Muss ich beim Fahren eines Linienbusses die Fahrerkarte stecken?
Muss ich beim Fahren eines Linienbusses die Fahrerkarte stecken bzw. beim analogen Kontrollgerät meinen Namen eingeben?
Seit kurzer Zeit bin ich im Besitz des Führerscheins der Klasse D. In der Fahrschule habe ich gelernt, dass man die Fahrerkarte stecken MUSS bzw. die Tachoscheibe ausfüllen MUSS.
Nun absolviere ich ein Betriebspraktikum, fahre dort einen Linienbus wobei bei den neueren Fahrzeugen die Fahrerkarte nicht stecken soll (darf) bzw. auf der Tachoscheibe nicht mein Namen stehen soll, sondern nur die Buslinie.
Ist das eigentlich so rechtens bzw. erlaubt??
4 Antworten
Das ist ganz unterschiedlich. Beim Regionalverkehr Dresden (RVD) muss die Fahrerkarte gesteckt werden (einzelne Linien gehen über 50km). Bei den Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) muss keine Fahrerkarte gesteckt werden. Die Linienbusse fahren im Status"out of scope". Auch Tachoscheiben müssen nicht eingelegt werden.
Gruß
der Busfahrer
In der Fahrschule habe ich gelernt, dass man die Fahrerkarte stecken MUSS bzw. die Tachoscheibe ausfüllen MUSS.
Na dann hast du ja die Antwort dir schon selber gegeben. Es ist so wie du es gelernt hast + nicht anders. Sowie du im Bus bist mußt du die Karte stecken. Bei Tachoscheiben genau so. Unterschied... man muß nicht zwangsläufig diese mit seinen Namen personalisieren, wenn dein AG/Rangierer dir sagt das es reicht wenn du die Linie und das Kennzeichen raufschreibst, dann ist es nachvollziehbar wer den Bus wann gefahren ist und du bist anhand der Angaben überprüfbar...
Falsch - im Linienverkehr bis 50 km Linienlänge und durchschnittlichem Haltestellenabstand bis 3 km besteht keine Nachweispflicht - da braucht man theoretisch nicht mal eine Scheibe einzulegen.
Normalerweise musst Du Fahrerkarte stecken, oder Tachoscheibe ausfüllen. Wie soll denn sonst nachgewiesen werden, wer den Bus gefahren hat ?
Aber ganz sicher bin ich mir auch nicht.
bei Linien unter 50 Km muss weder die Fahrerkarte gesteckt, noch eine Tachoscheibe ausgefüllt werden, nur wenn Du Schüler fährst...
da verschiedene Gesetze und Verordnungen mit einander konkurrieren soll z.B. bei Firmen die Linien UND Reiseverkehr fahren, beim Linienverkehr auf keinen Fall die Karte gesteckt werden, weil hier andere Pausenzeiten gelten und mit der EU Verordnung nicht hinkommen. Das heißt, wenn Du im Ausland damit angehalten wirst, mußt Du Strafe zahlen, da die unser nationales Recht nicht interessiert!!
Das mag für den Linien-Verkehr im Nahverkehr gelten, aber im Gelegenheitsverkehr muss immer die Fahrerkarte gesteckt werden. Egal ob Schüler oder Senioren im Bus.