Paypal Schulden, Ksp will Schadensersatz
Hallo,
hatte eine negativen Saldo bei paypal.
Dessen war ich mir zwar bewusst, vergaß aber leider ihn auszugleichen.
Jetzt nach einem monat kam von der Kanzlei Ksp-Anwälte(ein inkassounternehmen) ein Mahnbescheid.
Darin steht dass ich nach wiederholten mahnungen per email(von paypal) meiner fordungen nicht nachgekommen bin.
Ich selbst konnte keine emails verzeichnen.
Ksp will jetzt den betrag von 300 euro + knapp 100 Bearbeitungsgebühren usw. von mir.
Mein paypalkonto hab ich natürlich gleich ausgeglichen. Nach regen und eigentlich netten emailverkehr mit Paypal hat mir paypal den geldeingang bestätigt und gemeint ich sollte mich an ksp mit den restschulden melden, da sie jetzt sozusagen aus der sache draußen sind.
Meine Frage wäre jetzt, gelten email-Mahnungen als rechtskräftige Mahnungen? Da ich ja leider per Post keine bekommen habe und emails keine verzeichnen konnte, habe ich ja sozusagen garkeine bekommen.
Stattdessen gleich post von einem Inkassounternehmen.
was ratet ihr mir? Soll ich ksp-briefe in zukunft einfach wegwerfen da sie nicht das recht dazu haben mir mehr geld abzunehmen, oder sollte ich das ernst nehmen und das geld bezahlen? was ich eigentlich nicht machen will da ich es nicht einsehe.
Hat jemand erfahrung in der hinsicht?
mfg hansall
3 Antworten
Ich sehe das ein bischen anders als andere. Wenn ein Vertrag über das Internet, also
per Mail rechtsgültig abgeschlossen wurde, so dürften aus meiner Sicht auch Mahnungen
die per Mail versandt werden, rechtsgültig sein.
Ich würde Paybal auffordern den Nachweis zu erbringen, wann die Mailmahnungen
an dich versandt wurden. Das können die problemlos, so welche versandt wurden.
Übrigens, der Gläubiger muss nicht mehrere Mahnungen schicken. Es reicht
aus, wenn er eine Mahnung schickt aus der die Zahlungsfrist ersichtlich ist.
Dir nutzt es jetzt freilich nichts mehr, ob gemahnt wurde oder nicht, da ein
Mahnbescheid eingegangen ist. Dir waren beim Kauf die Zahlungsbedingungen
bekannt und an diese hast du dich nicht gehalten.
Daraufhin wurde die Forderung an das Inkassobüro zum Einzug weitergegeben.
Wenn dir ein gerichtlicher Mahnbescheid zugegangen ist, dann solltest du dagegen
Widerspruch einlegen, weil du die Hauptforderung inzwischen beglichen hast.
Es blieben dann nur noch die Gebühren für den Anwalt , die du wegen Zahlungsverzuges
zahlen musst.
Handelt es sich jedoch nur um ein Schreiben, welches aussieht wie ein Mahnbescheid
aber in Wirklichkeit keiner ist, dann musst du keinen Widerspruch einlegen.
gerade paypal arbeitet im Internet. Den Vertrag hast du über Internet abgeschlossen und per email bestätigt, also sind die Mahnungen auch ebenso gültig.
Die ksp ist ein seriöses Unternehmen, mit dem ich leider auch schon zu tun hatte. Lass dich mit ihnen nicht auf einen Streit ein, der wird nur teuer, weil die im Recht sind.
Das Unternehmen (in dem Fall Paypal) gibt seine Außenstände dem Inkassounternehmen zur Eintreibung ab und hat dann nichts mit weiteren Maßnahmen zu tun. Das Inkassounternehmen verlangt dann auch noch anfallende Gebühren, Spesen und seinen Verdienst. Das steht ihm auch zu.
Während meiner Ausbildung hab ich leider nichts davon mitbekommen, dass Email-Mahnungen nichtig sind.
Ich denke, dass du durch deine Schlurigkeit selber Schuld hast. Tut mir Leid.