Muss ich als Arbeitnehmer mein Arbeitsmaterial selbst bezahlen?

4 Antworten

Du warst nicht die einzige die sich darüber geärgert hat, da sind schon mehrere Lehrer vor Gericht gezogen. Waren unterschiedliche Entscheidungen.

  1. Treffer Google übrigens:

http://www.sns-anwaelte.de/recht/beamtenrecht/schulbuch-lehrer-kostenerstattung.html

shasa09 
Beitragsersteller
 19.06.2012, 19:00

Danke, Einiges davon hatte ich schon gesehen. Aber da die Sachen nicht Berlin betreffen, helfen sie mir nicht wirklich weiter. Bin halt nur sauer. Ist wohl der berühmte Tropfen auf den heißen Stein. Und immer der Spruch mit der Steuer ... grrrrrrrrr ....

Du wirst Dich wundern was Leute mit anderen Berufen nur für Arbeitskleidung oder für Werkzeuge ausgeben müssen, da sollten die paar Bücher für einen Lehrer kein Problem sein. Du kannst sie sogar steuerlich geltend machen.

shasa09 
Beitragsersteller
 19.06.2012, 19:07

Als Angestellte oder als Selbstständige?

user1439  19.06.2012, 19:10
@shasa09

In vielen Berufen als Angestellte, bzw. Arbeiter.

Du bist noch nicht lange Lehrerin, oder? Mit Schulstempel bekommst du das Lehrerexemplar umsonst vom Verlag. die andern Materialien kannst du von der Steuer absetzen. So schlecht verdienen Lehrer ja auch nicht, dass sie wegen einer Fahrkarte verarmen.

shasa09 
Beitragsersteller
 19.06.2012, 18:52

Die üblichen Vorurteile, die mir nicht weiterhelfen. Nein, ich verhungere nicht. Aber ich verdiene auch nicht wirklich viel als Alleinerziehende mit Teilzeitstelle. (Ganze Stelle pack ich nicht, wenn ich nicht das Heer der dauerkranken Lehrer noch vergrößern will). Nein, ich kriege die Schulbücher nicht umsonst. Aber es ist richtig, dass ich 20% "Prüfrabatt" bekomme. Richtig, 1 Fahrschein bringt mich nicht um, aber mehrere Tageskarten, um Praktikanten in ganz Berlin zu besuchen, Folienstifte, Folien, zusätzliche Arbeitsmaterialien für einen abwechslungsreicheren Unterricht, ... das läppert sich schon. Und den Satz "Kannst du doch von der Steuer absetzen" kann ich nicht mehr hören. Ich komme mit meinen Werbungskosten nicht über die Pauschale, kann also im Vgl. zu anderen Steuerzahlern nichts "absetzen". Die Pauschale steht nämlich jedem zu, auch dem ohne jegliche Werbungskosten. Also bin ich schlechter gestellt. Aber das ist nicht das Thema. Bitte gebt mir Antworten zum Thema. Rechtliche Grundlagen usw ...

user1439  19.06.2012, 19:14
@shasa09

Ich komme mit meinen Werbungskosten nicht über die Pauschale, kann also im Vgl. zu anderen Steuerzahlern nichts "absetzen". Die Pauschale steht nämlich jedem zu

Was nichts anders heißt, dass hier ein Durchnittswert zugrunde liegt, mit dem auch ein Lehrer klar kommen sollte.

salome77  19.06.2012, 18:42

Mit Schulstempel bekommt man kaum noch Freiexemplare, sondern maximal eine Ermässigung.

Ja, war früher auch nicht alles inclusive für Lehrer. Berlin hat seine eigenen Gesetze. deine Kosten kannst du am Jahresende doch bei der Steuererklärung angeben.