Muss ich den neuen Herd akzeptieren, auch wenn er "schlechter" ist, als der alte?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast bei notwendigem Ersatz des bisherigen mitvermieteten Herdes Anspruch auf einen funktionierenden gleichwertigen Ersatz. Gleichwertig im Sinne der Funktionen, nicht des Preises.

Wenn dir nun ein vermutlich gebrauchtes Modell hingestellt wurde, welches nicht die gleichen Nutzungen ermöglicht und außerdem nicht voll funktioniert. solltest du sofort Einspruch einlegen und diesen begründen (Mangel und Verschlechterung der Mietsache). Stelle eine Frist (zwei Wochen) und kündige an, dass du bei Verfristung selbst einen gleichwertige Herd beschaffen wirst und dessen Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen wirst.

Deinen Brief bitte unbedingt als Einwurfeinschreiben!

Hier ein Link zu deiner Frage:

http://www.rp-online.de/leben/ratgeber/mieten/streitpunkt-kueche-aid-1.3174653

Wenn der neu gelieferte Herd nicht so funktioniert, wie er sollte, dann solltest du umgehend der Hausverwaltung das sofort mitteilen, damit der Herd wieder ausgetauscht werden kann. Das wäre dann auch die Gelegenheit, bei der Verwaltung nachzufragen, ob du einen anderen Herd erhalten könntest.

RexImperSenatus 
Beitragsersteller
 27.11.2016, 10:47

Werde ich sowieso am Montag machen - mal sehen, wenn ich denen einen Kuchen verspreche, klappts vielleicht auch, das ich wieder nen Umluft bekomme -DANKE DIR !!!

Im Mietvertrag ist bestimmt nicht festgelegt, dass der Herd besondere Funktionen hat bzw. haben muss.

Der Vermieter muss also nur einen funktionierenden Herd aufstellen (kann auch ein gebrauchter Herd sein).

Wie sehen meine Rechte aus ?

- Bei Mängeln des Herdes den Vermieter schriftlich per Einwurfeinschreiben Mängel melden und unter genauer Fristsetzung auffordern sie zu beheben.

- sich einen Herd kaufen und den des Vermieters vernünftig einlagern.

- sich in Zukunft mit dem Vermieter absprechen bzw. eine Beteiligung anbieten, wenn man besondere Wünsche hat.

  1. Kein Herd um keine Waschmaschine im Consumerbereich erreicht die auf den Skalen abgedruckten Werte. Das wäre also überhaupt kein Mangel.

  2. Mietvertraglich ist bestimmt kein Herd mit bestimmten Eigenschaften zugesichert.
  3. Deine Mieterrechte sind mit dieser Ersatzbeschaffung gewahrt.

G imager761

Wenn im Mietvertrag die Eigenschaften des Herdes zugesichert werden, muss es nicht akzeptiert werden.

RexImperSenatus 
Beitragsersteller
 27.11.2016, 10:32

Der Mietvertrag ist 16 Jahre alt - vor 2-3 Jahren wurde im Zuge einer Modernisierung mein alter Gasherd durch den o.g. E-Herd ersetzt -  bei allen anderen Bewohnern /  Nachbarn auch. Dann, wie oben beschrieben wurde dieser nach Defekt auch getauscht - gegen einen schlechteren ! So werde ich doch eigentlich den Nachbarn gegenüber benachteiligt - oder ? Und - wäre so eine Benachteiligung denn auch rechtens ?

AntwortMarkus  27.11.2016, 10:34
@RexImperSenatus

So lange der Herd funktioniert und im Mietvertrag die Eigenschaften nicht zugesichert sind ist es okay so.

albatros  27.11.2016, 19:50
@AntwortMarkus

Keinesfalls, es wäre Vertragsbruch. Es besteht Anspruch auf gleichwertigen Ersatz, unabhängig von dessen Preis.

AntwortMarkus  27.11.2016, 20:00
@albatros

Wenn die Eigenschaften per Vertrag zugesichert wurden, dann ja.

imager761  27.11.2016, 20:20
@RexImperSenatus

Ja, das Mietrecht kennt kein Gleichbehandlungsrecht.