Muss ich auf Montage, wenn das nicht im Arbeitsvertrag steht?
Heute habe ich mal eine Frage, die von meinem Bruder kommt. Er ist Metallbauer und arbeitet hauptsächlich im Betrieb in seiner Wohnortnähe. Beim Vorstellungsgespräch wurde von maximal 4 Wochen Montage im Jahr gesprochen, welche mit Auslöse honoriert wird. Soweit fand das mein Bruder okay, es wurde dazu aber nichts schriftlich im Arbeitsvertrag erwähnt. Da steht lediglich: "Er ist verpflichtet, auch andere zumutbare Arbeiten zu verrichten und sich gegebenenfalls in eine andere Abteilung der Betriebsstätte des AG versetzen zu lassen." Es gibt ein zweites Lager zu der Firma, ca 7km entfernt, dort war mein Bruder auch schon mehrfach arbeiten. Nun wird es meinem Bruder aber mit der Montage langsam zuviel. 50% der Arbeitswoche soll er auf Montage und bekommt proTag nur 6 Euro Auslöse. Den Rest soll er sich laut Aussage vom Chef bei der Steuererklärung wiederholen. das haben wir versucht, nur leider kommt mein Bruder durch die wenigen Fahrt-Kilometer nicht über die 1000€ Werbungspauschale und erhält somit von der Steuer grademal 100 Euro wieder. Aus diesem Grund möchte er nicht mehr auf Montage. Kann der Chef ihn zwingen?
3 Antworten
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Die Arbeit auf Montage zu verweigern ist höchst problematisch und riskiert eine verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung.
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Die vereinbarte Auslöse ist "wie vereinbart" zu bezahlen. Problem dürfte hier der Nachweis sein, da es nicht schriftlich vereinbart wurde. (Zeugen?)
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Vergütung wird stets in Brutto bezahlt und kann nicht per se beinhalten, sich etwas "vom Finanzamt wieder holen zu müssen"! Das geht den AG nichts an und hat mit Vergütung bzw. Auslöse nichts zu tun!
Also: Anständige Auslöse (in Brutto!) fordern und daran ggf. die weitere Tätigkeit auf Montage knüpfen. Vorher jedoch in die Gewerkschaft eintreten, um im Zweifelsfall Rückhalt und Rechtsschutz zu haben!
Was sagt eigentlich der Betriebsrat zu diesem Gebaren des AG?
Ich finde es schlimm, dass die Leute am ehesten überlegen was sie nicht machen wollen statt umgekehrt. Es sind wenige Km was ist da so schlimm? Ja er muss, kann aber auch sich was anderes suchen.
Welche Auslöse wurde vereinbart? (Bei mündlicher Vereinbarung: Zeugen!)
Er hat als Hauptpflicht die vereinbarte Summe zu bezahlen - unabhängig davon, wie viel der Beschäftigte evtl. steuerlich rückerstattet bekommt. Gehaltsansprüche werden stets in Brutto vereinbart und vergütet!
Als "auf Montage" bezeichnest du nicht das Lager, das 7km entfernt ist, oder!?
Ansonsten, wie immer:
Wenn einem der Job nicht passt dann eben einen anderen suchen
nein
Hast du vielleicht falsch verstanden. Meinem Bruder gehts nicht darum, dass er auch mal in das Lager was nur 7km entfernt ist, versetzt wird. Damit hat er kein Problem. Sein Arbeitsplatz ist 8km vom Wohnort entfernt und das Lager 7km. Das ist ihm also egal. Es geht aber darum, dass er jetzt wochenlang auf Montage muss. Montage in Potsdam, Halle, München, Paderborn usw.! Und dafür nur 6 Euro Auslöse am Tag bekommt, anstatt 12 bzw. 24 Euro!