muss ein inhaftierter in u - Haft anmelden wer ihn besuchen darf?

2 Antworten

Ohne Genehmigung des Staatsanwalts kein Besuch. Der/die Inhaftierte hat kaum ein Mitspracherecht. U-Haft ist halt keine Vollstreckungshaft. 

verreisterNutzer  18.11.2017, 10:31

Ich wollte wissen,ob der Besucher einfach eine besuchserlaubnis,von der Staatsanwaltschaft bekommt,oder der inhaftierte es vorher erlauben muss,also, angemeldet bin nur ich vom inhaftierten.ich hab mir mal sagen lassen,wenn der inhaftierte keine Namen nennt der ihn besuchen darf,bekommt er auch keine besuchserlaubnis ,geschweige den Auskünfte ob er überhaupt in dieser JVA sitzt 

furbo  18.11.2017, 11:58
@verreisterNutzer

Der Inhaftierte muss die Besuche nicht erlauben, es steht ihm aber frei, den Besuchsraum zu verlassen. Sollte er von vornherein einen Besuch nicht wollen, kann er es kommunizieren, so dass derjenige auch keine Besuchserlaubnis bekommt. Polizei oder RA benötigen kein Besuchserlaubnis, deren Besuche kann der Häftling nicht verbieten. Der Besuch kann auch mit Auflagen versehen werden, z.B. dass ständig jemand Offizielles daneben sitzt. 

Liebe Geli,

den sogenannten sprechschein kannst du ohne Erlaubnis vom inhaftierten bei der Staatsanwaltschaft beantragen. Er hat hier nicht wirklich ein mitsprache recht. Natürlich kann er aber dann im Gefängnis entscheiden ob er dich sehen möchte oder nicht. Das heißt im schlimmsten Fall bekommst du einen sprechschein und darfst ihn besuchen. Wenn er dich aber nicht eingetragen hat nützt dir auch der sprechschein nichts.