Muss ich mein Auto ummelden, auch wenn der alte Wohnsitz als Zweitwohnsitz bestehen bleibt?
Ich bin umgezogen in ein anderes Bundesland. Das Auto ist auf mich zugelassen und bin auch als Halter im KFZ-Brief. Muss ich das Auto dann ummelden? Zudem ist der alte Wohnsitz meiner Eltern auch noch als mein Zweitwohnsitz eingetragen, Knoellchen etc. kommen also auf jeden Fall an. Danke im voraus!
5 Antworten
Nicht daß du noch Zweitwohnsitzsteuern zahlen mußt, die Aufforderung von der Stadt/ Gemeinde kann kommen.
Es kann auch sein, daß sich durch den Umzug die Regionalklasse ändert und deine KFZ Versicherung billiger oder teurer wird. Erkundige dich vorher bei deinem Versicherer danach. (Ich denke über einen Umzug nach, was würde es kosten?)
Sobald du das Straßenverkehrsamt aufsuchst und deine neue Anschrift angibst, wird dein Versicherer davon erfahren.
Als Hauptwohnsitz ist gem Melderecht der Ort des überwiegenden Lebensmittelpunkt bezeichnet bzw deffiniert. Ausnahmen gibt es nur für befristete und ständig wechselnde Arbeitsorte auch wenn die Arbeitseinsätze mehrere Monate dauern können und Unterbringung zb In Hotesl genutzt wird.
Für die Ummeldung gelten einzuhaltende Fristen die zu beachten sind.. Ortsabhängig wird da mehr oder weniger drauf geachtet und wenn Knöllchen Zeitnah bezahlt werden ist auch meist alles in Ordnung..
Besteht jedoch eine Vollwertige eigene Wohnung unabhängig ob nun gemietet oder eigentum ist auch umzumelden. Joachim
du musst ummelden, denn der erstwohnsitz wird als gewöhnlicher aufenthaltsort vermutet.
du musst das auto da anmelden, wo du deinen hauptwohnsitz hast.
denn dort bist du steuerpflichtig. sprich: am erstwohnsitz wird auch deine kfz steuer erfasst.
Nein, du brauchst kein neues Kennzeichen. Aber du musst schon die Adressänderung bekanntgeben.
schuldigung, du hast recht...
aber ummelden muss er trotzdem.
die kfz steuer ist wohnortbezogen.
die strassenverkehrsabgabe ist kantonal.
Ich vermute, Du brauchst es nicht!