Muss ich den neuen Herd akzeptieren, auch wenn er "schlechter" ist, als der alte?
Hallo, ich suche jemand, der sich ein weinig Mietrechtlich auskennt. Wir hatten bis vor 2 Monaten einen
E-Herd, Umluft, Grillfunktion, 4 Platten - davon 2 Schnellkochplatten Dieser ging kaputt und wurde von der Hausverw. ersetzt, durch einen:
E-Herd, Grillfunktion, 4 Platten - davon nur 1 Schnellkochplatte. Also dem neuen Herd fehlte die Umluft und eine Schnellkochplatte mehr.
Erste Frage: - muss ich das hinnehmen, das dieser Herd weniger Funktionen hat ?
Bevor ich dazu kam, dieses zu beanstanden, stellte ich jetzt fest, daß auch der neue Herd nicht richtig funktioniert. Eine der 2 Heizspiralen der Grillfunktion bleibt kalt. Der Temperaturregler geht bis 250 °C, aber mit einem Laserthermometer nachgemessen erreicht er nur 180 -190 ° C Zweite Frage: Das die Heizspirale(n) beide gehen müssen, ist klar, aber muss ich es hinnehmen, daß er nur max. 190°C erreicht, statt der auf dem Regler angezeigten 250 °C ?
Ich würde gerne wieder so einen, wie der ersten haben - mit Umluft, Grill und 4Platten, davon 2 Schnellkochplatten. Wie sehen meine Rechte aus ? Danke für Eure Bemühungen :-)
7 Antworten
Du hast bei notwendigem Ersatz des bisherigen mitvermieteten Herdes Anspruch auf einen funktionierenden gleichwertigen Ersatz. Gleichwertig im Sinne der Funktionen, nicht des Preises.
Wenn dir nun ein vermutlich gebrauchtes Modell hingestellt wurde, welches nicht die gleichen Nutzungen ermöglicht und außerdem nicht voll funktioniert. solltest du sofort Einspruch einlegen und diesen begründen (Mangel und Verschlechterung der Mietsache). Stelle eine Frist (zwei Wochen) und kündige an, dass du bei Verfristung selbst einen gleichwertige Herd beschaffen wirst und dessen Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen wirst.
Deinen Brief bitte unbedingt als Einwurfeinschreiben!
Hier ein Link zu deiner Frage:
http://www.rp-online.de/leben/ratgeber/mieten/streitpunkt-kueche-aid-1.3174653
Wenn der neu gelieferte Herd nicht so funktioniert, wie er sollte, dann solltest du umgehend der Hausverwaltung das sofort mitteilen, damit der Herd wieder ausgetauscht werden kann. Das wäre dann auch die Gelegenheit, bei der Verwaltung nachzufragen, ob du einen anderen Herd erhalten könntest.
Werde ich sowieso am Montag machen - mal sehen, wenn ich denen einen Kuchen verspreche, klappts vielleicht auch, das ich wieder nen Umluft bekomme -DANKE DIR !!!
Im Mietvertrag ist bestimmt nicht festgelegt, dass der Herd besondere Funktionen hat bzw. haben muss.
Der Vermieter muss also nur einen funktionierenden Herd aufstellen (kann auch ein gebrauchter Herd sein).
Wie sehen meine Rechte aus ?
- Bei Mängeln des Herdes den Vermieter schriftlich per Einwurfeinschreiben Mängel melden und unter genauer Fristsetzung auffordern sie zu beheben.
- sich einen Herd kaufen und den des Vermieters vernünftig einlagern.
- sich in Zukunft mit dem Vermieter absprechen bzw. eine Beteiligung anbieten, wenn man besondere Wünsche hat.
Kein Herd um keine Waschmaschine im Consumerbereich erreicht die auf den Skalen abgedruckten Werte. Das wäre also überhaupt kein Mangel.
- Mietvertraglich ist bestimmt kein Herd mit bestimmten Eigenschaften zugesichert.
- Deine Mieterrechte sind mit dieser Ersatzbeschaffung gewahrt.
G imager761
Wenn im Mietvertrag die Eigenschaften des Herdes zugesichert werden, muss es nicht akzeptiert werden.
So lange der Herd funktioniert und im Mietvertrag die Eigenschaften nicht zugesichert sind ist es okay so.
Keinesfalls, es wäre Vertragsbruch. Es besteht Anspruch auf gleichwertigen Ersatz, unabhängig von dessen Preis.
Wenn die Eigenschaften per Vertrag zugesichert wurden, dann ja.
Ja, das Mietrecht kennt kein Gleichbehandlungsrecht.
Der Mietvertrag ist 16 Jahre alt - vor 2-3 Jahren wurde im Zuge einer Modernisierung mein alter Gasherd durch den o.g. E-Herd ersetzt - bei allen anderen Bewohnern / Nachbarn auch. Dann, wie oben beschrieben wurde dieser nach Defekt auch getauscht - gegen einen schlechteren ! So werde ich doch eigentlich den Nachbarn gegenüber benachteiligt - oder ? Und - wäre so eine Benachteiligung denn auch rechtens ?