Muss ich als Arbeitnehmer mein Arbeitsmaterial selbst bezahlen?
Ich bin in Berlin als Lehrerin tätig ung benötige für das nächste Schuljahr ein Lehrbuch, dass ich noch nicht besitze. In meiner Schule kann ich das Lehrbuch jedoch nicht ausleihen, da es von den Schülern selbst gekauft werden muss, die Schule also keine entsprechenden Bücher mehr hat. Ich soll es selbst kaufen, das für meine Dienstausübung notwendige Arbeitsmaterial also von meinem Gehalt zahlen. Auch in der Vergangenheit haben berliner Schulen für Lehrer keine Lehrbücher gekauft. Mussten sie aber auch nicht. Denn bis zur Abschaffung der Lehrmittelfreiheit in Berlin gab es pro Klassensatz immer ein freies Lehrerexemplar, so dass ich in der Vergangenheit immer das nowendige Lehrbuch zur Verfügung hatte. Da unsere Schüler diese Lehrbücher nun aber selbst kaufen müssen, gibt es natürlich auch keine Freiexemplare mehr. Es ist für mich nicht akzeptabel, dass von mir verlangt wird, dass ich das für meinen Unterricht notwendige Lehrbuch mit meinem Gehalt bezahle. Schliesslich bringt eine Sekretärin auch nicht ihre eigenen Briefumschläge und Briefmarken mit ins Büro, um die Geschäftskorrespondenz zu erledigen. Daher würde gern wissen, ob es eine rechtliche Grundlage gibt, die mich verpflichtet, mein Arbeitsmaterial selbst zu bezahlen. Oder hat jemand Erfahrungen, an wen ich mich wenden könnte, um dieses Problem zu klären? Eine gerichtliche Klärung, wie in anderen Bundesländern, gab es ja meiner Recherche nach noch nicht zu diesem Thema (Und nein, ich verdiene nicht genug, um das Lehrbuch "von der Steuer absetzen zu können". Ebenso wenig kann ich die Fahrscheine und Eintritte an Wandertagen, die Fahrscheine für Besuche von Schülern an ihren Praktikumsstellen, die Kosten für Lösungsbände, Folien, Folienstifte, Schreibpapier, ... von der Steuer absetzen, die ich ebenfalls aus eigener Tasche bezahlen muss.)
4 Antworten
Du warst nicht die einzige die sich darüber geärgert hat, da sind schon mehrere Lehrer vor Gericht gezogen. Waren unterschiedliche Entscheidungen.
- Treffer Google übrigens:
http://www.sns-anwaelte.de/recht/beamtenrecht/schulbuch-lehrer-kostenerstattung.html
Danke, Einiges davon hatte ich schon gesehen. Aber da die Sachen nicht Berlin betreffen, helfen sie mir nicht wirklich weiter. Bin halt nur sauer. Ist wohl der berühmte Tropfen auf den heißen Stein. Und immer der Spruch mit der Steuer ... grrrrrrrrr ....
Du wirst Dich wundern was Leute mit anderen Berufen nur für Arbeitskleidung oder für Werkzeuge ausgeben müssen, da sollten die paar Bücher für einen Lehrer kein Problem sein. Du kannst sie sogar steuerlich geltend machen.
In vielen Berufen als Angestellte, bzw. Arbeiter.
Du bist noch nicht lange Lehrerin, oder? Mit Schulstempel bekommst du das Lehrerexemplar umsonst vom Verlag. die andern Materialien kannst du von der Steuer absetzen. So schlecht verdienen Lehrer ja auch nicht, dass sie wegen einer Fahrkarte verarmen.
Die üblichen Vorurteile, die mir nicht weiterhelfen. Nein, ich verhungere nicht. Aber ich verdiene auch nicht wirklich viel als Alleinerziehende mit Teilzeitstelle. (Ganze Stelle pack ich nicht, wenn ich nicht das Heer der dauerkranken Lehrer noch vergrößern will). Nein, ich kriege die Schulbücher nicht umsonst. Aber es ist richtig, dass ich 20% "Prüfrabatt" bekomme. Richtig, 1 Fahrschein bringt mich nicht um, aber mehrere Tageskarten, um Praktikanten in ganz Berlin zu besuchen, Folienstifte, Folien, zusätzliche Arbeitsmaterialien für einen abwechslungsreicheren Unterricht, ... das läppert sich schon. Und den Satz "Kannst du doch von der Steuer absetzen" kann ich nicht mehr hören. Ich komme mit meinen Werbungskosten nicht über die Pauschale, kann also im Vgl. zu anderen Steuerzahlern nichts "absetzen". Die Pauschale steht nämlich jedem zu, auch dem ohne jegliche Werbungskosten. Also bin ich schlechter gestellt. Aber das ist nicht das Thema. Bitte gebt mir Antworten zum Thema. Rechtliche Grundlagen usw ...
Ich komme mit meinen Werbungskosten nicht über die Pauschale, kann also im Vgl. zu anderen Steuerzahlern nichts "absetzen". Die Pauschale steht nämlich jedem zu
Was nichts anders heißt, dass hier ein Durchnittswert zugrunde liegt, mit dem auch ein Lehrer klar kommen sollte.
Mit Schulstempel bekommt man kaum noch Freiexemplare, sondern maximal eine Ermässigung.
Ja, war früher auch nicht alles inclusive für Lehrer. Berlin hat seine eigenen Gesetze. deine Kosten kannst du am Jahresende doch bei der Steuererklärung angeben.
Als Angestellte oder als Selbstständige?