Muss ein Streik vorher angekündigt werden
siehe oben
4 Antworten
eine kurze Frage für ein kompliziertes Thema.
Ein Streik muss erstmal durch eine Urabstimmung beschlossen werden.
Anders beim Warnstreik (wie derzeit die Lokführer) die können zeitlich begrenzt kurzfristig durchgeführt werden. Aber die sind auch soweit ich weiß alle angekündigt worden.
Wenn die Friedenspflicht erlischt, also nach Ablauf des Tarifvertrages, kann auch ohne Urabstimmung gestreikt.
„Gewerkschaftliche Warnstreiks sind nach Ablauf der Friedenspflicht auch während noch laufender Tarifverhandlungen zulässig“ (Bundesarbeitsgericht vom 12. September 1984). „Die Tarifvertragsparteien bestimmen selbst, wann die Verhandlungen ausgeschöpft sind“ (Bundesarbeitsgericht vom 21. Juni 1988 –1 AZR 651/86)."
Verdi-Broschüre
Der Streik ist ein Instrument der Gewerkschaften, welches diese im Arbeitskampf einsetzen können, um ihren Forderungen gegenüber den Arbeitgebern mehr Nachdruck verleihen zu können.
Während der Friedenspflicht ist es unzulässig einen Streik auszurufen.
Bevor ein Streik durch eine Gewerkschaft ausgerufen werden kann, ist eine Urabstimmung unter den Gewerkschaftsmitgliedern notwendig. Stimmt eine Mehrheit von 75% der Gewerkschaftsmitglieder der Durchführung eines Streiks zu, um bestimmte Forderungen zu erreichen, darf die Gewerkschaft zum Streik aufrufen.
Im Umkehrschluss kann die Gewerkschaft einen Streik erst dann beenden, beispielsweise wenn ein Verhandlungsergebnis erzielt wurde, wenn mindestens 25% der Gewerkschaftsmitglieder das Verhandlungsergebnis annehmen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Urabstimmung
(Kurze) Warnstreiks können, während der laufenden Tarifverhandlungen, auch ohne Urabstimmung ausgerufen werden.
Peter Kleinsorge
muss nicht aber wäre besser