Muss ein Hauseingang dauerhaft freigehalten werden?
Hallo ich wohne in einem kleinen Haus als Mieter über einem Schnellrestaurant. Das Schnellrestaurant verfügt über eine Terrassenbestuhlung, diese ist so eng gestellt, dass wenn Gäste diese nutzen, die Haustür versperrt wird.
Ich habe an den Hauseingang vor wenigen Tagen einen kleinen Zettel geklebt mit der Bitte diesen dauerhaft freizuhalten.
Nun wurde ich von dem Besitzer, des Schnellrestaurants angesprochen, diesen Zettel wieder zu entfernen, da er der Meinung ist, dass die Fläche vor dem Hauseingang ebenfalls zu seiner Terrasse gehört und ich daher kein Recht dazu hätte.
Ich bin dieser Bitte vorerst nachgekommen.
Jedoch ist es so, dass dieser Hauseingang für die Bewohner des Hauses den einzigen Ein- und Ausgang darstellt und damit in meinen Augenauch einen Fluchtweg darstellt, welche nicht blockiert werden dürfen.
Nun habe ich vor mich an den Hausverwalter zu wenden, möchte aber gerne fragen ob ich mit meiner Ansicht auf dem Holzweg bin, oder mich doch mit meiner Ansicht im Recht befinde?
Danke bereits im Voraus, für konstruktive Antworten
3 Antworten
Ihr Hauszugang darf nicht verstellt werden!
Wenden Sie sich an das Ordnungsamt und er Spuk findet ein jähes sehr schnelles Ende, ohen weitere Personen oder institionen damit zu behelligen!
Die Ordnugnsgelder sind da äußerst heftig, bis hin hin zum ggfs. generellen Verbot der Außengastronomie!
Dein Ansprechpartner ist immer zuerst der Vermieter, der den ungehinderten Zutritt zur Mietsache dauerhaft zu gewährleisten hat. Da wäre auch zu klären, ob der Gaststättenbetreiber eine Genehmigung für den Außenbereich von der Kommune hat oder ob die Freifläche dem Eigentümer/Vermieter gehört und dort gemietet wurde. Der Vermieter muss sich mit dem Ordnungsamt auseinandersetzen.
... klein aufhängen.
Einfach im Ordnungsamt nachfragen, was dort genehmigt wurde und warum die erlauben, den Fluchtweg zu versperren.