Laubengangtür abschließen? Streitfall, Fluchtweg.
Hallo.
Ich habe folgenes Problem mit mein Nachbar.
Er schließt IMMER die Laubengangtür ab.
Vielleicht sollte ich erstmal den Eingang des Hauses beschreiben. Unsere Haustür befindet sich auf den Hof und auf diesem kommt man nur über ein Elektronisches Holztor, was auch als Zufahr für die Garagen dient, dieses kann nur mit Schlüssel oder Fernbedinung geöffnet werden. Die Haustür ist immer auffgeschloßen, nicht einmal die Tagesfalle ist "aktiv". Also man brauch nur gegendrücken um sie zu öffnen. Dann gehen vom Hausflur auf jeder Etage Laubengänge ab. Die von der Flurseite her nur einen Knauf haben und nicht zum öffnen dienen. Schließlich kommt meine normale Wohnungstür.
Mein Nachbar mit dem ich diesen Laubengang bewohne schließt nun zu jederzeit die Laubengangtür doppelt zu. Jedesmal wenn ich die Tür öffnen will muss ich sie aufschließen. Ein Beispiel.
Der Herr schließt morgens seine Wohnungstür auf, geht raus, schließt ab, geht zu Laubengangtür, schließt diese auf, geht durch ,schließt ab, geht runter zu sein Briefkasten, kommt rauf, schließt die LaubengangTür auf, geht durch, schließt die wieder ab, geht zu seiner Wohnungstür , schließt auf, geht rein, schließt ab.
Der Mann sieht mich wie ich an der Garage stehe und Einkaufstüten auspacke... Wenn ich oben angekommen bin ist die Tür abgeschlossen.
Den ein Tag hat er von morgens halb 7 bis mittags kurz nach 13 Uhr die Tür 8 mal abgeschlossen. (Weiss ich weil Freundin rausgegangen, ich rausgegangen und Bruder in meiner Wohnung war).
Ich stande schon 2 mal mehrere Stunden auf den Laubengang und kam nicht weg weil ich mein Schlüssel in der Wohnung vergessen hatte.
Habe meiner Hausverwaltung schon mehrere Briefe per einschreiben geschickt. Mir wurde erlaubt ein Beidseitigen Klinkenbeschlag zu montieren und den Zylinder zu entfernen, da der Hausmeister das auf mehreren anfragen nicht gemacht hat.
Den Schließzylinder musste ich aber wieder einbauen, weil der Nachbar sich beschwert hatte. Nun hat die Laubengangtür Klinken auf beide seiten und ist absperrbar.
Es geht mir wirklich auf den Sa.. das ich jedesmal die Tür aufschließen muss. Bei Besuch, Lieferdienst oder sonstigen Klinkeln. Da mein Bruder mit im Haus wohnt benutze ich die Tür natürlich öffter. An der Laubengangtür befindet sich auch keine Klingel so das leute (andere Nachbarn,Schornsteinfeger usw.) die im Haus sind einfach bei mir Klingeln könnten.
Für mich ist das ein Fluchtweg, der von mir und von den Leuten die auf der Zwischenetage wohnen genutzt werden müsste im Notfall.
Fluchtweg Vorsetzliches Handeln Vorsetzliche Körperverletzung (falls mal brennt der so) Freiheitsberaubung Gefährdung der Sicherheit
Und mittlerweile dürfte es sogar Nötigung sein, da der Hausmeister, Hausverwaltung und ich schon mehrmals mit diesen Mann gesprochen haben.
Nun die Frage: Ist das Rechtens ? Laut Verwaltung ist das ok so. Kann ich dafür von der Verwaltung ein Gutachter beauftragen lassen ? Wer müsste diesen Bezahlen?
Vielen Dank
3 Antworten
Mein Tipp mit einer Schachtel Pralinen und einem freundlichen Lächeln mal zu deinem Nachbarn gehen und ihn vielleicht nach einer einigungsmöglichkeit zu fragen.. 😊 z.b ( die Tür kann offen bleiben von 7 Uhr - 21 Uhr und die andere Zeit wenn niemand im Haus ist kann man abschließen)
joa das ja mein problem ^^ denke das die verwaltung "angst" hat, weil angeblich ist er Anwalt. Stimmt aber nicht.
Mhhh wer nicht hören will muss fühlen würde ich sagen 😂🙈 Nacht und Nebel Aktion hätte ich die Tür ausgehängt und verschwinden lassen... Aber des kann dann natürlich zu Strafmaßnahmen führen 😱 aber die Tür wird ja eh nicht benötigt und hört sich für mich nach reiner Schikane an
Naja bei diesen menschen geht sowas leider nicht. Die verwaltung hat angeblich schon einen Brief geschrieben. Der hausmeister hat mit ihm schon geredet und ich ja auch. Das geht im einem Ohr rein und kommt im anderen raus.
Er hat ja auch schon seit Jahren keine Flur mehr geputzt oder kümmert sich um das rausstellen der Mülltonnen oder Schneedienst.
