Chancen im Investmentbanking nach U-Haft?
Angenommen, man hätte 6 Monate in U-Haft wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung gesessen, hätte man dann noch Chancen im Investmentbanking?
Sollte man das dann im Lebenslauf als Sabbatical oder besser als gemeinnützige Arbeit (macht man da ja in der Küche oder so) angeben?
3 Antworten
Ja klar, kriminielle Energie ist Voraussetzung für Investmentbanking.
Die heißen nicht umsonst Bankster.
Damit dürftest man keine Chance mehr haben ins IB zu kommen.
Bei Neueinstellung musst du in Banken ein Führungszeugnis abgeben, von daher fällt das dann direkt auf und du fliegst aus dem Prozess.
Wäre es eine Kleinigkeit, die man noch gut wegreden kann, und man selber ein gefragter Experte wäre da evtl. noch was möglich, bei bei so einen Vergehen was den Ruf der Bank massiv beschädigen kann (wenn rauskommt, dass sie "so jemanden" unterstützen), wird man davon absehen mit dir zusammen arbeiten zu wollen. Als Neueinsteiger hast du mit Vorstrafe zudem gar keine Chance, da gibt es genug andere Bewerber mit weißer Weste...
Ohne leeres polizeiliches Führungszeugnis wirst du viele Berufe nicht ausüben können
Doch bänker brauchen ein Führungszeugnis
Wurdest du nach der U-Haft denn freigesprochen? Welches Urteil hast du bekommen?
Es geht um U-Haft, das gibt keinen Eintrag. Außerdem ist für IB grundsätzlich keine weiße Weste erforderlich. Wäre für viele Banker ja auch blöd