muss ein inhaftierter in u - Haft anmelden wer ihn besuchen darf?

2 Antworten

Ohne Genehmigung des Staatsanwalts kein Besuch. Der/die Inhaftierte hat kaum ein Mitspracherecht. U-Haft ist halt keine Vollstreckungshaft. 

Liebe Geli,

den sogenannten sprechschein kannst du ohne Erlaubnis vom inhaftierten bei der Staatsanwaltschaft beantragen. Er hat hier nicht wirklich ein mitsprache recht. Natürlich kann er aber dann im Gefängnis entscheiden ob er dich sehen möchte oder nicht. Das heißt im schlimmsten Fall bekommst du einen sprechschein und darfst ihn besuchen. Wenn er dich aber nicht eingetragen hat nützt dir auch der sprechschein nichts.