Muss ich bei Arbeitslosigkeit jede mögliche Beschäftigung annehmen?

11 Antworten

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Wenn du Vermittlungsvorschläge von der Agentur für Arbeit erhälst, solltest du dich durchaus auch auf diese Stellen bewerben. Du kannst aber auch abwägen, ob du dich für diese Tätigkeit tauglich fühlst bzgl. Anforderungsprofil und die Arbeit auch in Bezugnahme auf den Arbeitsweg etc. für dich zumutbar erscheint. Dann darfst du Vermittlungsvorschläge sich Mal ablehnen.

Generell hast du als ALG1er jedoch eine sogenannte Mitwirkungspflicht, zum einen um eine drohende AL abzuwenden und zum anderen, um bei bestehender Arbeitslosigkeit schnell wieder in Arbeit zu kommen.

Gruß

Du musst jede zumutbare Arbeit annehmen. Was als zumutbar gilt wird mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit strenger gehandhabt.

Jetzt mal zum richtigen Leben: Das Jobcenter vermittelt nicht wirklich Stellen und die Vermittler sind auch nicht so schrecklich gut qualifiziert die tatsächliche Passgenauigkeit zwischen Bewerber und Arbeitgeber einzuschätzen. Die Entscheidung liegt allein zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Auf Stellenhinweise des Jobcenters solltest Du Dich bewerben. Das erspart Ärger und macht einen guten Eindruck. Wenn Dich das Angebot wirklich interessiert sollte man das Deiner Bewerbung ansehen. Für andere Fälle tut es eine "Standardbewerbung".

Solltest Du zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, gehe hin und höre Dir an was man Dir anbietet. Im Vorstellungsgespräch wirst Du auch immer nach Deinen Fähigkeiten und Erwartungen gefragt. Wenn Du den Job nicht willst, spiele Deine Fähigkeiten herunter und schraube Deine Erwartungen hinauf. Wahrscheinlich entscheidet sich der Arbeitgeber dann für jemand anderen.

Der Umgang mit dem Jobcenter ist immer ein Stück weit auch ein Spiel. Die haben ihre Vorschriften und denen muss man irgendwie entsprechen.

Viel Erfolg bei der Suche

Es heißt, dass jede zumutbare Arbeit angetreten werden muss.

medmonk 
Beitragsersteller
 30.05.2019, 08:23

Was versteht man unter "zumutbar"?

gardelegen1  30.05.2019, 08:33
@medmonk

Jede Arbeit, zu der Du körperlich und von Deinen Kenntnissen her imstande bist.

Aber sieh mal in den Link, den DerSchopenhauer zum Thema ALG-I genannt hat. Daraus geht, vereinfacht gesagt, hervor, daß beispielsweise ein ausgebildeter Elektroniker nicht eine Arbeit als Bauhelfer oder Spargelstecher annehmen muß.

medmonk 
Beitragsersteller
 30.05.2019, 08:37
@Paguangare

Danke für den Link, Gesetzestexte ja immer noch mit am zuverlässigsten sind.

Es gibt ein abgestuftes Verfahren (Zumutbarkeit) - je länger die Arbeitslösigkeit andauert umso mehr Abstriche kann man vom Arbeitslosen verlangen (was die Tätigkeit angeht, die Entfernung, die Bezahlung)

Auf Jobangebote musst Du Dich selbstverständlich bewerben und auch selbst tätig werden

Du must Dich im Übrigen umgehend, wenn Du vom Ende des Bechäftigungsverhältnises weißt arbeitslos melden, ansonsten droht Dir eine Sperrzeit

Ist alles "noch in der Schwebe" kannst Du Dich trotzdem auch schon jetzt arbeitssuchend melden - evtl. findet sich so auch ein Anschlußjob (ohne zwischenzeitlichen Leistungsbezug)