Muss ein Baby für den Allgemeinstrom bei der Nebenkostenabrechnung zahlen?

11 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Allgemeinstrom ist auf die Mietpateien umzulegen und nicht personenabhängig.

coralin1 
Beitragsersteller
 22.11.2010, 13:45

Ist das sicher, dass nach Parteien abgerechnet werden muss... unten sind da welche anderer Meinung... Witzigerweise rechnet meine Vermieterin alle anderen Posten (Grundsteuer, Versicherung, Gartenpflege, Feuerlöscherprüfung...) nach m2- Nutzfläche ab... das ist für mich ja OK.

Mietnormade  22.11.2010, 13:48
@coralin1

Es gibt Dinge die auf Kopfzahl umgerechnet werden Wasser bsw.

Und dann die QM Umlage für Grundsteuer etc.

Und Allgemeinstrom wird auf Anzahl Pateien umgelegt.

alphonso  22.11.2010, 13:49
@coralin1

Für den Verteilerschlüssel bei Mietobjekten mit mehreren Mietwohnungen gibt es verschiedene Möglichkeiten: Mietrecht 245  Kubikmeter umbauter Raum  Wohneinheiten  Verbrauch  Personenzahl  Quadratmeter Wohnfläche  Leerraummieten In jedem Fall müssen Sie als Vermieter erklären, wie Sie die Kosten verteilen. Quelle: WISO

coralin1 
Beitragsersteller
 22.11.2010, 13:50
@Mietnormade

Hei, vielen Dank!! Kannst du mir evtl. noch einen Link nennen, wo ich das nachlesen kann... möchte meiner Vermieterin das Ganze schriftlich vorlegen können... wäre echt nett!!

Quickfinger  22.11.2010, 13:41

1.: Schlag nach, wie man deinen Nick schreibt. 2.: Unsinn, das liegt im Ermessen des Vermieters. Ich würde dein Beispiel als allein stehende Oma mit einer WG im gleichen Haus nicht sehr fair finden.

Mietnormade  22.11.2010, 13:46
@Quickfinger

Mag sein aber der Gesetzgeber sieht das so vor.

Also Allgemeinstrom ist vermutlich Treppenhaus... Praktisch alles was von mehreren verwendet wird und einen gemeinsamen Zähler läuft.

Bei den Müllgebühren ist es definitiv so. Und ich denke das wird hier auch rechtens sein, da als kriterium immer "Personen im Haushalt" gilt. Da ist nicht die Rede von Alter...

Mir fällt noch eines ein. Für solch Fragen ist der "Mieterverein" nicht schlecht. In jeder Region Deutschland gibt es "Filialen". Da bezahlt man jährlich ca. 30 Euro und kann sich mit sämtlichen Fragen rund ums Thema Miete an den Verein wenden. Es besteht auch die Möglichkeiten die Nebenkostenabrechnung dort ohne zusätzliche Kosten prüfen zu lassen. Dort steht dann auch ein Team von Rechtsexperten parat. Kann ich wärmstens Empfehlen... Geb mal Mietverein + Name der nächst größeren Stadt in Google ein. Dort wirst du mehr Infos finden... Viel Glück

überlege mal, wo dein Vermieter eine Grenze ziehen soll. Mit einem Jahr, wenn das Kind laufen kann, mit 2 wenn es sicher Treppen steigen kann, mit 5 wenn es sich mit Freunden trifft? Im Übrigen benutzt du vielleicht öfter das Treppenhauslicht, da du die Pampers und die Gläschen und das Baby nicht auf einmal tragen kannst.

anitari  24.11.2010, 14:13

Allgemeinstrom ist ja nicht nur die Treppenhausbeleuchtung. Dazu zählt auch, wenn nicht in den Heizkosten enthalten, auch der Betriebsstrom für die Heizung und Warmwasseraufbereitung, sowie der Strom für Umwelzpumpen.

Unter diesen Umständen die du geschildert hast, darf er nicht