Muß ich die Gärtnerkosten (Hecke geschnitten)meiner Nachbarn mitbezahlen, ich OG (kein Gemeinschaftsgarten)?
Ich habe meine Betriebskostenabrechnung bekommen und muß 194€ nachbezahlen. Ich wohne hier schon 12 Jahre und musste immer nur bis zu 100€ nachbezahen. Bei genaueren gucken sehe ich 111€ für einen Gärtner der meinen Nachbarn in Ihren Garten, wo ich kein Nutzungsrecht habe. die Hecke geschnitten wurde. Jetzt sehe ich nicht ein die Kosten mitzutragen. Was kann ich machen, um nicht zahlen zu müssen???
2 Antworten
Leg Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung ein! Dann sollte vom Vermieter geklärt werden, welche Kosten auf die Mieter gemäß Mietvertrag entfallen.
Anscheinend hat der Vermieter keine Ahnung von einer korrekten Betriebskostenabrechnung. Wie soll er prüfen , wenn er ein Brett vorm Kopf hat. Der wird schlichtweg nichts unternehmen. Frist für Rückzahlung setzen. Wenn dann nichts passiert, Geld rueckbuchen. Dann kommt Bewegung in die Sache.
Kam schon was raus, hatte Dein Widerspruch Erfolg
Mietvertrag prüfen. Hast du ausdrücklich KEIN Nutzungsrecht des Gartens, musst Du nicht zahlen. Ausserdem : Nach 12 Jahren einmal Heckenschneiden, handelt es sich nicht um regelmäßig entstandene Kosten. Nur laufend entstehende Kosten sind lt. Betriebskostenverordnung auf Mieter umlegbar. Also sind sie auf Keinem der Mieter umlegbar.
Was ist zu tun?
Die Abrechnung unter Vorbehalt erst mal zahlen. W iderspruch gegen den Kostenfaktor Heckenschnitt einlegen aus o. g. Gründen. Kein Nutzungsrecht und keine regelmäßige Maßnahme.
Rückzahlung Frist mit benennen.
Passiert nix nach der Frist, anschreiben und hinweisen, dass du die Zahlung vom Konto rueckbuchen wirst und den korrekten Betrag überweisen wirst.
Dann ist Dein Vermieter am Zug. Drohe nicht mit Klage, das kann dann dein Vermieter machen, wenn er Bock drauf hat.
Klage vor dem Amtgericht sind immerhin mit Vorkosten und Gerichtsgebuehren verbunden, die erstmal verauslagt werden müssen.
Pruefe Deinen Mietvertrag und sofern vorhanden die dem Mietvertrag beigefügte Hausordnung. Oben genanntes trifft zu, sofern sich dein MVertrag auf die gesetzliche Betriebskostenverordnung bezieht.
Ein Arbeitskollege meinte ich müsste die Kosten trotzdem erstmal bezahlen. Widerspruch ist schon raus..