Fahrerkarte zeigt ohne Grund an, dass sie ungültig ist?!
Hallo, meine Fahrerkarte zeigt seit Neustem an, dass sie ungültig ist. Ich habe sie jetzt schon über 3 Monate und weiß nicht wieso sie jetzt auf einmal ungültig ist. Kann mir da jemand helfen?
Obwohl ich ein 3,5 Tonner habe, muss ich eine Fahrerkarte benutzen, dass hab ich bis heute nicht verstanden, wieso ich das nutzen muss.
3 Antworten
Hallo, wegen der Fahrerkarte und der Anzeige, dass sie ungültig ist, würde ich mich mal an den Arbeitgeber wenden. Vielleicht stimmt irgendwas nicht mit dem Speicherchip oder der Tachograph spinnt. Normal braucht man eine Fahrerkarte auch erst ab 3,5 Tonnen, jedenfalls laut Gesetz, ist auf Wiki ganz gut erklärt - da sind auch noch mehr Infos über die Fahrerkarte:
danke, okay ich mach das
ja ich dachte auzch esrt ab 3,5 tonnen braucht mann eine fahrerkarte aber bei meinem ganz neunen iveko da muss man eine haben, weiß aber gar nicht wieso
Wenn die Karte nicht mehr als gültig erkannt wird, musst Du eine neue beantragen. Du darfst dann 4 Wochen ohne Karte fahren, musst aber Deine Fahrten durch den Ausdruck belegen.
Wahrscheinlich hat Dein 3,5 Tonner eine Anhängekupplung und hat deshalb einen Fahrtenschreiber.
hallo die Aussage ist falsch !! Es darf nur bei Verlust der Fahrerkarte für 15 Tage gefahren werden. Dabei ist täglich ein Ausdruck vorzunehmen, auf der Rückseite auszufüllen, zu unterschreiben und aufzubewahren und bei einer Kontrolle vorzulegen.
Bevor ich Dir jetzt irgendwas angebe, von wegen Anhängekupplung abbauen, frage ich am Dienstag unseren Kraftverkehrsmeister und gebe Dir dann das nächste Wochenende Bescheid.
also es ist nicht davon abhängig, ob eine Anhängerkupplung verbaut ist oder nicht, sondern der Gesetzgeber sagt ganz klar, für den gewerblichen Güterverkehr ist bei Fahrzeugen ab 3,5 to ein digitaler Tachograph notwendig. und der muss logischerweise mittels einer Fahrerkarte bedient werden. Als Ausnahme gilt lediglich ´die Privatfahrt.
Die EU-VO 561/2006 besagt:
In Neufahrzeugen zur Güterbeförderung, deren zulässige Höchstmeasse einschließlich Anhänger oder Sattelauflieger 3,5 to übersteigt, oder in Neufahrzeugen zur Personenbeförderung, die zur Beförderung von mehr als 9 Personen einschließlich des Fahrer kosntruiert wurde, muss ein digktales Kontrollgerät eingebaut sein.
Bezüglich der Fahrerkarte rate ich zu überprüfen, welchee Seriennummer auf der Rückseite steht. sollte hier die 216 vermerkt sein, gibt es in der Regel Probleme mit diesem Kartensatz.
Andererseits ist anzuraten, einmal eine andere Auslesesoftware zu nutzen, auch hier die Empfehlung einfach mal zum Gewerbeaufsichtsamt, die helfen sicherlich weiter.
echt, muss ich mal nachschauen wegen der anhängerkublung, kann ich die abbauen und dann ohne karte fahren?
versteht das nicht, dass ein 3,5 tonner eine fahrerkarte braucht