Muss ein Baby für den Allgemeinstrom bei der Nebenkostenabrechnung zahlen?
Ich habe heute meine Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum vom 1.10.09 - 30.9.10 bekommen. Bisher musste ich beim Allgemeinstrom für 24 Personenmonate (mein Mann und ich) bezahlen. Nun habe ich am 22.2.10 ein Kind bekommen und muss nun für den Allgemeinstrom plötzlich 36 Personenmonate zahlen. Mal ganz davon abgesehen, dass mein Kleiner nie alleine das Haus verlassenkann und noch gar nicht an den Lichtschalter kommt, war er ja vom 1.10.09 bis zum 21.2.10 noch gar nicht auf der Welt!! Darf mein Vermieter für ein so kleines Kind Allgemeinstrom abrechnen??
11 Antworten
Der Allgemeinstrom ist auf die Mietpateien umzulegen und nicht personenabhängig.
Es gibt Dinge die auf Kopfzahl umgerechnet werden Wasser bsw.
Und dann die QM Umlage für Grundsteuer etc.
Und Allgemeinstrom wird auf Anzahl Pateien umgelegt.
Für den Verteilerschlüssel bei Mietobjekten mit mehreren Mietwohnungen gibt es verschiedene Möglichkeiten: Mietrecht 245 Kubikmeter umbauter Raum Wohneinheiten Verbrauch Personenzahl Quadratmeter Wohnfläche Leerraummieten In jedem Fall müssen Sie als Vermieter erklären, wie Sie die Kosten verteilen. Quelle: WISO
Hei, vielen Dank!! Kannst du mir evtl. noch einen Link nennen, wo ich das nachlesen kann... möchte meiner Vermieterin das Ganze schriftlich vorlegen können... wäre echt nett!!
1.: Schlag nach, wie man deinen Nick schreibt. 2.: Unsinn, das liegt im Ermessen des Vermieters. Ich würde dein Beispiel als allein stehende Oma mit einer WG im gleichen Haus nicht sehr fair finden.
Mag sein aber der Gesetzgeber sieht das so vor.
Also Allgemeinstrom ist vermutlich Treppenhaus... Praktisch alles was von mehreren verwendet wird und einen gemeinsamen Zähler läuft.
Bei den Müllgebühren ist es definitiv so. Und ich denke das wird hier auch rechtens sein, da als kriterium immer "Personen im Haushalt" gilt. Da ist nicht die Rede von Alter...
Mir fällt noch eines ein. Für solch Fragen ist der "Mieterverein" nicht schlecht. In jeder Region Deutschland gibt es "Filialen". Da bezahlt man jährlich ca. 30 Euro und kann sich mit sämtlichen Fragen rund ums Thema Miete an den Verein wenden. Es besteht auch die Möglichkeiten die Nebenkostenabrechnung dort ohne zusätzliche Kosten prüfen zu lassen. Dort steht dann auch ein Team von Rechtsexperten parat. Kann ich wärmstens Empfehlen... Geb mal Mietverein + Name der nächst größeren Stadt in Google ein. Dort wirst du mehr Infos finden... Viel Glück
überlege mal, wo dein Vermieter eine Grenze ziehen soll. Mit einem Jahr, wenn das Kind laufen kann, mit 2 wenn es sicher Treppen steigen kann, mit 5 wenn es sich mit Freunden trifft? Im Übrigen benutzt du vielleicht öfter das Treppenhauslicht, da du die Pampers und die Gläschen und das Baby nicht auf einmal tragen kannst.
Allgemeinstrom ist ja nicht nur die Treppenhausbeleuchtung. Dazu zählt auch, wenn nicht in den Heizkosten enthalten, auch der Betriebsstrom für die Heizung und Warmwasseraufbereitung, sowie der Strom für Umwelzpumpen.
Unter diesen Umständen die du geschildert hast, darf er nicht
Ist das sicher, dass nach Parteien abgerechnet werden muss... unten sind da welche anderer Meinung... Witzigerweise rechnet meine Vermieterin alle anderen Posten (Grundsteuer, Versicherung, Gartenpflege, Feuerlöscherprüfung...) nach m2- Nutzfläche ab... das ist für mich ja OK.