Muss ich die Inhaltsversicherung bei Geschäftsübernahme vom Vorgänger übernehmen?
Hallo,
habe seit 2004 ein Restaurant übernommen und nur (versehentlich) ein Gebäudeversicherung abgeschlossen. Nun will die Inhaltsversicherung des Vorgängers, dass ich die Beträge alt + neu bezahle. Sie sind der Meinung, dass ich den Vertrag automatisch übernommen habe, obwohl ich nie unterschrieben hab.
Ist das zulässig?
Vielen Dank für Eure Antworten! Lisa
4 Antworten
Der Versicherungsvertrag geht im Falle des Besitzwechsels automatisch auf den Erwerber über, das ist sinnvoller Weise so geregelt und gilt, ohne dass der Erwerbe hierfür etwas unterschreiben müsste. Dieser hat dann zunächst ein Sonderkündigungsrecht. Wird dieses nicht ausgeübt, wird der Erwerber regulär Versicherungsnehmer. Dem Versicherer stehen also die Beiträge zu.
nur (versehentlich) ein Gebäudeversicherung ...
Wie macht man denn das?
Inhaltsversicherung? Meinst du eine Inventarversicherung? Da kannst du selbst eine Versicherung aussuchen. Problem: Ist die alte Versicherung gekündigt worden - weiß die alte Versicherung vom Besitzerwechsel?
Wenn es eine Feuerversicherung ist, geht aus Gründen des andauernden weiteren Schutzes die Versicherung auf den Folgebesitzer über. Dann kannst du fristgerecht kündigen und eine neue Versicherung abschließen. Sollte die alte Versicherung weiterhin bestehen, muss die neue Versicherung (wegen Doppelversicherung) zurücktreten. Das heißt, du bekommst eventuell gezahlte Beträge zurück!
Ja. Ist auch sinnvoll: Wenn durch ein Feuer oder einen größeren Leitugswasserschaden den Geschäft beschädigt oder zerstört wird, stehst Du ja ansonsten von heute auf morgen ohne Einnahmen da und hast ausserdem noch den Sachschaden. deswegen sollte dort auch eine Betriebsunterbrechungsversicherung enthalten sein, die Dir im Schadenfall den entgangenen Rohgewinn ersetzt. Es wäre sicher ratsam, den Vertrag bald einmal zu überprüfen. Das kann der Makler Deines Vertrauens mit Dir gemeinsam tun.
@ lissi
inhaltsversicherung = inventarversicherung, damit ist alles "bewegliche" in deinem restaurant gemeint, deine kücheneinrichtung, die bestuhlung, theke, dein geschirr, tischdecken usw. die gebäudeversicherung deckt das gebäudeund alles was damit fest verbunden ist. kurz z.b. bei einem brand wird das gebäude von der gebäudeversicherung bezahlt, dein inventar von der inhaltsversicherung. letztere ist i.d.r. auch mit einer ertragsausfallversicherung gekoppelt. diese ersetzt dir den rohgewinn in der zeit bis du wieder arbeiten kannst. mit dem rohgewinn ( umsatz minus wareneinsatz) kannst du deinen eigenen lebensunterhalt bestreiten, deine mitarbeiter weiter bezahlen damit sie dir nicht weglaufen.
dies ist eine gaanz grobe darstellung, an erster stelle der prioritäten sollte die betriebshaftpflicht stehen. diese ersetzt schäden die anderen durch deinen betrieb entstehen
du solltest dich dringend mal mit der versicherung zusammensetzen und dir erklären lassen was du überhaupt versichert hast. dabei kann man dir auch mal die risiken aufzeigen die mit dem betrieb eines restaurants verbunden sind. danach entscheidest du dann welche dieser risiken du abgesichert haben willst und welche du selbst trägst.
du wärst leider nicht der erste der nach einem schaden vor dem nichts steht.
allerdings irritiert mich etwas, daß der vermittler der versicherung sich noch nicht bei dir geledet hat, schliesslich bist du ja ein neuer kunde. außerdem sollte gerade bei gewerbetreibenden einmal im jahr ein gespräch stattfinden bei dem die risikosituation geprüft wird.
Das sehe ich auch so, der Versicherung sollte jetzt sofort Druck gemacht werden und auf ein Beratungsgespräch gedrängt werden.
Wenn du das Geschäft mit sämtlichen Aktiven und Passiven übernommen hast (was die Regel ist), wirst du auch die auf das Geschäft laufenden Versicherungen übernommen haben.
vielen Dank für die Antwort.
Peinlich, wusste nicht, dass ich zu der Gebäudevers. auch eine Inhaltsvers. benötige. Es ist keine Inventar sondern Inhaltsversicherung, auch mit FEUER. Also muss ich wirklich diese Versicherung bezahlen?