Muss ich als Vermieter bei Anbringen einer Sat-Anlage meinen Mietern auch einen Receiver bereitstellen?
Hallo, Seit mehr als 25 Jahren wird der Fernsehempfang für unser 3-Familienwohnhaus (davon 2 Mieter) von einem privaten Kabelanbieter ermöglicht. Jede Familie hat einen eigenen Vertrag mit ihm und bezahlt eine jährliche Pauschale an ihn. Im Herbst gibt dieser Kabelanbieter sein Gewerbe auf. Da lt. Auskunft von "Kabel Deutschland" eine Verfügbarkeit für unsere Straße (noch) nicht möglich ist, bin ich als Vermieter doch jetzt gezwungen, eine Sat-Anlage installieren zu lassen. In den Mietverträgen steht darüber nichts weil sich das Problem bisher nicht stellte. Dazu nun 2 Fragen: - In welcher Weise und Höhe (%-Satz) kann ich die Kosten für Anlage einschl. Arbeitslohn etc. auf die Mieter umlegen? - Muss ich die Receiver für die Mieter auch bereitstellen oder ist das Privatsache der Mieter? Ich denke es ist Privatsache, denn den Fernseher kauft und bezahlt auch jeder selber, aber ich bin mir eben nicht ganz sicher!!! Für eine schnelle und kompetente Antwort von Euch wäre ich sehr dankbar. mfG stickfee13
4 Antworten
Du musst beim Umbau lediglich das allgemeine SAT-Signal mit dem passenden Multi-LNB auch den Mietern über die bisherige Leitungsinstallation ( Wohnungs-Anschlussdosen ) bereitstellen. Emfangshardware ab Dose müssen sich die Mieter dann selber besorgen, wenn ihre Fernseher nicht ohnehin schon DVB-S ( 2 ) - taugliche interne Receiver haben. Kündige die Umbaumassnahmen an der Empfangsanlage nur rechtzeitig an.
Die Umbaukosten der Anlage von Kabel auf SAT kannst Du allerdings nicht auf die Mieter umlegen, weil eine funktionsfähige Empfangsanlage ja bereits zur Mietsache gehörte. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Mieter ihre individuellen Kabelverträge abschliessen mussten. Die Empfangsanlage an sich war ja bereits da.
Siehe dazu auch hier :
http://www.anwaltskanzlei-mass.de/anwalt-landshut-fernsehempfang.html
In den Punkten 2-4. Hier geht es zwar um Abschaltung analogen SAT-Empfangs in einer Gemeinschaftsanlage, aber bei Dir wird der Kabelempfang eingestellt und Du stellst Ersatz via SAT im Umbau bereit.
Rechtsverbindliche Hinweise kann ich Dir als LAIE leider ohnehin nicht geben. Aber der einfachste Weg wäre die Prüfung einer moderaten Anhebung der Kaltmiete um die besagten 4-5 Euro, wenn Du noch im oder sogar unterhalb des örtlichen Mietspiegels liegst und in den letzten Jahren nicht oder nur wenig ( z.B. unter 10 % erhöhtest )
Denn wie gesagt, Du musst ja lediglich eine gemeinsam nutzbare Parabolantenne mit Multi-LNB und Verteiler, sowie eine Anschlussverkabelung an die vorhandene Wohnungsverkabelung herstellen. Den Receiver muss sich jeder auf eigene Kosten anschaffen, sofern der eigene Fernseher jeweils noch keinen integrierten DVB-S ( 2 ) Receiver besitzt. Deine Mieter scheinen ja ohnehin bereits dahingehend verständnisvoll zu sein. Und unterm Strich profitieren dennoch alle. Du bekommst über 2-3 Jahre schon einen Teil Deiner Aufwendungen zurück und für die Mieter wird es unterm Strich sogar auch noch etwas günstiger.
... also, in unseren Hütten haben wir die Kabelbande längst vom Hof gejagt und bieten unseren Mietern alle eine Sat-Anlage mit beiden Sateliten und natürlich mit Receiver. Mit Geschick können die dann den sogar entsprechend Programmieren und dann sind alle Sender kostenfrei. Technik halt und die paar Mark, sparen wir dicke wieder ein, denn auch wir haben ja keine Kabelgebühren, dafür eben alle Sender und etwas mehr Miete!
Richtig - der Receiver ist ein Empfangsgerät und muß von den Mietern selbst beschafft werden (wenn notwendig)
Würde mal nachfragen in den meisten LED-TV Geräte ist heute sowieso meistens Trippel Empfang möglich (Kabel, DVB-T+ SAT schon eingebaut ) so das kein externer Receiver mehr benötigt wird. Ausnahme ist ein SKY Abo kunde, der muss aber seinen eigenen SKY Sat Receiver dann haben
Hallo Parhalia, vielen Dank für Deine Antwort, aber ist meine Situation wirklich identisch mit dem Urteil in dem Link? Ich habe dieses Mietshaus geerbt und wohne seit 2001 selbst mit dort. Das Kabel-FS des privaten Anbieters ist in den alten Mietverträgen nirgends vermerkt. Der Anbieter kam damals zu den einzelnen Familien, um sie als Kunden zu werben und jeder konnte selber entscheiden. Mir wurde von den Mietern gesagt, an wen ich mich wenden muss, um Fernsehen gucken zu können. Der Vermieter hatte damit also überhaupt nichts zu tun. Jetzt bin ich gezwungen, meinen zwei Mietern das "Recht auf Medieninformation" zu ermöglichen und lasse eine Sat-Anlage installieren. Es kann doch nicht sein, dass ich da die Anschaffungskosten und spätere Wartungs- und Reparaturkosten nicht teilweise auf die Mieter umlegen kann. Ich dachte da an eine Pauschale von 4 € / Monat. Das wäre dann ca. die Hälfte von dem, was bisher jeder an den Kabelanbieter bezahlt hat. Ich möchte mich aber andererseits auch rechtlich absichern.