Muss ich den Vater meines noch Ungeborenen Kindes beim Harz 4 Amt angeben oder ist das auch in Ordnung wenn ich das nach der Geburt mache?
5 Antworten
Die Sache ist die das der Kindsvater selber Harz 4 bezieht das heißt bei ihm ist nichts zu holen...
Und woher soll dies das Jobcenter wissen,wenn du ihn nicht angibst und er das ganze Nachweist ?
Dann musst du nach der Geburt noch einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt stellen und Elterngeld / Kindergeld beantragen.
Das musst du anmelden den dann bekommst du nach der Geburt des Kindes mehr Geld
Das ich Ihn danach Angeben muss das ist mir klar mir geht es nur darum das , dass Amt von mir jetzt schon Wissen möchte wer der Vater ist allerdings bin ich ja noch Schwanger. Ich habe heute einen Zettel bekommen wo ich das Angeben soll aber das möchte ich Wirklich erst nach der Geburt machen
Wenn du dir sicher bist das er der Kindsvater ist,dann musst du das jetzt schon angeben,denn er wird dann nicht erst ab der Geburt des Kindes unterhaltspflichtig,sondern auch schon min.ab deinem Mutterschutz,also 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin !
Außerdem stünden dir selber nach der Geburt ggf.Betreuungsunterhalt ( bis min.zum 3 Lebensjahr des Kindes ) zu,wenn du dein Kind selber betreuen willst,allerdings geht der Unterhaltsanspruch des Kindes vor.
Erst wenn er diesen zahlen könnte und dann noch mehr als 1200 € hätte,dann könntest du Betreuungsunterhalt bei ihm geltend machen.
Bis das Kind geboren ist, geht das niemanden was an, danach wirst Du eh vom Jobcenter ans Jugendamt verwiesen zur Beantragung von Unterhaltsvorschuss fürs Kind und da solltest Du ihn angeben.
Mann könnte aber auch eine Familie gründen und zu dritt eine Wohnung beziehen, wenn eh alle im Bezug sind bietet es sich doch an, vor allem baut er dann keine Schulden beim Jugendamt auf.