Zahlt die Reiseabbruchversicherung bei der Advanzia gebuhrenfrei Gold Kreditkarte auch Stornokosten?
Zahlt die Reiseabbruchversicherung bei der Advanzia gebuhrenfrei Gold Kreditkarte auch die Stornierungskosten? Ich lese die AVB (https://www.advanzia.com/avb/AVB.pdf) so, dass diese nach §2.2 übernommen werden sollten und nach 2.3 zusätzlich die Rückfahrtskosten. Leider sagt Broadspire, dass die Stornierungskosten bei einem Abbruch nicht übernommen werden. Der Verweis auf den Versicherungsombudsmann in den AVB ist auch falsch, da dieser nicht für dieses Unternehmen zuständig ist.
4 Antworten
Der Versicherungs-Ombudsmann ist für KEINE Versicherung tätig, sondern eine unabhängige Schlichtungsinstanz.
Bei einer Reise-Abbruchsversicherung oder auch einer -Rücktrittsversicherung wird natürlich nur gezahlt, wenn auch der Versicherungsgrund vorliegt.
Du kannst diese nicht einfach willkürlich in Anspruch nehmen.
Kein Versicherer kann sich einfach über den Schiedsspruch des Ombudsmann hinweg setzen.
Auch das mag sein, aber der Versicherungsombudsmann ist in diesem Fall nicht zuständig, da wie ich oben geschrieben habe die Versicherung kein Mitglied ist.
geht es dir um einen Reiseabbruch - also wenn die Reise bereits angetreten wurde oder um einen Reiserücktritt also wenn man die Reise gar nicht erst antritt und die Reise storniert werden muss. das sind zwei verschiedene Dinge.
Es geht um einen Reiseabbruch, also die Reise wurde angetreten aber nach der ersten Flugstrecke bereits abgebrochen
Wenn Du eine Reise abbrichtst, dann hast Du keine Stornierungskosten. Eben, weil es keine Stornierung ist. Siehe §2.1
Dich interessiert also nur 2.3 - wenn ein Grund vorlag, der versichert ist.
Mein Hotel musste ich stornieren.....
Natürlich, genau dafür ist eine Reiserücktrittsversicherung ja da. Voraussetzung ist natürlich, dass die Stornierung auf ein versichertes Ereignis zurückzuführen ist.
Sorry es geht um Abbruch und nicht um Rücktritt.
Hier sind die Bedingungen etwas schwammig und kundenunfreundlich formuliert.
Wenn ihr vorzeitig abreist ist das ja eigentlich keine Stornierung, sodass die Versicherung (wohl zurecht) argumentiert, dass 2.2 nicht gilt. Und in 2.3 (Abbruch) ist halt nur die Rückreise versichert.
In einem gescheiten Tarif sind bei Abbruch die Kosten für "nicht genutzte Reiseleistungen" mitversichert. Das ist dann hier nicht der Fall.
Ja es ist leider schwammig, wobei es ja nirgendwo steht, dass dieser nur für einen Reiserücktritt gilt und nicht bei einem Abbruch. Und 2.3 sagt dann aus, dass bei einem Abbruch auch die zusätzlichen Rückreisekosten erstattet werden.
Vielen Dank für die Antwort und mir ist klar dass der Ombudsmann unabhängig ist, jedoch muss die Versicherung in diesem Fall auch Mitglied bei dem Versicherungsombudsmann e. V. sein, was der Anschein nach den AVB es ja macht. Nach Auskunft des Ombudsmannes sind die Angaben in den AVB falsch.
Weiterhin ist der Grund des Reiseabbruches auch mitversichert, jedoch stellt sich mir die Frage ob auch 2.2 bei einem Reiseabbruch greift oder nicht.