Kfz-Versicherung, Kaskoschaden zurückzahlen?
Hallo, kann ich einen Kaskoschaden, der schon ausgezahlt worden ist von der Versicherung, einfach wieder zurücküberweisen, wenn man doch das nötige Kleingeld hat? Oder kommt das komisch?
5 Antworten
Kannst du in deinen AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen) nachlesen, wie z.B.:
Schadenrückkauf
Sie können eine Rückstufung in der Haftpflichtversicherung vermeiden, wenn Sie uns unsere Entschädigung freiwillig, also ohne vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung, erstatten. Deshalb informieren wir Sie über die Höhe unserer Entschädigung, wenn diese nicht mehr als 1.000 EUR beträgt. Erstatten Sie uns die Entschädigung innerhalb von sechs Monaten nach unserer Mitteilung, wird Ihr Haftpflichtversicherungsvertrag als schadenfrei behandelt.
Haben wir Sie über den Abschluss der Schadenregulierung und über die Höhe des Erstattungsbetrags informiert und müssen wir danach die Schadenregulierung wieder aufnehmen, gilt: Auch wenn wir eine weitere Entschädigung leisten, erhöht sich der Erstattungsbetrag nicht.
Sie können auch in der Vollkasko eine Rückstufung vermeiden, wenn Sie uns unsere Entschädigung freiwillig, also ohne vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung, erstatten.
Gruß einer Versich.maklerin
Dieses Angebot macht dir der Versicherer sogar ausdrücklich, wenn es sich für dich lohnen könnte, den Schaden selbst zu tragen.
Siola:
Sie können auch in der Vollkasko eine Rückstufung vermeiden, wenn Sie uns unsere Entschädigung freiwillig, also ohne vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung, erstatten.
Die aus Coburg geben sogar 12 Monate Zeit.
Wie kommst du denn darauf?
Mit komisch hat das wenig zu tun. Einen Vollkaskoschaden kann man nicht zurück zahlen. Nur einen KFZ Haftpflichtschaden. Von daher sollte man sich im Vollkasko Schadenfall immer zuerst von seiner Versicherungsgesellschaft ausrechnen lassen, ob es sich lohnt. Oft steht das bereits in den jährlichen Beitragsrechnungen.
Einen KFZ Haftpflichtschaden darf man dagegen zurück zahlen. Deshalb sollte man auch niemals einen Parkplatzschaden selbst übernehmen. Es sollte ein ausgebildeter Schadensachbearbeiter die Höhe der Rechnung überprüfen. Ggf. zahlt man Pillepalle dann zurück.
I.5 Wie Sie eine Rückstufung in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung vermeiden können
Sie können eine Rückstufung in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung vermeiden, wenn Sie uns unsere Entschädigung freiwillig, also ohne vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung, erstatten. Um Ihnen hierzu Gelegenheit zu geben, unterrichten wir Sie nach Abschluss der Schadenregulierung über die Höhe unserer Entschädigung. Voraussetzung ist, dass unsere Entschädigung nicht mehr als 1.000 EUR beträgt
AKB der Dialog 10/2020.
Das soll nur ein Beispiel sein, dass deine Aussage verkehrt ist, man könne keine VK-Schäden zurückzahlen.
Das nennt sich "Schadenrückkauf" und ist ein ganz üblicher Vorgang, um die Einstufung in eine teurere Schadenfreiheitsklasse zu verhindern. Frage bei deiner Versicherung nach, ob das noch geht, denn da laufen Fristen. Falls du bereits Papierkram erhalten hast, stehen dort möglicherweise entsprechende Informationen drin.
Also diese Antwort ist nicht hilfreich, weil man einen Kaskoschaden nicht zurück zahlen kann. Das geht nur bei einem KFZ Haftpflichtschaden.
Das war ein Kaskoschaden, vor noch nicht mal 9 Tagen. Kann ich denen jetzt einfach das Geld was bekommen hab wieder zurücküberweisen? Weil Sachen über einen Schadensrückkauf habe ich nicht erhalten.
Möglicherweise liefert dir die Versicherung solche Infos auch nicht von selbst, ich weiß nicht ob das vorgeschrieben ist.
Ein Telefonat morgen Vormittag (oder falls die Versicherung am Wochenende keine Hotline anbietet, am Montag) reicht vermutlich aus, um Klarheit zu bekommen.
Überweise auf keinen Fall auf bloßen Verdacht hin irgendwohin Geld, sondern erst nachdem dir ein Angebot vorliegt.
Einige machen das, andere nur bis zu 1.000 EUR.
Frage einfach Deinen Makler, der muss noch wissen, was er Dir verkauft hat.
Nein, auch zu dir. Man kann nur einen KFZ Haftpflichtschaden zurück zahlen. Keinen Kaskoschaden.