Fahrerkarte zeigt ohne Grund an, dass sie ungültig ist?!

3 Antworten

Hallo, wegen der Fahrerkarte und der Anzeige, dass sie ungültig ist, würde ich mich mal an den Arbeitgeber wenden. Vielleicht stimmt irgendwas nicht mit dem Speicherchip oder der Tachograph spinnt. Normal braucht man eine Fahrerkarte auch erst ab 3,5 Tonnen, jedenfalls laut Gesetz, ist auf Wiki ganz gut erklärt - da sind auch noch mehr Infos über die Fahrerkarte:

http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrerkarte

Sultansss 
Beitragsersteller
 19.04.2011, 17:29

danke, okay ich mach das

ja ich dachte auzch esrt ab 3,5 tonnen braucht mann eine fahrerkarte aber bei meinem ganz neunen iveko da muss man eine haben, weiß aber gar nicht wieso

Wenn die Karte nicht mehr als gültig erkannt wird, musst Du eine neue beantragen. Du darfst dann 4 Wochen ohne Karte fahren, musst aber Deine Fahrten durch den Ausdruck belegen.

Wahrscheinlich hat Dein 3,5 Tonner eine Anhängekupplung und hat deshalb einen Fahrtenschreiber.

wilhelm2  06.05.2011, 15:11

hallo die Aussage ist falsch !!  Es darf nur bei Verlust der Fahrerkarte für 15 Tage gefahren werden. Dabei ist täglich ein Ausdruck vorzunehmen, auf der Rückseite auszufüllen, zu unterschreiben und aufzubewahren und bei einer Kontrolle vorzulegen.

Sultansss 
Beitragsersteller
 22.04.2011, 09:42

echt, muss ich mal nachschauen wegen der anhängerkublung, kann ich die abbauen und dann ohne karte fahren?

versteht das nicht, dass ein 3,5 tonner eine fahrerkarte braucht

Mausi2548  22.04.2011, 13:11
@Sultansss

Bevor ich Dir jetzt irgendwas angebe, von wegen Anhängekupplung abbauen, frage ich am Dienstag unseren Kraftverkehrsmeister und gebe Dir dann das nächste Wochenende Bescheid.

wilhelm2  06.05.2011, 15:19
@Sultansss

also es ist nicht davon abhängig, ob eine Anhängerkupplung verbaut ist oder nicht, sondern der Gesetzgeber sagt ganz klar, für den gewerblichen Güterverkehr ist bei Fahrzeugen ab 3,5 to ein digitaler Tachograph notwendig. und der muss logischerweise mittels einer Fahrerkarte bedient werden. Als Ausnahme gilt lediglich ´die Privatfahrt.

Die EU-VO 561/2006 besagt:

In Neufahrzeugen zur Güterbeförderung, deren zulässige Höchstmeasse einschließlich Anhänger oder Sattelauflieger 3,5 to übersteigt, oder in Neufahrzeugen zur Personenbeförderung, die zur Beförderung von mehr als 9 Personen einschließlich des Fahrer kosntruiert wurde, muss ein digktales Kontrollgerät eingebaut sein.

Bezüglich der Fahrerkarte rate ich zu überprüfen, welchee Seriennummer auf der Rückseite steht. sollte hier die  216  vermerkt sein, gibt es in der Regel Probleme mit diesem Kartensatz.

Andererseits ist anzuraten, einmal eine andere Auslesesoftware zu nutzen, auch hier die Empfehlung einfach mal zum Gewerbeaufsichtsamt, die helfen sicherlich weiter.