch mal mit ihm. Sag ihm das du es in kleinen Beträgen zurück zahlen könntest und du danach mit ihm nichts mehr zu tun haben möchtest. Denn erst schenkt er es dir und dann will er es wieder haben.