Muss ein Hauseingang dauerhaft freigehalten werden?

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Ihr Hauszugang darf nicht verstellt werden!

Wenden Sie sich an das Ordnungsamt und er Spuk findet ein jähes sehr schnelles Ende, ohen weitere Personen oder institionen damit zu behelligen!

Die Ordnugnsgelder sind da äußerst heftig, bis hin hin zum ggfs. generellen Verbot der Außengastronomie!

Dein Ansprechpartner ist immer zuerst der Vermieter, der den ungehinderten Zutritt zur Mietsache dauerhaft zu gewährleisten hat. Da wäre auch zu klären, ob der Gaststättenbetreiber eine Genehmigung für den Außenbereich von der Kommune hat oder ob die Freifläche dem Eigentümer/Vermieter gehört und dort gemietet wurde. Der Vermieter muss sich mit dem Ordnungsamt auseinandersetzen.

... klein aufhängen.

Einfach im Ordnungsamt nachfragen, was dort genehmigt wurde und warum die erlauben, den Fluchtweg zu versperren.