Muss ich die Erstausstattung für die Wohnung zurückzahlen?
Ist es eine einmalige Pauschale, die ich "geschenkt" bekomme oder ein Darlehen? Ich ziehe in meine erste Wohnung und lebe dann von Grundsicherung und zur Zeit noch von Eingliederungshilfe in der medizinischen Rehabilitation. Ich plane nun die Wohnungsausstattung und habe von meiner rechtlichen Betreuung die Auskunft bekommen, das es ein Darlehen sein wird. Dies habe ich aber so noch nie gehört in meinem Bekanntenkreis. Es liest sich § 24 SGB 2 schon eher so, allerdings auf anderen Seiten finde ich keinen Hinweis. Was stimmt nun?
3 Antworten
Mhm...
Ich denke eher nicht, dass es ein Darlehen ist.
Als mein Kind in die erste Wohnung einzog (vor 4 Jahren), bekam es auch eine Pauschale für die Ersteinrichtung (ALG II). Es musste nichts zurückzahlen. Und es konnte die Möbel da kaufen, wo es wollte und musste nichts im JC vorlegen.
Ich spreche hier von Sachsen.
Genau, ein Darlehen kann bei einem Zweitbezug erbracht werden, aber bei Erstbezug gilt grundsätzlich ein Zuschuss und gegen ein Darlehen kann man dann klagen.
Beim Erstbezug gibt es eine einmalige Beihilfe, diese wird nicht als Darlehen erbracht, sondern als Pauschalleistung.
Die Erstausstattung musst du nicht zurück zahlen. Es sei denn du hattest schon eine Erstausstattung dann ist es ein Darlehen.