Muss ich als Käufer meine genaue Anschrift angeben oder reicht auh ein Postfach?
Hallo,
es geht um einen Streitfall, in dem ich Höchstbieter bei einer abgebrochenen Auktion bin. Ich möchte auf den Kaufvertrag bestehen und den erworbenen Artikel haben.
Zunächst halte ich nun meine Pflichten ein, nämlich, zu zahlen und meine Versandadresse zu nennen. Bezahlt habe ich, jedoch habe ich bei der Angabe meiner genauen Anschrift bedenken. Ich möchte, wenn möglich, meine Anschrift nicht herausrücken sondern nur ein Postfach angeben. Ich habe einen sehr teuren Artikel für 1 Euro ersteigert, das dürfte nach der ersten Einschätzung den Verkäufer stark verärgern. Schlicht, ich weiß nicht, ob er irgendeinen Mist ausheckt, sollte er an meine Anschrift kommen. Habe keine Lust mir meine Autoreifen aufschlitzen zu lassen.
Nun meine Frage: Reicht ein Postfach aus oder mache ich damit einen großen Fehler sollte es zu einem Rechtstreit kommen (ich weiß dass der Verkäufer dann spätetens natürlich alles über mich weiß.) Wer kennt sich aus ?
10 Antworten
Du könntest es dir direkt bei der post abholen ohne der anschrift oder so aber das geht nur mit der adresse
Mir geht es um die rein rechtliche Situation. Aber danke für die Antwort.
Es geht um die Tickets? Da geht natürlich kein Postfach als Lieferangabe. Solche Sachern werden per Einschreiben oder als Wertsendung versendet, um die kommen nur an die Wohnungstür.
Das brauchst Du nicht. Wofür sollte er Rache nehmen, für seine eigene Dummheit? Außerdem wohnt er bestimmt in einem ganz anderen Ort.
Setzt ihn auf jeden Fall auf Deine Blockierliste, damit er keine Rachekäufe bei Dir tätigen kann:
Oh er wohnt gar nicht allzu weit entfernt. Eine halbe Stunde Auto und er steht bei mir vor der Haustür.
1 Euro bei einem teuren Artikel ist irrtümlich und ein Tippfehler und (selbst wenn es nicht stimmen sollte, was der Verkäufer sagt) wirst du wahrscheinlich deine Ware nicht bekommen. Du müsstest da schon einen Anwalt für nehmen.
Ist natürlich ein tolles Schnäppchen, aber hab bitte auch ein wenig Nachsicht mit dem Verkäufer.
Ein Tippfehler war das keiner, weil es eine Auktion mit Startpreis 1 Euro war. Das Angebot war zweifelsfrei gewollt so eingestellt. Gleichzeitig noch den Artikel woanders anbieten und schauen wo man am meisten Kohle abgreifen kann, ist nicht erlaubt. Mein Gebot ist rechtskräftig.
Hey inn3b
Und du glaubst nun der Verkäufer identifiziert dich vor Ort und lauert dir auf um Rache zu üben?
Du solltest weniger Krimis konsumieren.
Ja klar, aber sei trotzdem mal ein wenig nachsichtig. Ist deine Entscheidung, ob du den langen Weg mit Anwalt auf dich nimmst. Mir wäre es zu blöd und ich würde einfach drüber stehen.
Deine Versandanschrift ist doch bereits bei der ebay-Anmeldung hinterlegt worden. Außerdem geht ein Postfach oder Packstation nur bei Post und DHL. Alle anderen Versanddienstleister liefern nicht dahin.Wieso hast Du Bedenken? Das gehört doch zu jedem Handel dazu, dass man eine sendungsfährige Anschrift hinterlegt. Betrifft Käufer wie Verkäufer.
Es geht darum dass ich einen sehr hochwertigen Artikel für nur einen Euro ersteigert habe und vom Verkäufer mit Androhung eines Anwalts die Herausgabe der Ware gefordert habe. Meine folgliche Angst, der Verkäufer könne sich bei mir dafür rächen, ist, denke ich nicht an den Haaren herbeigezogen.
An die hinterlegte Adresse auf ebay kommt der Verkäufer nur ran, wenn er diese aktiv von ebay einfordert. Das wird er aber nicht machen. Er hat schon sehr deutlich klargemacht, dass er den Artikel nicht rausrücken will..
Ich glaube der Grund fr meine Frage wurde noch nicht ganz verstanden. Es geht mir nicht darum ob es technisch möglich ist, sich etwas nur in ein Postfach senden zu lassen, sondern ob ich in einem Rechtsstreitfall dafür irgendwie belangt werden könnte dass ich nicht meine kompletten Daten angegeben hatte.
Dann hol dir einen Anwalt. Ist doch klar, dass der Verkäufer die Ware nicht rausrückt.
Dass man da so hinterher ist, ist ein wenig traurig deinerseits. Ich habe schon oft geboten und es wurde abgebrochen, es waren auch Schnäppchen, aber ich habe es einfach hingenommen.
.... kein seriöser Verkäufer liefert an ein Postfach. Also bitte!
Das kann dem Verkäufer doch völlig egal wohin er senden soll. Gebe ich ein Postfach an, dann bin ich dafür verantwortlich.
Meine Frage ziehlt eigentlich auch nicht darauf ab ob ein Verkäufer so etwas acht oder nicht, es geht mir gerade rein darum, ob es rechtlich zulässig ist. Sollte der Fall vor Gericht landen, möchte ich nicht dafür belangt werden diesen eventuellen Fehler gemacht zu haben.
Ja darum geht es. Danke für den Aufwand den Du betreibst.
Ok, dann ist es zumindest technisch nicht möglich. Heißt dann wohl, ich werde um die Herausgabe meiner genauen Anschrift nicht herumkommen. Das bereitet mir etwas Sorgen.