Muss ein FWDL in den Auslandseinsatz?
Hallo,
ich würde gerne wissen ob ein freiwilliger Wehrdienstleistender (also jemand der nach den 9 Monaten noch bis 14 weiter macht) auf einen Auslandseinsatz mit muss, oder ob man dies verweigern kann? Wird man überhaupt gefragt oder einfach nur mit eingeplant? Achtung, ich rede nicht von Soldaten auf zeit sondern freiwilligen Wehrdienstleistenden..
Bitte nur Antworten von Leuten die sich sicher sind, denn zu dem Thema sagt immer jeder etwas anderes und keiner weiß es wirklich genau
12 Antworten
FWDL-Dienstposten sind eigentlich dafür geschaffen dass diese Soldaten in den Einsatz gehen.
Nach der Grund,- und Spezialgrundausbildung gehts direkt in die Kontingentausbildung.
Auch 14 Monate reichen dafür. Könnte theoretisch genau darauf hinauslaufen dass Du nach der Rückkehr aus dem Einsatz direkt ausscheidest.
Gibt es überhaupt FWDL 14? Prinzipiell verpflichten sich aber auch FWDL für den Auslandseinsatz.
Es gibt einige Ausnahmen an den Schulen der Streitkräftebasis.
Ja natürlich. Zwischen FWDL 10 - 23 ist alles möglich. Dass es nur Ausnahmen bei den Schulen der SKB gibt, ist ja mal total falsch. Es gehen kaum FWDL in den Einsatz (wenn dann nur einige Freiwilligenmeldungen...). Die Ausbildung ist zu intensiv und dauert zu lange, als dass man einen FWDL auf Patrouille schicken kann. Zudem benötigt er ja noch eine Wiedereingliederungsphase...
Grundsätzlich musst du deine Bereitschaft erklären an Auslandseinsätze teilzunhemen. Entscheiden, ob man in einen Einsatz geht, wird beim truppenteil getroffen.Es gibt aber auch Stellen, die sind nur für das Inland (meistens bei den Sanitätern). Wenn jemand eine Chance für einen Einsatz haben will, muss er wenigstens eine Gesamtwehrdienstdauer von 21Monaten haben, da die Ausbildung sehr lang ist. Wenn jemand seinen FWD in Stufen verlängert, z.B.: erst einmal 6 Monate und im 4 oder 5 Monat nochmal verlängert ist die Chance für den Einsatz auch vertan.
"Müssen" müssen nur Berufssoldaten. Alle anderen gehen entweder freiwillig oder gar nicht zu einem Auslandseinsatz.
Und FWDL'er auch :-D
soweit ich gehört habe nein, denn "-kein Wehrdienstleistender- muß nach Afghanistan". So hieß es jedenfalls mal vom ehemaligen Verteidigungsminister.
Richtig kein reiner "Wehrdienstleistender" ein freiwillig länger diendender Wehrdienstleistender kann dazu befohlen werden.
Zeitsoldaten müssen auch.