Muss ich als Käufer meine genaue Anschrift angeben oder reicht auh ein Postfach?

10 Antworten

Du könntest es dir direkt bei der post abholen ohne der anschrift oder so aber das geht nur mit der adresse

inn3b 
Beitragsersteller
 21.06.2017, 16:59

Mir geht es um die rein rechtliche Situation. Aber danke für die Antwort.

Es geht um die Tickets? Da geht natürlich kein Postfach als Lieferangabe. Solche Sachern werden per Einschreiben oder als Wertsendung versendet, um die kommen nur an die Wohnungstür.

inn3b 
Beitragsersteller
 21.06.2017, 17:17

Ja darum geht es. Danke für den Aufwand den Du betreibst.

Ok, dann ist es zumindest technisch nicht möglich. Heißt dann wohl, ich werde um die Herausgabe meiner genauen Anschrift nicht herumkommen. Das bereitet mir etwas Sorgen.

dresanne  21.06.2017, 17:19
@inn3b

Das brauchst Du nicht. Wofür sollte er Rache nehmen, für seine eigene Dummheit? Außerdem wohnt er bestimmt in einem ganz anderen Ort.

Setzt ihn auf jeden Fall auf Deine Blockierliste, damit er keine Rachekäufe bei Dir tätigen kann:

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin

inn3b 
Beitragsersteller
 21.06.2017, 17:27
@dresanne

Oh er wohnt gar nicht allzu weit entfernt. Eine halbe Stunde Auto und er steht bei mir vor der Haustür.

1 Euro bei einem teuren Artikel ist irrtümlich und ein Tippfehler und (selbst wenn es nicht stimmen sollte, was der Verkäufer sagt) wirst du wahrscheinlich deine Ware nicht bekommen. Du müsstest da schon einen Anwalt für nehmen.

Ist natürlich ein tolles Schnäppchen, aber hab bitte auch ein wenig Nachsicht mit dem Verkäufer.

inn3b 
Beitragsersteller
 21.06.2017, 17:49

Ein Tippfehler war das keiner, weil es eine Auktion mit Startpreis 1 Euro war. Das Angebot war zweifelsfrei gewollt so eingestellt. Gleichzeitig noch den Artikel woanders anbieten und schauen wo man am meisten Kohle abgreifen kann, ist nicht erlaubt. Mein Gebot ist rechtskräftig.

LouPing  21.06.2017, 18:44
@inn3b

Hey inn3b

Und du glaubst nun der Verkäufer identifiziert dich vor Ort und lauert dir auf um Rache zu üben? 

Du solltest weniger Krimis konsumieren. 

Laury95  21.06.2017, 20:13
@inn3b

Ja klar, aber sei trotzdem mal ein wenig nachsichtig. Ist deine Entscheidung, ob du den langen Weg mit Anwalt auf dich nimmst. Mir wäre es zu blöd und ich würde einfach drüber stehen.

Deine Versandanschrift ist doch bereits bei der ebay-Anmeldung hinterlegt worden. Außerdem geht ein Postfach oder Packstation nur bei Post und DHL. Alle anderen Versanddienstleister liefern nicht dahin.Wieso hast Du Bedenken? Das gehört doch zu jedem Handel dazu, dass man eine sendungsfährige Anschrift hinterlegt. Betrifft Käufer wie Verkäufer.

inn3b 
Beitragsersteller
 21.06.2017, 16:53

Es geht darum dass ich einen sehr hochwertigen Artikel für nur einen Euro ersteigert habe und vom Verkäufer mit Androhung eines Anwalts die Herausgabe der Ware gefordert habe. Meine folgliche Angst, der Verkäufer könne sich bei mir dafür rächen, ist, denke ich nicht an den Haaren herbeigezogen.

An die hinterlegte Adresse auf ebay kommt der Verkäufer nur ran, wenn er diese aktiv von ebay einfordert. Das wird er aber nicht machen. Er hat schon sehr deutlich klargemacht, dass er den Artikel nicht rausrücken will..

Ich glaube der Grund fr meine Frage wurde noch nicht ganz verstanden. Es geht mir nicht darum ob es technisch möglich ist, sich etwas nur in ein Postfach senden zu lassen, sondern ob ich in einem Rechtsstreitfall dafür irgendwie belangt werden könnte dass ich nicht meine kompletten Daten angegeben hatte.

Laury95  21.06.2017, 17:42
@inn3b

Dann hol dir einen Anwalt. Ist doch klar, dass der Verkäufer die Ware nicht rausrückt.

Dass man da so hinterher ist, ist ein wenig traurig deinerseits. Ich habe schon oft geboten und es wurde abgebrochen, es waren auch Schnäppchen, aber ich habe es einfach hingenommen.

.... kein seriöser Verkäufer liefert an ein Postfach. Also bitte!

inn3b 
Beitragsersteller
 21.06.2017, 16:58

Das kann dem Verkäufer doch völlig egal wohin er senden soll. Gebe ich ein Postfach an, dann bin ich dafür verantwortlich.

Meine Frage ziehlt eigentlich auch nicht darauf ab ob ein Verkäufer so etwas acht oder nicht, es geht mir gerade rein darum, ob es rechtlich zulässig ist. Sollte der Fall vor Gericht landen, möchte ich nicht dafür belangt werden diesen eventuellen Fehler gemacht zu haben.