Muss eine Freiberufler GmbH ein Gewerbe anmelden?
9 Antworten
Wenn Freiberufler eine GmbH gründen entfallen automatisch die freiberuflichen Vorteile z. B. es tritt ein:
- Gewerbesteuerpflicht
- Buchführungspflicht
- Eintragung Handelsregister
Eine Gewerbe muß bei freiberuflicher Tätigkeit in Form einer Körperschaft (z. B. GmbH) NICHT angemeldet werden, da es, im Gegensatz zum Steuerrecht, bei der Gewerbeanmeldung nicht auf den dort geltenden Status "Gewerbebetrieb kraft Rechtsform" ankommt, sondern auf die tatsächliche Tätigkeit.
Wird kaum möglich sein eine GmbH eintragen zu lassen ohne sie gleichzeitig anzumelden.
Was interessiert es das Handelsregister, ob die GmbH ein Gewerbe anmeldet?
Wenn eine GmbH ihren gewerblichen Geschäftsbetrieb einstellt, ist sie doch auch verpflichtet, das Gewerbe wieder abzumelden. Dadurch wird sie doch nicht aufgelöst.
Eine GmbH kann ja auch Tätigkeiten außerhalb des Anwendungsbereichs der GewO ausüben oder eine gGmbH sein. Dann muss sie auch nicht anmelden.
Diese beiden Dinge haben nichts miteinander zu tun.
Eine GmbH entsteht erst mit der Eintragung in das Handelsregister, d. h. die Eintragung ist konstitutiv. Dazu ist der Gesellschaftsvertrag notariell zu beurkunden. Anschließend muss eine notariell beglaubigte Handelsregisteranmeldung erfolgen.
Und was hat das mit dem Gewerbebetrieb nach gewerberecht zu tun ? Nichts.
Nee, ein Freiberufler ist ein Freiberufler, weder GmbH noch Gewerbe!
Wer lesen kann ...
Ein freier Beruf oder Freiberuf ist ein selbständig ausgeübter wissenschaftlicher, künstlerischer, schriftstellerischer, unterrichtender oder erzieherischer Beruf. Eine freiberufliche Tätigkeit ist nach deutschem Recht kein Gewerbe und unterliegt daher weder der Gewerbeordnung noch der Gewerbesteuer. Wikipedia
Es geht hier darum, dass Freiberufler eine GmbH gründen.
Freiberufler gründen keine GmbH!
https://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_(Deutschland)#Zusammenschluss_von_Freiberuflern
Sicher können gründen Freiberufler eine gmbH gründen, Z.b können zwei Steuerberater eine GmbH gründen, so wie hier:
Ja, können sie. Aber dann sind sie eben steuerlich eine gewerbesteuerpflichtige GmbH und keine gewerbesteuerbefreiten Freiberufler mehr.
Wie oft soll ich denn noch sagen, dass es hierbei nicht um Steuern geht ?
Der steuerrechtliche Status ist nun mal der Unterschied zwischen Freiberufler und Kapitalgesellschaft. Und der ergibt sich nun mal daraus, als was man am Markt unterwegs ist.
??? jetzt quatscht du dir aber nur noch Unsinn zusammen.
Der einzige der Unsinn quatscht bist doch du!
Lese doch mal meinen Link, vielleicht verstehst du ja dann, warum Freiberufler keine GmbH gründen.
Weil es natürlich möglich ist, allerdings sind dann alle Privilegien als Freiberufler verloren und die Steuerberater sind dann eben Gesellschafter einer GmbH und keine Freiberufler mehr.
Was heisst den Privilegien ? Du meinst steuerliche privilegien. Wie oft soll man denn noch sagen, dass es nicht ums Steuerrecht geht ?
Mir ist schon klar, dass du das nicht verstehen willst oder kannst.
Daher ist für mich auch das Ende hier erreicht.
Ich denke, dass ist auch das beste, weil du die verschiedenen Rechtsgebiete nicht unterscheiden kannst, und keine Ahnung vom gewerberecht hast.
Freiberufler, die eine GmbH gründen, bleiben weiterhin Freiberufler. Sie betreiben kein Gewerbe, da es im Gewerberecht keinen gewerbebetrieb kraft rechtsform gibt. Insofern dürfen bzw. brauchen sie auch kein Gewerbe anzumelden. Siehe dazu auch Kommentar zum Gewerberecht:
Landmann/Rohmer. Gewerbeordnung. Kommentar. Rn. 26a zu § 14 GewO:
"Nach Auffassung von ... findet die GewO ebenfalls keine Anwendung auf eine juristische Person, die sich ausschließlich freiberuflich betätigt, da es keinen Gewerbebegriff kraft Rechtsform gibt.
Ich fange noch mal von vorne an : ich habe jetzt im 11 noch mal meine Gesetzesbücher raus geholt um dir diese Frage zu beantworten:
in 14 GewO steht das jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt diese anzuzeigen hat.
Nun hast du ja recht das ein Freiberufler keine gewerbliche Tätigkeit hat.
Also verweise ich auf §6 HGB aus dem herausgeht das eine GmbH ,ohne Rücksicht auf den Gegenstand ihres Unternehmens, als Handelsgewerbe gilt. Demnach ist auch, nach der Eintragung ins Handelsregister, die Anzeigepflicht der gewerblichen Tätigkeit zu erfüllen.
Wo anmelden ?