Laubengangtür abschließen? Streitfall, Fluchtweg.

3 Antworten

Mein Tipp mit einer Schachtel Pralinen und einem freundlichen Lächeln mal zu deinem Nachbarn gehen und ihn vielleicht nach einer einigungsmöglichkeit zu fragen.. 😊 z.b ( die Tür kann offen bleiben von 7 Uhr - 21 Uhr und die andere Zeit wenn niemand im Haus ist kann man abschließen)

Zatta 
Beitragsersteller
 30.04.2015, 12:35

joa das ja mein problem ^^   denke das die verwaltung "angst" hat, weil angeblich ist er Anwalt. Stimmt aber nicht.

Mclovin1993  30.04.2015, 11:21

Mhhh wer nicht hören will muss fühlen würde ich sagen 😂🙈 Nacht und Nebel Aktion hätte ich die Tür ausgehängt und verschwinden lassen... Aber des kann dann natürlich zu Strafmaßnahmen führen 😱 aber die Tür wird ja eh nicht benötigt und hört sich für mich nach reiner Schikane an

Zatta 
Beitragsersteller
 30.04.2015, 10:38

Naja bei diesen menschen geht sowas leider nicht. Die verwaltung hat angeblich schon einen Brief geschrieben. Der hausmeister hat mit ihm schon geredet und ich ja auch. Das geht im einem Ohr rein und kommt im anderen raus.

Er hat ja auch schon seit Jahren keine Flur mehr geputzt oder kümmert sich um das rausstellen der Mülltonnen oder Schneedienst.

Hallo, besteht nicht die Möglichkeit, dass man die Tür zwar so verschließen kann, dass von Außen kein Eindringen möglich ist, aber zumindest von Innen jederzeit geöffnet werden kann? Solche Schlösser nennen sich glaube ich Panikschlösser, wie haben so eins fürs Büro. Damit sollte doch der "paraniode" Nachbar auch zufrieden sein? Gibt es denn eine Hausordnung oder einen Zusatz im Mietvertrag zum Abschließen der Tür? Viele Hausordnungen sehen zumindest das Abschließen zwischen 22 und 6 Uhr vor. Ich weiß aber, das solche übergenauen Nachbarn sehr nervig sind, habe ich selbst schon erlebt. Musste jedes Mal vom dritten Stock mit runter gehen, wenn Besucher nach 20 Uhr gekommen sind, oder dann wieder gehen wollten.

Zatta 
Beitragsersteller
 30.04.2015, 10:18

Naja selbst bei einen Panikschloss würde er es ständig abschließen. Und es gibt ja noch Wohnungen im Flur ohne Laubengang, da wäre dann mein Laubengang der Fluchtweg in meinen Augen.

In der Hausordnung steht das Flucht und Treppenwege freizuhalten sind. Und das durch das große elektronische Tor die Haustür nicht abgeschlossen werden muss.

HamsterBruce  30.04.2015, 10:30
@Zatta

Hallo, ist denn "dein" Laubengang der einzige Fluchtweg aus deiner Wohnung? Wenn ja, dann verstößt doch der Nachbar gegen die Hausordnung, denn dein Fluchtweg ist durch sein Abschließen blockiert. Damit muss der Vermieter gegen den anderen Mieter vorgehen und entsprechende Maßnahmen einleiten. Tut er dies nicht, kannst du sogar die Miete kürzen (da Mangel an der Mietsache), ich denke spätestens dann wird sich was tun. Lies dir mal den Link durch, den ich dir in meinem zweiten Kommentar mitgeschickt habe. Sprich ansonsten auch mal mit eurer örtlichen Feuerwehr, vielleicht können die auch mal dem Mieter ins Gewissen reden oder zumindest dem Vermieter.

Bezüglich des Panikschlosses: Damit wäre aber zumindest der Brandschutz gewährleistet.

Zatta 
Beitragsersteller
 30.04.2015, 10:35
@HamsterBruce

Ja der laubengang ist der einzige Fluchtweg. Die Hausverwaltung hatte ich ja schon mehrmals angeschrieben, deshalb ja auch die frage wegen dem Gutachter.

Bei dem Panikschloss wäre der Branschutz gesichert von meiner Seite aus, aber die leute die im Flur Wohnen kommen nicht raus wenn es brennt.

HamsterBruce  30.04.2015, 10:45
@Zatta

Hallo, dann melde das mal direkt der Baubehörde. Da muss ja irgendwas schief laufen in eurem Haus. Mahne auch weiterhin den Vermieter nicht die Hausverwaltung an. Versuche ansonsten mal über den Mieterverein was zu erreichen. Der Mieter verstößt ja massiv gegen die Hausordnung, da muss der Vermieter auch mal durchgreifen. Einen Anwalt würde ich dir, aufgrund der anfallenden Kosten, die du vorab leisten müsstest, erst als letzten Schritt empfehlen. Es sei denn du hast eine Rechtsschutzversicherung.

Zatta 
Beitragsersteller
 30.04.2015, 10:54
@HamsterBruce

Ja läuft einiges schief.... ist ja nicht erst seit letzter Woche mit der Tür -.-

Deshalb wollte ich ja gerne wissen welche optionen ich habe.

Natürlich könnte ich den Schließzylinder wieder einfach so rausnehmen und warten was passiert, aber ich möcht ja auch nichts unrechtes tun.

HamsterBruce  30.04.2015, 11:25
@Zatta

Hallo, versuchs mal beim Mieterschutz, das kostet dich zwar einen einen kleinen Obulus (ich glaube so um die 30 € im Jahr), aber dafür hast du optimale Beratung und im Streitfall haben die auch Rechtsanwälte.

HamsterBruce  30.04.2015, 10:00

Edit: Noch mal zum Verständnis: Ihr habt 3 Türen, davon die erste zum Eintritt ins Gelände, die immer verschlossen ist, dann die zweite, die immer offen ist und dann noch mal eine dritte, die der Nachbar zusperrt? Könnte denn nicht die 3. Tür ganz entfernt werden? Ein Eindringen von unliebsamen Besuchern (Einbrechern) ist doch schon durch die erste Tür nicht möglich?

Da stellt sich mir die Frage, warum diese Tür überhaupt vorhanden ist, wenn sie so "unwichtig" ist, wie du es beschreibst. Wenn die Türe keinen Sinn und Zweck erfüllt, könnte doch einfach von der Hausverwaltung das komplette Schloss entfernt werden. 

Im Übrigen fände ich es schön, wenn du dir die Benutzung des richtigen Akkusativs angewöhnen würdest. Dein Text schmerzt beim Lesen in meinen Augen. 

Zatta 
Beitragsersteller
 30.04.2015, 10:16

Es tut mir leid das deine Augen schmerzen. Mein Deutsch ist leider nicht besser ;(

Ich hatte das schloss ja entfernt, aber nachdem der Nachbar sich beschwert hatte, sollte ich es wieder einbauen.

berlina76  30.04.2015, 09:56

Haben bei bekanten auch solche Türen. Sind als Windfang gedacht. ist auch ok. Meiner meinung nach sollten die aber nicht Schlüsseltechnisch verschlossen sein.