muß ich als aushilfe immer dem arbeitgeber zur verfügung stehen?
eigendlich sollte ich diese woche nicht arbeiten und habe mir für das we was vorgenommen.jetzt soll ich samstag doch arbeiten.ich sagte das würde nicht gehen und die chefin sagte das ich als aushilfe immer zur verfügung stehen müsste.stimmt das,darf ich mir als aushilfe wirklich gar nichts vornehmen???
2 Antworten
Ihre Chefin kann Ihnen nicht vorschreiben wann Sie zu arbeiten haben und wann nicht. In der Regel hat jeder Arbeitgeber Arbeitspläne/Schichtpläne auch für Aushilfen woraus hervor geht wann wer arbeitet. Ihre Chefin kann Sie nur bitten am Samstag zu arbeiten, aber nicht sagen Sie sollen arbeiten. Da wir ein langes Wochenende haben, hat man als Aushilfe meistens die A-Karte. Wenn Sie einen Arbeitsvertrag haben der sich nur auf Samstags bezieht, könnte es eventuell zu Gunsten Ihrer Chefin sprechen. Aber das ist Arbeitsrecht (dafür gibt es Anwälte)! Ist man aber auf den Job angewiesen muss man ab und zu mal in den sauren Apfel beißen und auch kurzfristig einspringen oder sich mit der Chefin einigen wenn es möglich ist zu bestimmten Zeit zu arbeiten, damit könnte beiden geholfen sein. Man kennt ja den berühmten Spruch der Arbeitgeber: " Der Nächste wartet schon".
dankeschön - ich hatte letzten samstag extra gefragt wann ich arbeiten muß,da wurde mir gesagt das ich die ganze woche nicht eingeteilt werde wegen den feiertag :(
Wenn deine Chefin dir die Zeit dazwischen bezahlt schon, aber ich glaube nicht dass sie das tut. :-)))
Aber als "Aushilfe" ist es nun mal so dass man, wenn es nicht gerade "wichtig" ist oder man Termine ausfallen lassen muss, Flexibilität zeigen sollte.
Ansonsten sollte deine Chefin, besser lernen zu Organisieren. :-)))