muss ein inhaftierter in u - Haft anmelden wer ihn besuchen darf?
Ich wollte mal fragen ob ein inhaftierter in u-Haft ( Schwäbisch Gmünd) vorher beantragen muss wer ihn besuchen darf,oder darf einfach jeder der sie kennt "einfach so vorbeikommen " kann Und bekommt jeder Auskunft ob der inhaftierte in diesem Gefängnis ist? Meine Freundin sitzt in uhaft und ein sogenanter Freund will sie besuchen kommen,aber soviel ich weiß hat sie nur mich bei der Inhaftierung angemeldet ,jedesmal wenn ich ein besuchsantrag beantrage wird nach Name gefragt und fertig, kann das dann jeder machen ,oder wird es jemand gesagt "ohne Antrag des inhaftierten kein besuchsrecht"? Danke schonmal im Voraus
2 Antworten
Ohne Genehmigung des Staatsanwalts kein Besuch. Der/die Inhaftierte hat kaum ein Mitspracherecht. U-Haft ist halt keine Vollstreckungshaft.
Liebe Geli,
den sogenannten sprechschein kannst du ohne Erlaubnis vom inhaftierten bei der Staatsanwaltschaft beantragen. Er hat hier nicht wirklich ein mitsprache recht. Natürlich kann er aber dann im Gefängnis entscheiden ob er dich sehen möchte oder nicht. Das heißt im schlimmsten Fall bekommst du einen sprechschein und darfst ihn besuchen. Wenn er dich aber nicht eingetragen hat nützt dir auch der sprechschein nichts.