muss eine versicherung übernommen werden?

7 Antworten

Was hast du mit der Versicherung deines Vorbesitzeres zu tun. Du hast keinen Vertrag abgeschlossen, zumit kannst du auch nicht zur Zahlung herangezogen werden. Schreib das der Versicherung und gut ist. Sollten sie ihre Forderung einklagen wollen, was ich mir nicht vorstellen kann, dann legst du widerspruch ein.

Guppy194  02.01.2010, 11:32

@binpleite: nach dem Versicherungsvertragsgesetz geht eine abgeschlossene Versicherung eines Gebäudes automatisch auf den neuen Erwerber über; das auch dann, wenn der Erwerber nichts von der Vorversicherung wußte. (§ 95 VVG)

binpleite  02.01.2010, 11:35
@Guppy194

@Gruppy:uuuuuuups, da habe ich mal wieder was dazu gerlernt. Danke sehr!

jemandzehage  02.01.2010, 11:36
@Guppy194

@ guppy: das kann nicht sein. wir haben gerade ein haus gekauft und wurden ausdrücklich darauf hingewiesen (vom Notar) das wir das gebäude selber versichern müssen, da sonst kein versicherungsschutz besteht.

JaAl1  08.01.2010, 18:44
@jemandzehage

Qjemandzehage

Dann besteht evtl. keine Versicherung für das Gebäude. Oder der Notar hat keine Ahnung von Versicherung, was ja auch nicht seine Pflicht ist.

kretschmer 
Beitragsersteller
 02.01.2010, 11:28

ich habe schon eine kündigung geschrieben aber sie reagieren gleich mit inkasso ...Alianz versicherung eben

JaAl1  08.01.2010, 18:43
@kretschmer

Hat nix mit Allianz zu tun, sondern mit der Rechtssprechung. Solche Verträge gehen, wie schon gesagt, auf den Erwerber über.

Man hat ja das Kündigungsrecht.

Du bist auf jeden Fall jetzt Rechtsnachfolger. Mit dem Kauf der Laube ist auch die Versicherung auf dich übergegangen. Die Ansprüche der Versicherung sind somit berechtigt.

Eine Feuerversicherung bezieht sich immer auf das Gebäude. Das Land brennt nun mal nicht. Man kann dir eigentlich nur empfehlen, die Versicherung für die Hütte zu übernehmen. Meistens wollen die Versicherungsunternehmen solch ein Risiko gar nicht. Andererseits bestehen sie auf Vertragserfüllung. Dabei ist genau festgelegt, dass der Erwerber in den Vertrag eintritt. Er hat ein Sonderkündigungsrecht das 4 Wochen nach dem Notarvertrag ausläuft. Nochmal, man sollte froh sein, wenn eine solche Versicherung existiert. Die Hütten brennen nun mal gut (und öfter)

Guppy194  02.01.2010, 11:34

genau so ist es; die Versicherung geht bei einer Gebäudeversicherung automatisch auf den Erwerber über; gute Antwort von Dir.

kretschmer 
Beitragsersteller
 02.01.2010, 11:34

da giebt es keinen notar oder sonstiges das ist eine alte holzhütte die ich für lau gekauft habe...damit ich daraus mal was machen kann ....einen garten

Interssante Frage, interssante Antworten. Ich bin mir nicht sicher, sie entgültig und richtig zu beantworten. Das Grundstück ist gepachtet. Das heißt, es besteht ein ausführliches Nutzungsrecht, auch für die Laube und damit dem Versicherungsschutz. Aber hat auch eine Grundbuchänderung stattgefunden? Die ist nämlich grundsätzlich entscheidend für den Eigentumsübergang einer Gebäudeversicherung. Desweiteren tritt danach das 1 Monatige Kündigungsrecht nur dann zu, wenn der Käufer/Erwerber Kenntnis von der Versicherung hat. Hat er keine Kenntnis, kann er folglich nicht kündigen. Die Kenntnis haben Sie doch jetzt erst erlangt, durch die Rechnung. Das führt zur Frage, woher hat der Versicherer Ihre Daten. Auch er hat wohl jetzt erst Kenntnis. Nutzen Sie mit Hinweis auf Ihre erst jetztige Kenntnis das Ihnen zustehende außerordentliche Kündigungsrecht nach §96 VVG Satz 2. Das sollte gehen. Außerdem gibt es in Deutschland keine Versicherungspflicht für Gebäudeversicherungen im Privateigentum.

prinzipell schon da das gebäude versichert ist und du als neuer eigentümer den vertag erstmal übernimmst! aber bei eigentümerwechsel hast du ein sonderkündigungsrecht! lg malli