Hallo, besteht nicht die Möglichkeit, dass man die Tür zwar so verschließen kann, dass von Außen kein Eindringen möglich ist, aber zumindest von Innen jederzeit geöffnet werden kann? Solche Schlösser nennen sich glaube ich Panikschlösser, wie haben so eins fürs Büro. Damit sollte doch der "paraniode" Nachbar auch zufrieden sein? Gibt es denn eine Hausordnung oder einen Zusatz im Mietvertrag zum Abschließen der Tür? Viele Hausordnungen sehen zumindest das Abschließen zwischen 22 und 6 Uhr vor. Ich weiß aber, das solche übergenauen Nachbarn sehr nervig sind, habe ich selbst schon erlebt. Musste jedes Mal vom dritten Stock mit runter gehen, wenn Besucher nach 20 Uhr gekommen sind, oder dann wieder gehen wollten.
Hallo, ist denn "dein" Laubengang der einzige Fluchtweg aus deiner Wohnung? Wenn ja, dann verstößt doch der Nachbar gegen die Hausordnung, denn dein Fluchtweg ist durch sein Abschließen blockiert. Damit muss der Vermieter gegen den anderen Mieter vorgehen und entsprechende Maßnahmen einleiten. Tut er dies nicht, kannst du sogar die Miete kürzen (da Mangel an der Mietsache), ich denke spätestens dann wird sich was tun. Lies dir mal den Link durch, den ich dir in meinem zweiten Kommentar mitgeschickt habe. Sprich ansonsten auch mal mit eurer örtlichen Feuerwehr, vielleicht können die auch mal dem Mieter ins Gewissen reden oder zumindest dem Vermieter.
Bezüglich des Panikschlosses: Damit wäre aber zumindest der Brandschutz gewährleistet.
Ja der laubengang ist der einzige Fluchtweg. Die Hausverwaltung hatte ich ja schon mehrmals angeschrieben, deshalb ja auch die frage wegen dem Gutachter.
Bei dem Panikschloss wäre der Branschutz gesichert von meiner Seite aus, aber die leute die im Flur Wohnen kommen nicht raus wenn es brennt.
Hallo, dann melde das mal direkt der Baubehörde. Da muss ja irgendwas schief laufen in eurem Haus. Mahne auch weiterhin den Vermieter nicht die Hausverwaltung an. Versuche ansonsten mal über den Mieterverein was zu erreichen. Der Mieter verstößt ja massiv gegen die Hausordnung, da muss der Vermieter auch mal durchgreifen. Einen Anwalt würde ich dir, aufgrund der anfallenden Kosten, die du vorab leisten müsstest, erst als letzten Schritt empfehlen. Es sei denn du hast eine Rechtsschutzversicherung.
Ja läuft einiges schief.... ist ja nicht erst seit letzter Woche mit der Tür -.-
Deshalb wollte ich ja gerne wissen welche optionen ich habe.
Natürlich könnte ich den Schließzylinder wieder einfach so rausnehmen und warten was passiert, aber ich möcht ja auch nichts unrechtes tun.
Hallo, versuchs mal beim Mieterschutz, das kostet dich zwar einen einen kleinen Obulus (ich glaube so um die 30 € im Jahr), aber dafür hast du optimale Beratung und im Streitfall haben die auch Rechtsanwälte.
Edit: Noch mal zum Verständnis: Ihr habt 3 Türen, davon die erste zum Eintritt ins Gelände, die immer verschlossen ist, dann die zweite, die immer offen ist und dann noch mal eine dritte, die der Nachbar zusperrt? Könnte denn nicht die 3. Tür ganz entfernt werden? Ein Eindringen von unliebsamen Besuchern (Einbrechern) ist doch schon durch die erste Tür nicht möglich?
Noch mal Edit: Wie schaut denn eure Brandschutzverordnung aus? (Im Zweifel mal die örtliche Feuerwehr befragen). Hier mal ein interessanter Link: http://frag-einen.com/rechtsanwalt/mietrecht/brandschutzbestimmung__mietobjekt-2534.html
Da stellt sich mir die Frage, warum diese Tür überhaupt vorhanden ist, wenn sie so "unwichtig" ist, wie du es beschreibst. Wenn die Türe keinen Sinn und Zweck erfüllt, könnte doch einfach von der Hausverwaltung das komplette Schloss entfernt werden.
Im Übrigen fände ich es schön, wenn du dir die Benutzung des richtigen Akkusativs angewöhnen würdest. Dein Text schmerzt beim Lesen in meinen Augen.
Es tut mir leid das deine Augen schmerzen. Mein Deutsch ist leider nicht besser ;(
Ich hatte das schloss ja entfernt, aber nachdem der Nachbar sich beschwert hatte, sollte ich es wieder einbauen.
Haben bei bekanten auch solche Türen. Sind als Windfang gedacht. ist auch ok. Meiner meinung nach sollten die aber nicht Schlüsseltechnisch verschlossen sein.
Naja selbst bei einen Panikschloss würde er es ständig abschließen. Und es gibt ja noch Wohnungen im Flur ohne Laubengang, da wäre dann mein Laubengang der Fluchtweg in meinen Augen.
In der Hausordnung steht das Flucht und Treppenwege freizuhalten sind. Und das durch das große elektronische Tor die Haustür nicht abgeschlossen werden muss.