Muss ich die Kosten für einen Polizeieinsatz für eine Suizidankündigung tragen, wenn ich in psychologischer Behandlung bin?

5 Antworten

Hallo,
wenn Du als suizudgefährdet eingestuft bist, wirst Du den Einsatz wohl nicht zahlen müssen, es kommt aber darauf an, wie Du dich den Polizisten gegenüber verhalten hast und was Du gesagt hast.

Hast Du z.B. gesagt, dass es nicht so gemeint war, könnte man es als Spaß auffassen.

Du musst jedoch damit rechnen, dass wenn Du als suizudgefährdet eingestuft bist, auch eingewiesen werden kannst.

Bist Du bereits in Behandlung?

Eine genaue Beantwortung der Frage hängt von Deinem Bundesland ab, da Polizeirecht (& Kostenrecht) Ländersache ist. Daher kann ich an dieser Stelle nur allgemeine Ausführungen machen:

Bei einem im Internet angekündigten Suizid besteht die ernsthafte Gefahr, dass jemand sich tatsächlich etwas antun möchte. Daher wird die Polizei tätig, deren Aufgabe es ist, Leben zu schützen (und zwar im Regelfall auch dann, wenn es um das eigene Leben geht).

Die Kosten einer Amtshandlung trägt immer die Person, die die Amtshandlung zurechenbar verursacht hat (geregelt z.B. in § 13 Abs. 1 KostG NRW). In welchem geistigen Zustand Du Dich im Zeitpunkt der Androhung befunden hast ist grundsätzlich egal, wobei es hier natürlich Ausnahmen geben kann.

Daher läuft es darauf hinaus, dass Du die Kosten des Polizeieinsatzes tragen musst. Wenn Du mit diesem Ergebnis nicht zufrieden bist, dann ist es wichtig innerhalb von einem Monat ab Zustellung des Bescheids Widerspruch bei der Behörde bzw. Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht zu erheben. Ansonsten wird der Bescheid wirksam und Du kannst Dich nicht mehr dagegen wehren.

Das mit der Rechnung glaube ich nicht.

Schließlich hast Du nicht die Polizei gerufen, sondern ein anderer, der sich Sorgen gemacht hat. Und dieser andere hat völlig richtig gehandelt.

Solche Einsätze zahlt der Steuerzahler.

Jurius  05.08.2016, 02:58

Es ist vollkommen egal, ob er die Polizei selbst gerufen hat. Er hat den Einsatz mit seinem "Verhalten" ausgelöst/veranlasst, daher ist er hier erst mal grds. in der Haftung. Art. 3, Abs. 1, Nr. 10c KG (=Kostengesetz)

uni1234  05.08.2016, 06:54
@Jurius

Auch wenn die Wahrscheinlichkeit ziemlich gering ist, dass der Fragesteller aus Bayern kommt, ist es doch schön hier endlich mal eine richtige Einschätzung zu lesen ;)

RuedigerKaarst  05.08.2016, 00:53

Nicht immer! Meine Exfreundin drohte mir auf dem Anrufbeantworter mit Suizid. Die informierte Polizei kam mit Sonderrechten zu mir, hörte sich den Anrufbeantworter an und lösten einen Einsatz aus. Es stellte sich als Spaß heraus und sie erhielt die Rechnung für den Einsatz.

dominik33774477 
Beitragsersteller
 05.08.2016, 00:50

Es ist ehrlich eine Rechnung gekommen - ich soll bis zum 2.09. 170 euro zahlen. Die Polizei hat es so aufgefasst als wenn es ein "Spaß" von mir gewesen wäre...

Nein, die Kosten musst du nicht übernehmen.

Youareme  21.09.2017, 08:43

Hatte auch schon mal so ein Einsatz der Polizei zu zahlen. War auf die Brücke geklettert und wahnsinnig psychisch durcheinander. Da ich eine seltsame Verfassung hatte habe ich mich dadurch *geschützt* meine Wertmaterialen vor Beschlagnahme so selbst zu schlucken. Sie brachten mich ins Krankenhaus und standen blöd gesagt schmiere vor meinem Krankenzimmer. Meine Wertsachen waren mehrere Skalpelle und ein paar Münzen. Sorry klingt dumm da ich echt panisch war. Wollten mir Handfesseln anmachen die ich wegen meiner dürren Handgelenke immer abmachte und schlussendlich 4 Wochen nach dem Einsatz eine Rechnung in Höhe 230 CHF, ich hatte in der Hoffnung die Krankenkasse schnallt das nicht den eingereicht. Ich konnte dort nicht mal Widerspruch einlegen, da ich die dort gesprochene Sprache weder absatzweise konnte noch wusste ich reagieren sollte.
Manchmal stellt Polizei Sachen in Rechnung, die selbst mir als jmd der häufig mit Ihnen zu tun hatte ein Fragezeichen geben.

uni1234  05.08.2016, 06:54

Begründung?

Almalexian  05.08.2016, 12:16
@uni1234

Die Kosten zu übernehmen fällt normalerweise nur dann an wenn man die Polizei vorsätzlich täuscht. Hier hat der FS die Polizei aber noch nichtmal gerufen (und im Übrigen haben diese sich ganz schön behämmert angestellt).

dominik33774477 
Beitragsersteller
 05.08.2016, 00:45

Ich soll aber jetzt zahlen...

nun ja. der beste man dafür wäre eigentlich ein anwalt der dich beraten kann was du am besten machen kann. den schließlich er kennt sich mit den gesetzen aus und kann dich da ganz einfach rausboxen. unter anderem könnte aber natürlich der psychiater dir dabei behilflich sein. aber dann müsstest du ihn ja anlügen und sagen du hast es erst gemeint. das w+rde aber deine lange verschlimmern und dich eventuell dort stationär einweisen. am besten ist die wahrheit und reue und wenn du glück hast du bekommst bestimmt einen anwalt zugestellt und einen termin erklärst du ihm die sache das du probleme hast. das gericht wird wohl ein auge zudr+ücken wenn die deine lebenlage hörenn

dominik33774477 
Beitragsersteller
 05.08.2016, 00:52

Habe leider kein Geld für einen Anwalt aber danke für die Antwort

Realitaetsfremd  05.08.2016, 00:59
@dominik33774477

wenn es zu einer gerichtsverhandlung kommt bekommst du einen zugestellt und einnen termin denn du bei dem anwalt wahrhaben solltest.

uni1234  05.08.2016, 06:51
@Realitaetsfremd

Im Verwaltungsrecht gibt es keinen Pflichtverteidiger. Daher bekommt er keinen Anwalt "zugestellt". Auch falls sich ein Strafverfahren anschließt gäbe es keinen Pflichtverteidiger, da es diesen nur für bestimmte Delikte gibt, die hier nicht einschlägig sind (vgl. §§ 140, 141 StPO).