Fragen zu Fahrerkarte?
1. Ab wieviel Kilometern vom Firmensitztumkreis wird die Fahrerkarte benötigt?
Ich bekomme es nicht ergoogelt und meine Kollegen haben unterschiedliche Ansichten. (manche sagen 50 km und manche 100 km)
2. Ab wieviel Tonnen wird ein Fahrtenschreiber benötigt bzw. muss genutzt werden, wenn man einen PKW mit Anhänger fährt?
Bitte keine fiesen Antworten, ich bin Lehrling im Büro und soll das für meine Handwerkerkollegen rausfinden.
3 Antworten
Hallo,
sobald ein elektronisches EG-Kontrollgerät in einem Fahrzeug eingebaut ist,muß jeder Fahrer für dieses eine Fahrerkarte haben und einen Führerschein im Kartenformat.
Das EG-Kontrollgerät muß bei Fahrzeugen + Hänger, deren zulässiges Gesamtgewicht 3.500 Kg übersteigt, benutzt werden.und zwar bei gewerblichen Einsatz.
Ausnahmen:
Gemäß der Handwerkerklausel dürfen Gespanne oder Lkw bis 7.500 Kg innerhalb von 100 Kilometern um den Firmensitz ohne Benutzung des EG-Kontrollgerätes gefahren werden, wenn es ausschließlich um Transporte für dieses Handwerk geht (zum B. Farben für den Maler, Putz und Steine für den Maurer).Das Kontrollgerät ist in diesem Fall auszuschalten und die Fahrerkarte darf nicht gesteckt werden.
Achtung !
In Deutschland besteht eine besondere Regelung, wonach solche Gespanne
bereits ab 2.801 Kg bis 3.500 Kg Aufzeichnungen über die Arbeitszeiten des Fahrers führen müssen.
Was ist denn eine Fahrerkarte?
Und einen Fahrtenschreiber für einen PKW ist auch sehr eigenartig.
Könnte es sein, dass dich deine Kollegen verulken möchten.
Frage sie doch einmal nach der Lambrieleiter, bzw. nach der Dachschere
Und du hast Ahnung?
Denn sonst wäre deine Antwort gemäß deiner Info, doch der größte Blödsinn!
Welche Antwort denn?
Zumindest weiss ich was eine Fahrerkarte ist und dass an PKW auch Fahrtenschreiber vorhanden sein können. Da diese Frage aber schon beantwortet wurde sparte ich mir meine Antwort.
Wenn man keine Ahnung hat braucht man nicht zu antworten!